Berufsbetreuer vor Gericht: Hat 35-Jähriger vier Frauen sexuell missbraucht?

Laut Ermittlern soll der Mann aus Regensburg sexuelle Gefälligkeiten von seinen Betreuten eingefordert haben. Deshalb muss er nun vor Gericht. Es geht auch um versuchte Vergewaltigung.
Er war vom Staat bestellt, um sich um Menschen in Not zu kümmern. Sollten die Vorwürfe in der Anklage stimmen, hat ein 35-Jähriger dieses Vertrauen missbraucht: Kommende Woche muss der Mann in Regensburg vor Gericht, weil er von vier ihm anvertrauten Frauen sexuelle Wünsche eingefordert haben soll. Aufgekommen waren die Vorwürfe vor mehr als dreieinhalb Jahren − durch ein mitgeschnittenes, wohl sehr eindeutiges Telefongespräch, das den Ermittlern vorgelegt worden war.
Im April 2021 hatte sich eine Hilfsorganisation an die Behörden gewandt und die Belege für womöglich schwere Vorwürfe übergeben. Seitdem ruhte die Arbeit des Berufsbetreuers, der von 2019 an in den beiden Gerichtsbezirken Regensburg sowie Kelheim tätig gewesen war. Vorangegangen war die Aussage einer Frau, dass der 35-Jährige sie massiv bedrängt habe, ihm seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Das sollten am Ende jedoch nicht die einzige Vorwürfe gegen ihn bleiben.
Kripo wertet Tausende Seiten von Akten aus
Die Regensburger Kriminalpolizei stellte bei einer Durchsuchung nämlich alle Akten bei dem Mann sicher und sichtete die Dokumente. Schon da schienen die Ermittler fündig geworden zu sein. Am 14. Mai 2021 wurde Haftbefehl gegen den heute 35-Jährigen beantragt und auch erlassen. Ins Gefängnis musste er allerdings nicht: Der Ermittlungsrichter setzte den Vollzug des Haftbefehls gegen Auflagen aus. Weil sich der Mann dazu verpflichtete, seine Tätigkeit als Berufsbetreuer ruhen zu lassen.
Die Detailprüfung aller Betreuungsakten und Unterlagen dauerte nach MZ-Recherchen mehr als eineinhalb Jahre. Alle Fälle, die der Mann im Auftrag des Staates übernommen hatte, wurden so akribisch durchleuchtet. So kamen wohl drei weitere Fälle ans Licht. Sie flossen wie der erste alle in die Anklage ein. Einmal soll der 35-Jährige demnach mit bereits heruntergelassener Hose Beischlaf im Bett, ein anderes Mal im Auto Oralverkehr von einer der Frauen gefordert haben. In einem weiteren Fall soll es sogar mehr als einmal zu Sex gekommen sein – ohne Zwang.
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Doch das ist streng verboten: Betreuer unterliegen einem sogenannten Abstinenzgebot, da die Menschen, für die sie sorgen sollen, nicht selten eingeschränkt sind. Und ihren freien Willen, so heißt es im Gesetz, nicht unabhängig bilden können. Alle Betroffenen schilderten bei der Kripo offenbar ähnliche Vorfälle und Situationen, wie sie einst in dem aufgezeichneten Telefonat von April 2021 schon Thema waren. Der Beschuldigte hatte in den Vernehmungen die Aussage verweigert. In Stellungnahmen beim Betreuungsgericht soll er alle Vorwürfe vehement bestritten haben, ergaben weitere MZ-Recherchen in diesem Fall.
Kommende Woche startet nun der Prozess gegen den 35-Jährigen. Im April 2023 hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage zum Regensburger Landgericht erhoben. Die Vorwürfe wiegen schwer: Dem Mann wird versuchte Vergewaltigung, versuchter sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses sowie vollendeter Missbrauch vorgeworfen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis, mindestens drei Monate, vor, so Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher.
Landgericht hat mit zwei Prozesstagen geplant
„Zwei Hauptverhandlungstage sind in diesem Verfahren derzeit angesetzt“, sagte Landgerichts-Sprecherin Ruth Koller. Die zuständige fünfte Strafkammer wolle nach der bisherigen Planung am 21. November ihre Entscheidung fällen.