Nach Vergewaltigung in Oberviechtach: Zwei Männer (21 und 18) bekommen Bewährungsstrafe

Von Jan Lange · 7. August 2024 um 17:07

Zwei junge Männer, 21 und 18Jahre, standen am Dienstag wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Schwandorf. Der 21-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, sein Mittäter neun Monate. Auf ihre Freiheit müssen die beiden Verurteilten dennoch zeitweise verzichten.

Die Tat, für die sich die zwei deutschen Männer aus dem Landkreis Schwandorf verantworten mussten, liegt zweieinhalb Jahre zurück. Die Angeklagten hatten sich am 10. März 2022 mit ihrem späteren Opfer zum Parkplatz hinterm Rathaus in Oberviechtach begeben. Dort habe der ältere Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt 18Jahre war, die Frau gepackt und sein erigiertes Glied gegen ihr Gesäß gedrückt, so die Anklage. Die junge Frau habe sich dagegen zu wehren versucht und ihm gegenüber geäußert, sie loszulassen. Sie habe zudem versucht, ihn wegzuschubsen, was ihr nicht gelang.

Festgehalten und mit Finger eingedrungen

Der Mann habe dann seinen damaligen Freund aufgefordert, die Frau festzuhalten, was dieser auch tat. Daraufhin habe der Angeklagte mit seiner rechten Hand in die Hose und Unterhose der jungen Frau gefasst. Gegen den eindeutig erkennbaren Willen der Frau sei der damals 18-Jährige mit seiner Fingerspitze in die Vagina eingedrungen. Trotz Aufforderung der Frau hätten die Angeklagten circa fünf Minuten nicht von ihr abgelassen. Der ältere Jugendliche habe auch mehrfach die Worte „Na bist du schon geil?“ geäußert, erklärte Staatsanwalt Johannes Weiß vor Gericht.

Erst als eine Frau aus dem Rathaus herauskam, hätten die Männer die Frau losgelassen. Nachdem die Passantin in ihrem Auto weggefahren war, habe der ältere Angeklagte erneut versucht, sein Opfer festzuhalten und mit seiner rechten Hand in deren Hose zu greifen. Dies habe die Frau jedoch verhindern können, indem sie sich zu Boden fallen ließ.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Beiden der Vergewaltigung, weil sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hätten. Nach Ansicht von Staatsanwalt Weiß handele es sich um eine „barbarische“ Tat.

Täter leisten Ausgleich

Bevor das Gericht den Vorfall und die Beweggründe der beiden Männer näher beleuchten konnte, war die Verhandlung aber schon wieder unterbrochen. Gunther Haberl, Pflichtverteidiger des jüngeren Angeklagten, hatte um ein Rechtsgespräch gebeten.

Die dafür von Richterin Michaela Frauendorfer angesetzten zehn Minuten wurden allerdings deutlich überschritten. Erst nach gut einer Dreiviertelstunde wurde die Verhandlung fortgesetzt. Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten im Rechtsgespräch einen Vergleich vereinbart. Die Angeklagten sollten ein Geständnis ablegen und an die Geschädigte, die inzwischen in Sachsen lebt, einen Täter-Opfer-Ausgleich leisten. Während der 21-Jährige 6000Euro an das Opfer zahlen soll, muss der 18-Jährige einen Betrag in Höhe von 4000 Euro geben. Beide Summen müssen sofort gezahlt werden.

Durch die gleichzeitigen Geständnisse konnte auf die Vernehmung der Zeugen verzichtet werden. Rechtsanwalt Thomas Lößel, der die Geschädigte als Nebenklägerin vertrat, erklärte im Namen seiner Mandantin, dass eine Aussage vor Gericht für sie sehr belastend gewesen wäre. Die junge Frau hatte auch nicht neben ihrem Anwalt im Gerichtssaal Platz genommen, weil sie so wenig wie möglich mit dem Angeklagten in einem Raum sein wolle. Allein schon die Begegnung im Gerichtsflur hatte der Frau sichtbar deutlich zugesetzt. Sie musste weinen. Der ältere Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten und sogar versucht, eine Zeugin zu einer Falschaussage zu bewegen, wie sich vor Gericht herausstellte. Das Opfer habe deshalb auch Angst gehabt, dass ihr nicht geglaubt werde. Diese Gefahr bestand aber nicht, weil der jüngere Mittäter von Anfang an geständig war.

Er habe nach eigener Aussage schnell gemerkt, dass die Handlungen nicht in Ordnung gewesen waren. Er sei „extrem erschrocken“ gewesen von seiner Tat. Etwa zwei Wochen nach dem Vorfall habe er sich auch bei der jungen Frau, die er damals zufällig wieder traf, entschuldigt. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin werteten dies zu seinen Gunsten.

Der heute 18-Jährige wurde deshalb zu einer deutlich geringeren Jugendstrafe verurteilt – auch weil sein Tatbeitrag nicht so groß wie der des älteren Angeklagten war. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgesetzt. Zudem muss er zwei Wochenenden in der Jugendarrestanstalt verbringen.

Retraumatisierung erspart

Dass der ältere Täter vor Gericht doch noch gestanden hatte und damit dem Opfer eine mögliche Retraumatisierung durch eine Aussage ersparen blieb, sahen Staatsanwalt und Richterin als positiv. Für Staatsanwalt Weiß war deshalb eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht vertretbar. Da der junge Mann zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre war, hätte er auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können.

Zu Lasten des heute 21-Jährigen gehe, so Weiß, dass er keinen wirklichen Grund für seine Tat nennen konnte. Dass er einfach so von Null auf 100 losgelegt habe, mache ihn sprachlos, meinte der Staatsanwalt. Da er aber ein stabiles Umfeld habe, sich ehrenamtlich engagiere und in den Betrieb seines Großvaters einsteigen wolle, könne die Strafe „gerade noch zur Bewährung ausgesetzt“ werden, fand Weiß. Dennoch müsse ihm auch klar vor Augen geführt werden, was eine solche Tat für Folgen habe. Der Staatsanwalt forderte daher für ihn einen vierwöchigen Warnschussarrest.

Die Richterin folgte im Fall des älteren Angeklagten fast komplett der Forderung des Staatsanwaltes: Er erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und einen vierwöchigen Jugendarrest. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.

Beiden Angeklagten wird auch ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. „Wenn Sie sich die kleinste Kleinigkeit zuschulden kommen lassen, sitzen Sie ein“, führte Weiß dem 21-Jährigen vor Augen. Und Richterin Frauendorfer meinte: „Der sexuelle Wille von jemand anderen muss eingehalten werden. Das muss die Botschaft des Tages sein.“