Drei Monate Haft für Schwandorfer Stalker – Mann schrieb Briefe an Arbeitgeber der Frau

Ein 54-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis musste sich vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten, weil er seiner 49-jährigen Ex-Partnerin und deren Kindern nachgestellt haben soll.
Nicht nur lauerte der seit zehn Jahren arbeitslose Mann der 49-Jährigen regelmäßig bei einem Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle der Geschädigten auf, sondern nahm per Telefon, SMS, WhatsApp oder über die Internetplattform „spin“ mit ihr und einem der Kinder, einem elfjährigen Mädchen, Kontakt auf. Aber davon noch nicht genug, auch habe es Briefe an die Arbeitgeber der Frau gegeben, die sie in Verruf bringen sollten.
Zu Beginn der Verhandlung ergriff Rechtsanwalt Gunther Haberl für seinen Mandanten das Wort. Sein Mandant zeige sich geständig, er habe versucht, Kontakt zu seiner Ex-Partnerin und der Elfjährigen aufzunehmen. Das Mädchen sei zwar nicht sein leibliches Kind, doch während der zwölfjährigen Beziehung mit der Mutter sei ihm das Kind ans Herz gewachsen und er habe es wie seine eigene Tochter angesehen.
Nummer blockiert
Die Trennung im November 2021 habe der Mann nicht gut verkraftet. Er sei in eine depressive Phase gerutscht, weshalb er sich in ärztliche Behandlung begeben habe. Ein Aufenthalt in einem Bezirksklinikum war die Folge. „Es geht jetzt besser“, sagte der Mann zu Richter Sebastian Eckl. Er nehme Medikamente für seine Ängste, Depressionen und Schlafstörungen.
Nach der Trennung bestand noch Kontakt zwischen den Ex-Partnern, alleine schon der Tochter wegen. Doch im August 2023 kippte die Stimmung und sowohl Mutter als auch Tochter wollten keinen Kontakt mehr mit dem Angeschuldigten. Wie die 49-Jährige im Zeugenstand berichtete, lag das vor allem auch an den Briefen an ihre Arbeitgeber, bei denen sie als Reinigungskraft tätig ist. In den Schreiben diskreditierte er die Arbeitsweise und Integrität der Geschädigten. Sie würde Männer und Kinder mit in die Geschäftsräume der Firmen nehmen. „Meine Kinder dürfen bei der einen Firma mit rein. Das weiß die Chefin“, erklärt die 49-Jährige. Die Schreiben hätten keine Auswirkungen auf ihre Tätigkeit gehabt.
Schlimmer für die Frau und ihre Kinder seien die permanenten Kontaktaufnahmen durch den 54-Jährigen. Sie blockierten seine Nummer und auf der Internetplattform „spin“. „Er kommt oft bei unserer Wohnung vorbei und klingelt Sturm. Wenn ich ihm sage, er soll gehen, tut er das nicht“, berichtete die Frau.
Zudem komme er bei der Arbeit der Frau vorbei, lauere ihr und den Kindern am nahe gelegenen Parkplatz auf. Sie fühlten sich verfolgt und hätten Angst vor dem Angeschuldigten. Aus diesem Grund erstattete sie im Oktober 2023 Anzeige wegen Nachstellung.
Dass es der Frau und der jüngsten Tochter nicht gut gehe, bestätigte die erwachsene Tochter der Geschädigten im Zeugenstand. Die 24-Jährige berichtet, dass ihre Mutter viel geweint habe und ängstlich sei. Ihre jüngere Schwester weine auch viel und sei seitdem sehr in sich gekehrt.
Der 54-Jährige zeigte sich geständig, er habe einen Fehler gemacht. Die Trennung habe ihm zugesetzt. Ihm sei der Kontakt zur Elfjährigen wichtig gewesen. Auch die zwei Haftantritte in den vergangenen beiden Jahren wegen Betrugs haben ihm zudem sehr zugesetzt, wie sein Verteidiger Gunther Haberl bekräftigte.
Die Staatsanwaltschaft Amberg hielt ihm seine Geständigkeit zugute, dennoch sei der Tatbestand der Nachstellung rechtlich laut Paragraf 238 StGb erfüllt. Eine Freiheitsstrafe von vier Monaten forderte die Staatsanwaltschaft. Fraglich sei, ob diese zur Bewährung ausgesetzt werde, da der Mann trotz zweier Haftstrafen rückfällig wurde.
Gunther Haberl forderte für seinen Mandanten eine Bewährungshilfe. Die Tatsache, dass er sich geständig zeigte, sei positiv zu werten. Haberl fügte aber auch hinzu, dass sein Mandant derzeit nicht mehr tun könnte, als sich in ärztliche Versorgung zu begeben.
Urteil nach 15 Minuten
Nach etwa 15 Minuten kam Richter Sebastian Eckl zu seinem Urteil: Drei Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Auch der Richter hielt ihm seine Geständigkeit zugute, doch die Tatsache, dass die Geschädigte und ihre Töchter seitdem in Angst leben, sei nicht auszuweisen. „Die Haft hat nichts gebracht“, stellte Eckl abschließend fest. „Ich kann Ihnen keine positive Sozialprognose stellen“, begründete dieser seine Entscheidung, keine Bewährung zu geben. Der 54-Jährige kann gegen das Urteil noch Berufung und Revision einlegen.
Nachstellung
Strafbarkeit: Die Nachstellung ist dann strafbar, wenn der Täter eine andere Person wiederholt auf eine Weise verfolgt, anruft, belästigt oder bedroht, „die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“.
Konsequenzen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren; bei besonders schwerem Fall Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre; mit Todesfolge Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre.