Nach Vergewaltigung bei Junggesellinnenabschied: So hat das Gericht entschieden

Von Caroline Keller · 28. August 2024 um 19:00

Ein Junggesellinnenabschied ist im vergangenen Sommer am Steinberger See aus dem Ruder gelaufen. Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf musste sich nun wegen Vergewaltigung vor dem Schöffengericht in Schwandorf verantworten. Er soll einer 31-Jährigen einen Finger in den After geschoben haben, so die Anklage.

Rechtsanwalt Gunther Haberl gab zu Beginn der Verhandlung für den Angeklagten eine Erklärung ab. Darin räumte dieser die Tat vollumfänglich ein. Sein Mandant bereue den Vorfall sehr, so Haberl.

Zehn bis zwölf Bier

Anschließend ergriff der 30-Jährige auch noch selbst das Wort. Er wisse nicht mehr ganz genau, wie viel er an dem Tag getrunken habe, sagte er. Auf Nachfrage von Amtsrichterin Kathrin Heitzer schätzte der Mann, dass es „um die zehn bis zwölf Bier“ waren, dazu Schnaps in Mengen, an die er sich nicht erinnern könne. Normalerweise trinke er nicht viel Alkohol, gab der Mann an. Mit dem Schnaps habe es ihm „den Schalter geschmissen“.

Am Steinberger See traf der Täter auf sein späteres Opfer. Dieses feierte dort mit Freundinnen den eigenen Junggesellinnenabschied. Der Angeklagte wurde von einem Kumpel begleitet. Der machte sogar die Frauen auf die Alkoholisierung seines Freundes aufmerksam, wie vor Gericht bekannt wurde.

Trotzdem verstand man sich zunächst offenbar. Die beiden Männer setzten sich zu den Frauen. Man trank zusammen Schnaps. Bereits zu dieser Zeit hatte der Angeklagte immer wieder den Körperkontakt zur 31-Jährigen gesucht.

Bei einem Spiel sollte die künftige Braut dann von einem Mann geküsst werden. „Das habe ich wohl zu ernst genommen“, meinte der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Er habe seinen linken Arm um die Geschädigte gelegt, sie im Brustbereich berührt und sie zu küssen versucht. Die 31-Jährige, die vor Gericht als Zeugin und Nebenklägerin auftrat, drehte sich weg und machte deutlich, dass ihr das zu weit gehe.

31-Jährige weinte während ihrer Aussage

Wenig später kam es zur Tat, die in der Anklage als Vergewaltigung eingestuft wurde. Als sich die 31-Jährige in einem anderen Moment nach vorne beugte, fasste ihr der Angeklagte ans Gefäß und führte seinen Finger, mit dem Bikinihöschen dazwischen, in den After der Frau ein. So berichtete es auch das Opfer vor Gericht. Die 31-Jährige weinte während ihrer Aussage, sie hatte mit einer brechenden Stimme zu kämpfen.

Am Tag danach habe sie ihrem Verlobten von dem Vorfall berichtet, erklärte die Geschädigte weiter. Dieser habe sie dazu ermutigt, zur Polizei zu gehen.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht reuig. Er kenne sich so nicht, da er nie so viel Alkohol konsumiere. Er leide seit fünf Jahren unter Depressionen und einer Angststörung mit Panikattacken, die er medikamentös behandle. Durch den Vorfall habe sich sein Zustand verschlechtert, doch er habe es „wieder im Griff“.

Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrem Plädoyer dem Angeklagten zugute, dass er ein vollumfängliches Geständnis abgelegt und sich reuig gezeigt hatte. Hinzu komme, dass er sich bei der Geschädigten entschuldigte. Auch dass er keine Vorstrafen habe, wirke sich positiv aus. Negativ wertete ihm die Staatsanwaltschaft die psychische Belastung, die Tat bei der Geschädigten auslöste. Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Täter-Opfer-Ausgleich

Verteidiger Haberl wies daraufhin, dass der Vorfall und die Verhandlung für seinen Mandanten sehr belastend seien. Zudem habe der Alkoholkonsum das Einschätzungsvermögen seines Mandanten beeinflusst. Im Vorfeld der Verhandlung sei ferner ein Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 5000Euro an die Geschädigte gezahlt worden. Da der 30-Jährige bisher keine Vorstrafen habe, forderte Haberl, dass eine Freiheitsstrafe ein Jahr nicht überschreiten und auf Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Richterin Kathrin Heitzer fällte mit ihren Schöffen nach knapp 20 Minuten Beratung das Urteil. Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Heitzer hielt dem Verurteilten unter anderem sein umfangreiches Geständnis und seine Schuldeinsicht zugute. Der 30-Jährige akzeptierte noch im Gerichtssaal das Urteil. Es ist damit rechtskräftig.