Sexueller Missbrauch: Polizist aus dem Landkreis Schwandorf entlastet

Von Philipp Breu · 26. Juli 2024 um 05:00

Diese Nachricht sorgte für Entsetzen: Ein Polizist, der zuletzt im Landkreis Schwandorf tätig war, sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Schutzbefohlene sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Amberg übernahm die Ermittlungen federführend – und kam nun zu einem vorläufigen Ergebnis.

Die schweren Vorwürfe seien laut Staatsanwaltschaft so nicht haltbar. Darf der Beamte nun wieder in den Dienst zurückkehren? Wie berichtet hatte die Polizei die Ermittlungen gegen den Beamten auf Eigeninitiative nicht an die Öffentlichkeit getragen. Es war ein anonymer Hinweisgeber, der sich bei der MZ-Redaktion gemeldet und die Vorwürfe gegen den Polizisten in den Raum gestellt hatte.

Das Polizeipräsidium Oberpfalz hielt sich sodann auf Nachfrage mit Auskünften zurück. Weder wo oder wann sich die Tat ereignet haben soll, noch wie alt das mögliche Opfer ist, teilte die Behörde mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz mit. Pressesprecher Michael Zaschka erklärte jedoch, dass sich die mögliche Tat außerhalb des Dienstes ereignet haben soll.

Der Beamte wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst freigestellt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Wie Zaschka erläuterte, würde dies erst bei einer gewissen Schwere der angenommenen Tat passieren. Die Staatsanwaltschaft Amberg war für die Ermittlungen federführend zuständig.

Verkehr nicht explizit verneint

Wie Oberstaatsanwalt Carsten Reichel nun auf Nachfrage bekanntgab, seien die Ermittlungen vorerst abgeschlossen. Das Ergebnis: Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen konnte nicht bestätigt werden. Die Geschädigte gelte nicht als Schutzbefohlene. Die junge Frau, die zu Beginn der Vorfälle noch nicht volljährig gewesen sei, führte mit dem Polizisten über Monate eine Liebesbeziehung. Die sexuellen Handlungen, so habe es die Geschädigte geschildert, seien ihr zwar unangenehm gewesen, sie habe diese jedoch nicht explizit verneint.

„Unterm Strich kann man darauf keine Anklage stützen“, sagt Reichel. Ein Freispruch wäre vor Gericht sehr wahrscheinlich gewesen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft lautete deswegen, das Verfahren einzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass die Sache damit schon vom Tisch ist. Denn die Geschädigte, so Reichel, habe das Recht, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.

Disziplinarbehörde wird umgehend prüfen

Ob der Polizist durch die neuen Erkenntnisse seinen Dienst nun wieder antreten darf, steht auch deshalb noch in den Sternen. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft dürfte das Präsidium noch nicht erreicht haben. Zudem ende ein Disziplinarverfahren nicht automatisch, wenn das Ergebnis der Ermittlungen feststehe, wie Polizei-Pressesprecher Zaschka erklärt. Die Unterlagen würden von der Disziplinarbehörde zunächst umgehend geprüft und erst dann eine Entscheidung gefällt.

Die genaue Vorgehensweise ist im Disziplinarrecht verankert. Grundsätzlich gilt: Haben die Ermittlungen bestätigt, dass ein Dienstvergehen vorliegt, ist zu entscheiden, mit welcher Maßnahme es zu ahnden ist. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung. Beamte, die von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, scheiden automatisch per Gesetz aus dem Beamtenverhältnis aus. Bei einer niedrigeren Verurteilung könnte es eine disziplinarische Maßnahme geben, hier kann es sich zum Beispiel um eine Degradierung oder eine Gehaltskürzung handeln. Hat sich der Verdacht eines Dienstvergehens durch die Ermittlung dagegen nicht bestätigt, ist das Verfahren einzustellen.

Kollegen mit gutem Ruf

Der sexuelle Missbrauch ist indes nicht der einzige Vorwurf, der durch den anonymen Hinweisgeber in den Raum gestellt worden war. Ein weiterer Polizist, der ebenfalls im Landkreis Schwandorf eingesetzt war, sah sich zumindest anfangs mit der Anschuldigung konfrontiert, kinderpornographische Schriften besessen zu haben. Auch in diesem Fall führt die Staatsanwaltschaft Amberg die Ermittlungen. Hier gebe es laut Reichel aber noch keine konkreten Ergebnisse. Die Ermittlungen dauerten weiter an, vermutlich sei in dieser Sache frühestens Ende August mit einem Abschluss zu rechnen.

Die beiden Beschuldigten hatten laut MZ-Informationen stets einen guten Ruf über ihre Dienststellen hinaus. Sie sollen von ihren Kollegen geschätzt worden sein und sich im Dienst stets korrekt verhalten haben. Beiden traue man auch heute derartige Taten nicht zu, hieß es aus Polizeikreisen.