Gaza-Prozess: Angeklagter aus Kreis Schwandorf räumt Teil der Vorwürfe ein – Nun freier Mann

Von Philipp Breu · 30. Oktober 2024 um 19:00

Zwölf Verhandlungstage waren angesetzt, fünf reichten am Ende aus. Ein Geschäftsmann aus dem Landkreis Schwandorf hat am Mittwoch einen Teil der Vorwürfe eingeräumt, nachdem ihm die Große Strafkammer des Landgerichts Amberg ein „gut gemeintes Angebot“ unterbreitet hatte. Nun ist er wieder ein freier Mann.

Nötigung und Vergewaltigung waren die Anschuldigungen, wegen denen sich der 56-Jährige verantworten musste. Laut Anklage habe er seine Familie vom behüteten Eigenheim im Landkreis Schwandorf in seine Geburtsstadt Gaza gelockt und dann dort festgehalten. Außerdem soll er seine Ehefrau, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist, während des Aufenthalts in Nahost vergewaltigt haben.

Auf Sitzungsmarathon eingestellt

Spätestens an Verhandlungstag zwei hatten sich die Prozessbeteiligten auf einen Sitzungsmarathon eingestellt. Denn der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst, er forderte Freispruch. Über mehrere Stunden lang gab der Mann, der seit mehr als 400 Tagen in Untersuchungshaft saß, eine umfassende Erklärung ab. Er betitelte den Aufenthalt in Gaza als Urlaubsreise und wies die Vorwürfe von sich, seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder – auch unter Mithilfe seiner Familie – an einer Ausreise gehindert zu haben. Von einer Vergewaltigung wollte er ebenfalls nichts wissen. Er habe mit seiner Frau stets einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.

Im Laufe des Prozesses ging es vor allem um die Glaubwürdigkeit des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers. Dutzende Dokumente, wie eine durch den Beschuldigten erwirkte Ausreisegenehmigung, wurden eingeführt. Zudem wurden viele Chats analysiert, die der Beschuldigte mit seiner Frau und dem ältesten Sohn hin und hergeschrieben hat.

Auch das Opfer musste aussagen – in Anwesenheit ihres mutmaßlichen Peinigers. Weil die islamische Ehe in Deutschland nicht anerkannt ist, konnte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch machen. Die Frau bestätigte als Zeugin in großen Teilen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und schilderte, wie sehr sie und ihre Kinder in Gaza gelitten hätten – vor allem als dort im Oktober 2023 der Krieg ausgebrochen war.

Hohe Haftstrafe nicht im Sinne des mutmaßlichen Opfers

Prozesstag fünf begann zunächst mit einem Rechtsgespräch, das Staatsanwalt Johannes Weiß vorgeschlagen hatte. Gut eine Stunde wurde die Sitzung dafür unterbrochen. Dann wurde das Ergebnis verkündet: Die Staatsanwaltschaft sehe den Vorwurf der Vergewaltigung als schwer nachweisbar an. Dafür sei der Tatbestand der Freiheitsberaubung durch Unterlassen erfüllt. Jörg Jendricke, der die Ehefrau, zugleich Nebenklägerin, anwaltlich vertrat, schilderte, dass eine hohe Haftstrafe des Angeklagten nicht im Interesse seiner Mandantin sei. Er könne sich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung vorstellen.

Lesen Sie hier den Prozessauftakt: Martyrium in Gaza? 56-Jähriger soll Familie aus dem Kreis Schwandorf im Kriegsgebiet festgehalten haben

Diese stellte auch das Gericht in Aussicht, sofern der Angeklagte einräumt, die Ausreise seiner Frau und der gemeinsamen Kinder blockiert zu haben. In Sachen Vergewaltigung sei seitens der Kammer bis dato noch keine abschließende Entscheidung gefallen.

Richterin Escher appellierte an den Beschuldigten, das „gut gemeinte Angebot“ in Erwägung zu ziehen. So würde die Beweisaufnahme deutlich abgekürzt und weitere Aussagen blieben der Ehefrau und vor allem dem ältesten Sohn erspart. „Eines muss aber auch klar sein. Wenn sich der Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt, kann keine Bewährung in Aussicht gestellt werden“, so Escher.

Angeklagter legt Teilgeständnis ab

Der Beschuldigte entschied sich nach Absprache mit seinen beiden Verteidigern Michael Haizmann und Andreas Lösche letztendlich dazu, eine Erklärung abzugeben. Der Angeklagte räumte ein, dass er seiner Familie befohlen habe, die Pässe der Frau und der gemeinsamen Kinder an sich zu nehmen und nicht herauszugeben. In der Folgezeit habe er aber keine weiteren Maßnahmen mehr unternommen, um die Ausreise weiter zu blockieren. Ihm sei bewusst gewesen, dass Frau und Kinder Probleme bekommen könnten, Gaza zu verlassen, erklärte Anwalt Haizmann im Namen des Beschuldigten. „Ich gehe diesen Weg jetzt, weil ich keine andere Möglichkeit mehr sehe. Aber glücklich bin ich darüber nicht", ergänzte der Angeklagte.

Auf die Vernehmung weiterer Zeugen wurde anschließend verzichtet, die Urteilsverkündung stand bevor. Zunächst trugen die Prozessbeteiligten ihre Plädoyers vor. Dabei waren sich alle in einem Punkt einig: Es sei ein äußerst schwieriger Fall gewesen, bei dem die beiden Protagonisten in ganz vielen Punkten auf unterschiedlichen Positionen beharrten.

Staatsanwalt Weiß hatte Verständnis, dass dem Angeklagten die vielen Tage in U-Haft zugesetzt haben. Doch auch die Ehefrau und die beiden Kinder hätten im späteren Kriegsgebiet gelitten. „Sie kommen vermutlich aus dem Gefängnis, Ihre Familie aus der Hölle“, sagte er. Weiß rechnete dem Angeklagten vor allem sein Geständnis hoch an. So sei es dem mutmaßlichen Opfer und dem ältesten Sohn erspart geblieben, weiter aussagen zu müssen und die Geschehnisse so noch mal zu durchleben. Zudem habe der 56-Jährige keine Vorstrafen.

Vorwurf Vergewaltigung nicht haltbar

Dennoch habe sich der Familienvater der Freiheitsberaubung in vier tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht. Für den Tatvorwurf der Vergewaltigung fehlten aber letztendlich die nötigen Beweise. Der Staatsanwalt hielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für angemessen, die auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem könne der Haftbefehl aufgehoben werden.

Nebenklagevertreter Jörg Jendricke schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft größtenteils an. Er sei zwar der Meinung, dass hinsichtlich der Vergewaltigung etwas dran sein müsse. Letztendlich stehe aber Aussage gegen Aussage. Auch er hielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf Bewährung, für angemessen.

Verteidiger Haizmann rief in seinem Plädoyer zunächst ins Gedächtnis, dass sich sein Mandant – neben der Vergewaltigung – mittlerweile mit drei weiteren Vorwürfen konfrontiert sah. Zunächst sei von Menschenhandel und Nötigung die Rede gewesen. Nun stehe eine Freiheitsberaubung im Raum. „Das hat was von welches Schweinderl hätten’s denn gern“, so Haizmann. Nichtsdestotrotz habe sein Mandant die Freiheitsberaubung eingeräumt, die Vergewaltigung habe lediglich auf Lügen des mutmaßlichen Opfers gefußt.

Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt

Er, Haizmann, habe von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, dass er die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage stelle. Im Laufe des Prozesses seien einige Widersprüche aufgedeckt worden. Er beantragte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und die sofortige Aufhebung des Haftbefehls.

Dieser Forderung kam das Gericht schließlich auch nach. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde fallengelassen. Der Geschäftsmann aus dem Landkreis Schwandorf habe sich aber der Freiheitsberaubung in vier tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

Da alle Beteiligten darauf verzichteten, Rechtsmittel einzulegen, ist das Urteil rechtskräftig.