Junge Intensivtäterin aus Regensburg verurteilt: Wenn Angeklagte selbst Opfer werden

Von André Baumgarten · 11. November 2024 um 05:00

Trotz der Jugendstrafe soll eine Maßregel der 22-Jährigen den Weg in ein suchtfreies Leben ermöglichen. Was die Regensburgerin in den zwei Wochen seit dem ersten Prozesstag schaffte, honorierte das Jugendschöffengericht nun.

In den 22 Jahren, die eine junge Regensburgerin auf der Welt ist, hat sie „vieles mitgemacht, was Sie auch zum Opfer gemacht hat“. Mit diesen klaren Worten hat das Jugendschöffengericht sein Urteil eingeleitet, das Jennifer (Name geändert) den Weg in ein neues Leben ermöglichen soll. Weg von Drogen, Alkohol und Kriminalität. Die hatten ihr Leben bestimmt und ihr zudem acht Anklagen eingebracht. Das Gericht ordnete eine Entzugstherapie an und verhängte für die lange Litanei an Straftatbeständen zudem eine Jugendstrafe.

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Von Hausfriedensbruch und Diebstahl mit Waffen über Drogenbesitz und Beleidigung bis zu tätlichem Angriff auf Polizeibeamte reichten die Vorwürfe gegen die junge Frau. 15 Anklagepunkte hatten sich so angesammelt, die Jennifer – soweit sie sich überhaupt erinnern konnten – auch gestand. Als an Tag 2 im Prozess die psychiatrische Sachverständige ansetzte, ihr Gutachten zu erstatten, brach die 22-Jährige in Tränen aus. Weil „massiv belastende traumatisierende Erlebnisse“, wie Anwältin Dagmar Ciccotti es nannte, zur Sprache kamen. Daraufhin schloss das Gericht die Öffentlichkeit auch aus.

Mit nur 14 Jahren schon alkoholabhängig

Als Richterin Weber am frühen Nachmittag dann das Urteil begründete, klangen einige wenige Aspekte davon an, was die junge Regensburgerin durchmachen musste. Schwierige familiäre Verhältnisse und Mobbing hatten sie mit 14 Jahren wohl in die Alkoholabhängigkeit getrieben. Bald landete sie bei Heroin. Eine fatale „Spirale nach unten“, nannte die Richterin das. Und die mündete in den aktuellen Anklagen, wo sie „einmal komplett durch das Strafgesetzbuch durchgeholzt“ habe. Geahndet wurde das dann mit einem Jahr und zwei Monaten Jugendstrafe.

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Denn neben Bagatellen lagen Jennifer auch gravierende Vorwürfe zur Last – wie den Biss in den Arm einer Polizeibeamtin, die dank deren dicker Lederjacke aber keine Folgen hatte. Das rechnete das Jugendschöffengericht zu ihren Gunsten, ebenso das Geständnis, die Reue und verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit bei den Attacken auf mehrere Polizeibeamte. Bewährung aber war keine drin, wie Weber betonte. Auch, wenn die 22-Jährige versuchte, „auf zwei Wochen all das nachzuholen, was sie seit einem Jahr nicht getan hatte“. Sie ist wieder offiziell gemeldet, bezieht in Kürze eine Wohnung und bemühte sich um eine Therapie. „Sie hat alles versucht und es ist ihr gelungen“, betonte ihre Verteidigerin Dagmar Ciccotti dazu.

Angeklagte überwindet ihre größte Angst doch

An dem, was Jennifers größte Angst zu sein scheint, kommt sie aber nicht vorbei: Das Gericht ordnete einen Drogenentzug an. Dazu hatte sich die 22-Jährige im Prozess erst durchgerungen. Die Alternative wäre, wie Richterin Weber klar sagte, das Gefängnis. „Wir sind froh, dass sie bereit sind, diesen Weg zu gehen – beißen Sie sich durch.“ Das Gericht habe alles getan, das noch zarte Pflänzchen von Einsicht und Bereitschaft bestmöglich zu unterstützen. „Jetzt sind sie dran.“

Eine klare Botschaft, die offenbar auch angekommen ist: „Ich will normal leben“, sagte Jennifer, „und nicht noch kaputter gehen“. Will heißen, man nehme das Urteil an, wie Ciccotti ergänzte. Einen formellen Verzicht auf Rechtsmittel gab es allerdings nicht – aber nur aus taktischen Gründe, um die Ummeldung und eine Therapie weit weg von Regensburg doch möglich zu machen. Das war ihr Wunsch!