Arbeiter hatte sich schwer verletzt: Sturz von Gerüst landete nun vor Schwandorfer Gericht

Von Friedrich Gluth · 11. August 2024 um 05:00

Vier Meter tief war ein tschechischer Mitarbeiter einer Baufirma aus dem Raum Neunburg im September 2022 abgestürzt, als bei einem Gerüst ein Schaldeckel brach. Da der Bauunternehmer den Strafbefehl des Gerichts über 3000 Euro nicht akzeptierte, kam es kürzlich beim Amtsgericht Schwandorf zu einer von Richter Sebastian Eckl geleiteten Verhandlung.

Die Anklageschrift trug Staatsanwalt Michael Döring vor. Er führte aus, dass der Angeklagte, ein 39-jähriger Maurermeister, als Verantwortlicher der Firma, die mit den Bauarbeiten für das Energiezentrum zur Versorgung eines Hotelkomplexes beauftragt worden war, ein Baustellengerüst habe aufstellen lassen. Anschließend habe er seinen Mitarbeitern gestattet, das Gerüst zu benutzen.

Hat der Arbeitgeber seine Prüfpflichten verletzt?

Am 27. September 2022 gegen 12 Uhr fiel der Geschädigte aufgrund eines gebrochenen Gerüstdeckels von der zweiten Etage des Baugerüsts etwa vier Meter tief auf den Boden. Im Rahmen seiner Prüfpflichten als Arbeitgeber hätte der Angeklagte vor Gebrauch des Baugerüstes eine Inaugenscheinnahme und Funktionsprüfung vornehmen müssen, was er im vorliegenden Fall nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht habe.

Dies habe, so der Staatsanwalt, für den Bauunternehmer vorherseh- und vermeidbar zur Folge gehabt, dass der Geschädigte einen Bänderriss am rechten Knöchel und einen Bruch des rechten Sprunggelenks erlitten habe und sich bis zum 30. September 2022 in stationäre Behandlung habe begeben müssen.

Aufgrund der gegebenen Umstände werde der Unternehmer daher beschuldigt, durch Fahrlässigkeit die strafbare Körperverletzung einer anderen Person verursacht zu haben.

Bei der Besichtigung war nichts aufgefallen

Der Angeklagte schilderte dann den Vorfall aus seiner Sicht. Am 26. September 2022 habe eine Gerüstuntersuchung stattgefunden, bei der neben einem Vertreter des Gerüstbauers einer seiner Mitarbeiter, ein Maurermeister, dabei gewesen sei. Bei dieser Besichtigung sei kein Schaden aufgefallen oder entdeckt worden. Tags darauf seien dann die Arbeiten auf der Baustelle aufgenommen worden, im Rahmen derer sich der Unfall ereignet habe.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er wisse, wie der Unfall passiert sei, antwortete der Angeklagte, dass er den Vorgang nur aus Erzählungen kenne. Die Frage des Richters, ob der gebrochene Schaldeckel sich in einem augenscheinlich schlechten Zustand befunden habe, verneinte er. Denn wäre dies der Fall gewesen, hätte man ihn sofort entfernt.

Fehlte am Schaldeckel eine Strebe?

Beim ersten aufgerufenen Zeugen handelte es sich um einen auf der Baustelle tätigen Maurermeister. Er erklärte, dass er vom Unfall nichts mitgekommen habe. Am Tag vor dem Ereignis habe er das Gerüst angeschaut und auch gemeinsam mit seinem Chef, dem Angeklagten, begangen.

Vom Vorsitzenden zum Zustand des Deckels befragt, führte er aus, dass dieser nicht neu, sondern gebraucht war, aber optisch keine Auffälligkeit aufwies, so dass keine Maßnahmen erforderlich waren.

Staatsanwalt Döring wollte wissen, ob es bei Schaldeckeln dieser Größenordnung üblich sei, dass nur eine Querstrebe angebracht sei. Dies wisse er nicht, so der Zeuge, da einzelne Querstreben nicht überprüft würden. Aufgestellt habe das Gerüst der Gerüstbauer.

Vorsitzender regte Einstellung des Verfahrens an

Der Gerüstbauer, der in dieser Angelegenheit einen Strafbefehl über 1500 Euro erhalten und, wie er sagte, aus verfahrensökonomischen Gründen auch bezahlt hatte, erklärte als zweiter Zeuge, dass er auf dem Gerüst gewesen sei und dieses überprüft habe. Der gebrochene Deckel sei nicht neu gewesen, habe aber noch seinen Originalbelag gehabt und den Vorgaben entsprochen.

Die Konsequenz aus dem Vorfall sei, so der Gerüstbauer auf die Frage des Vorsitzenden, dass jetzt mehr Quersprossen bei Schaldeckeln mit einer Länge von drei Metern eingebaut würden. Er jedenfalls könne sich den Unfall nicht erklären.

Daraufhin regte der Vorsitzende die Einstellung des Verfahrens an, jedoch wurde dies durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Arbeiter war ein halbes Jahr außer Gefecht

Der beim Unfall Geschädigte teilte unter Einbindung einer vereidigten Dolmetscherin mit, dass er nach der Operation und einem dreitägigen Aufenthalt im Krankenhaus in Tschechien ein halbes Jahr krankgeschrieben gewesen sei. Am gebrochenen Deckel sei ihm vor dem Unfall nichts aufgefallen, an diesem Tag seien bereits er und einige andere Arbeiter über den Deckel gelaufen, und es sei nichts passiert.

Zwei weiteren in den Zeugenstand gerufenen Mitarbeitern der Firma, die am Unfalltag auf der Baustelle waren, war an dem gebrochenen Schaldeckel ebenfalls kein Mangel aufgefallen.

Bevor in der Angelegenheit ein Urteil ergehen kann, ist noch die Aussage eines Sachverständigen der Berufsgenossenschaft nötig. Dessen Aussage soll an einem weiteren Verhandlungstag erfolgen.