Fortsetzung im Gaza-Prozess: Angeklagter aus dem Kreis Schwandorf holt zum Gegenschlag aus

Von Philipp Breu · 22. Oktober 2024 um 19:23

Wurde eine vorgetäuschte Urlaubsreise für eine Frau und ihre drei Kinder zum Martyrium? Vom Vater und Ehemann soll die Familie vom behüteten Eigenheim im Landkreis Schwandorf in dessen Geburtsstadt Gaza gelockt und dort monatelang festgehalten worden sein. Auch eine Vergewaltigung steht im Raum. Am zweiten Prozesstag holte der Angeklagte zum großen Rundumschlag aus – und schilderte eine völlig andere Version.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen Nötigung und Vergewaltigung vor. Seine Taten sollen von langer Hand geplant gewesen sein. Laut Anklage lebte der Mann schon lange in Deutschland. 2010 bezog er mit seiner Frau, die ebenfalls gebürtig aus Gaza stammt und mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist, ein Eigenheim im Landkreis Schwandorf. Zusammen haben sie drei Kinder.

Schon länger soll der 56-Jährige, der sowohl die deutsche als auch die israelische Staatsbürgerschaft besitzt, geplant haben, sein altes Leben hinter sich zu lassen und mit seiner Familie in seine Heimatstadt Gaza zurückzukehren. Denn dort habe er weitere Ehefrauen und Kinder.

Die Handschellen klickten

Im März 2023 soll der Beschuldigte dazu eine Wohnung in Gaza renoviert haben. In dieser soll er später Frau und Kinder aus Deutschland festgehalten haben, nachdem sie unter dem Vorwand einer Urlaubsreise im August 2023 zusammen mit ihm dorthin gereist waren. Der Geschäftsmann soll die Pässe von Frau und Kinder an sich genommen und die Ausreise der Familie über Monate immer wieder blockiert haben, auch unter Mithilfe seiner Verwandten, so die Anklage weiter. Er wird ebenfalls beschuldigt, seine Frau in Gaza vergewaltigt zu haben.

Nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 brach in Gaza der Krieg aus. Frau und Kinder hätten laut Anklage sehr unter den schrecklichen Ereignissen gelitten. Dem Beschuldigten hingegen sei das erspart geblieben. Er sei bereits am 3. September 2023 nach Deutschland zurückgekommen, um die letzten Schritte der dauerhaften Ausreise vorzubereiten. Doch am 12. September des vergangenen Jahres klickten die Handschellen. Seitdem befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Die Ehefrau und ihre drei Kinder sollen auch wegen eines durch den Angeklagten bei der Regierung zwischenzeitlich erwirkten Ausreiseverbotes indes noch lange auf ihre Rückkehr gewartet haben. Erst am 3. Dezember 2023 konnten sie mit Hilfe von Diplomaten, der Kriminalpolizei sowie des Auswärtigen Amtes das Kriegsgebiet verlassen und in die Bundesrepublik zurückreisen, hieß es vor Gericht.

Angeklagter rechtfertigt sich stundenlang

Der Prozessauftakt am Mittwoch vergangener Woche unter Vorsitz von Richterin und Landgerichtsvizepräsidentin Elke Escher dauerte nur kurz. Die Beteiligten einigten sich auf ein Rechtsgespräch. Anschließend wurde verkündet, dass die Verhandlung in der Folgewoche fortgesetzt wird. Am gestrigen Dienstag war es dann so weit. Escher fasste zunächst kurz den Inhalt des Rechtsgesprächs zusammen. Zunächst ging es um die Frage, ob die Ehefrau, zugleich Nebenklägerin, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen könne. Dies konnte abschließend aber nicht geklärt werden, weil noch nicht feststehe, ob die Ehe vor deutschem Recht anerkannt sei, so die Richterin.

Außerdem machte die Kammer dem Angeklagten ein Angebot. Bei einem umfassenden Geständnis könne die Strafe unter Umständen auf Bewährung ausgesetzt werden. Staatsanwalt Johannes Weiß hielt dagegen eine Strafrahmenverschiebung für denkbar, sofern sich der Angeklagte neben seinem Geständnis bereiterkläre, einen Täter-Opfer-Ausgleich, also eine Zahlung an seine Ehefrau, zu leisten. Doch der Angeklagte schlug das Angebot aus. Er pochte auf Freispruch.

Um seine Unschuld zu beweisen, hatte er eine umfassende Stellungnahme vorbereitet. Fein säuberlich filetierte er alle Vorwürfe auseinander, hatte zu jeder Anschuldigung eine Antwort parat und belegte seine Aussagen mit zahlreichen Nachrichten und Dokumenten. Er hätte nie geplant gehabt, Deutschland dauerhaft zu verlassen. Die Reise nach Gaza sei lediglich als Urlaubsaufenthalt gedacht gewesen. „Wenn ich meine Frau und die Kinder wirklich hätte verschleppen wollen, wäre ich nicht nach Gaza geflogen“, sagte er. Schließlich lebte dort auch ein Großteil der Familie seiner Ehefrau.

Rückreise nie blockiert?

Der Angeklagte hatte noch weitere Beweise parat: Eine Zulassungsbescheinigung eines Autos zum Beispiel, das er sich nach seiner erstmaligen Rückkehr nach Deutschland im März 2023 gekauft habe oder zahlreiche Bestellungen von Kunden, bei denen er die Warenlieferung erst auf Mitte September 2023 datierte – eben die Zeit nach dem Urlaub. „Warum hätte ich das alles tun sollen?“, fragte er.

Auch, dass er die Rückreise seiner Familie blockiert habe, wies der Angeklagte von sich. Er legte dem Gericht sogleich eine Ausreiseerlaubnis vor, ausgestellt auf seine Frau und die drei Kinder, die er bei Behörden in Gaza erwirkt habe.

Die Reisepässe habe er seiner Familie indes auch nie vorenthalten, er habe auch seine Verwandten nicht befehligt, die Dokumente zu verstecken. Während des gesamten Aufenthalts in Gaza hätten sich seine Frau und die Kinder frei bewegen können. Sie hätten jederzeit nach Deutschland zurückkehren können, so der Angeklagte.

Zu einer Stellungnahme zur vorgeworfenen Vergewaltigung kam es am Dienstag dann gar nicht mehr. Zu umfangreich waren die Ausführungen des Angeklagten. Nach mehr als vier Stunden brach Richterin Escher die Sitzung ab. Sie wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt. Ob das mutmaßliche Opfer im Laufe des Prozesses noch aussagen muss, ist nach wie vor unklar.

Hintergrund: Gaza-Eine Stadt mitten im Krieg

Verwaltung: Gaza ist die größte Stadt im Gazastreifen, der seit 1994 de jure unter Verwaltung des Staates Palästina bzw. der Palästinensischen Autonomiebehörde steht. Die Stadt stand de facto von Juni 2007 bis Anfang 2024 unter der Verwaltung der Organisation Hamas.

Lage: Gaza liegt 78 Kilometer südwestlich von Jerusalem, 71 Kilometer südlich von Tel Aviv-Jaffa und 30 Kilometer nördlich von Rafah.

Terror: Nach den Angriffen der Hamas auf Israel im Oktober 2023 begann der Krieg in Israel und Gaza, der auch gegenwärtig noch andauert. Die Belagerung von Gaza-Stadt durch israelische Streitkräfte begann am 2. November 2023.