Ehemaliger Lehrling brach in Firma ein und verunfallte mit geklautem Gabelstapler – Zehn Monate Haft

Das Jugendschöffengericht hat sich mit einem Fall zu beschäftigt, bei dem sich der Angeklagte mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert sah und sich dafür zu verantworten hatte. Staatsanwalt Johannes Weiß trug die Anklageschriften vor: Der Angeklagte habe sich des Diebstahls mit Sachbeschädigung schuldig gemacht. Zudem habe er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Am 30.August2021 kurz vor 22.50Uhr habe sich der Angeschuldigte auf dem Gelände einer Firma im Bereich der Stadt Maxhütte-Haidhof befunden. Um in die Halle zu kommen, schlug der im südlichen Landkreis wohnende rumänische Staatsangehörige eine Fensterscheibe Sektionaltor der Waschanlage ein, erklärte Weiß. Dabei sei ein Schaden in Höhe von circa 1000Euro entstanden.
Da die Innentüren der Waschhalle, die in die Werkstatt führen ebenfalls versperrt waren, sei der Beschuldigte über ein Fenster auf der anderen Seite der Halle in die Werkstatt eingestiegen sein. Das Fenster befinde sich in vier Metern Höhe und sei zum Tatzeitpunkt gekippt gewesen. Im Anschluss soll der damals 22-Jährige von innen das Werkstatttor geöffnet haben und sei mit einem Gabelstapler im Wert von 10000Euro davongefahren, so Weiß. Diesen habe der Beschuldigte für sich behalten wollen, obwohl er wusste, dass er keinen Anspruch auf das Fahrzeug hatte.
Unfall nach Diebstahl
Unterwegs kam er von der Fahrbahn ab, touchierte dabei einen Leitpfosten und richtete einen Schaden in Höhe von circa 200Euro an. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt und auch mit einem nicht unbedeutenden Schaden gerechnet habe, habe er die Unfallstelle verlassen, so Weiß. Damit habe sich der Angeklagte des Diebstahls strafbar gemacht und zudem als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen, so der Staatsanwalt.
Weitere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft dem 22-Jährigen zur Last legte, waren mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Besitz von kinder- beziehungsweise jugendpornografischen Dateien auf dem Handy, die Beleidigung von Polizeibeamten sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Etwa 20Minuten nach Verhandlungsbeginn wurde das Verfahren für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Dieses hatte zum Ergebnis, dass der Angeklagte alle Vorwürfe einräumte. Daraufhin schlug der Staatsanwalt vor, auf die Befragung von geladenen Zeugen zu verzichten. Dem stimmte die Richterin zu.
Des weiteren erklärte Weiß, die Staatsanwaltschaft könne sich bei diesem umfassenden Geständnis einen Strafrahmen von zehn Monaten bis zu einem Jahr vorstellen. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Helmut Mörtl aus Regensburg, erklärte, dass bei seinem Mandanten das Jugendstrafrecht anzuwenden sei und das Strafmaß auf jeden Fall unter einem Jahr liegen müsse. Daraufhin bestätigte die Vorsitzende, dass das Gericht bei einem vollen Geständnis einen Strafrahmen von acht Monaten bis zu einem Jahr in Aussicht stellen könne.
Kam früh mit Drogen in Berührung
Anschließend erklärte Mörtl, wie es dazu gekommen sei, dass sein Mandant auf die schiefe Bahn gelangt sei. Der 22-Jährige sei schon sehr früh mit Betäubungsmittel in Berührung gekommen und schließlich bei Cannabis hängengeblieben. Mittlerweile sei sein monatlicher Bedarf sehr hoch und der Diebstahl des Gabelstaplers sei ein Akt der Beschaffungskriminalität gewesen, da er ihn im Anschluss verkaufen hätte wollen.
Der Angeklagte gab zudem an, dass er zum Tatzeitpunkt sowohl unter Alkohol- als auch unter Drogeneinfluss gestanden habe. Des weiteren sagte er, dass er oftmals bereits vor der Arbeit Drogen konsumiert habe. Dies sei aber nun vorbei, denn er befinde sich seit Juli sehr erfolgreich in einer stationären Langzeittherapie, so der Angeklagte. Nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten wurde der Eigentümer des gestohlenen Gabelstaplers in den Zeugenstand gerufen. Er führte aus, dass er den Täter aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis kenne. Denn der 22-Jährige hatte eine Lehre in seinem Betrieb begonnen, die er abgebrochen habe.
Psychologisches Gutachten
Außerdem wurde für das Urteil noch ein Gutatchten von David Janele, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, berücksichtigt. Laut Janele ist die Drogenabhängigkeit des Angeklagten als moderat zu bezeichnen. Bezüglich des geistigen Reifegrades des Beschuldigten sprach sich Janele für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Dann wandte sich Michaela Frauendorfer, Vorsitzende des Amtsgerichts an den Angeklagten. Sie fragte, wie er seine fünfmonatige Untersuchungshaft sehe. Der Angeklagte sagte: „Nicht schön.“ In dieser Zeit sei ihm klar geworden, dass er eine Therapie brauche. Diese tue ihm gut.
Im Zuge der Beweisaufnahme zeigte die Richterin auf, dass der Angeklagte bereits fünf Einträge im Bundeszentralregister habe. Neben Einträgen wegen Geldfälschung, Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung, habe er auch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.
In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Weiß, dass das umfassende Geständnis des Angeklagten positiv zu bewerten sei, ebenso seine Entschuldigung beim betroffenen Unternehmer. Als Strafmaß sprach er sich für eine Jugendstrafe von einem Jahr aus sowie für eine sechsmonatige Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der Verteidiger dagegen erachtete eine Strafe von acht Monaten als ausreichend. Es sei zu berücksichtigen, dass sein Mandant bereits fünf Monate Untersuchungshaft erleben habe müssen.
Die Vorsitzende sprach den 22-Jährigen in allen Anklagepunkten schuldig. Die Folge sei eine Haftstrafe von zehn Monaten sowie eine Sperrfrist von sechs Monaten für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Begründung für das Urteil sei unter anderem eine günstige Sozialprognose.