Prozess in Schwandorf: 26-Jähriger hatte kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinem Handy

Von Friedrich Gluth · 18. Juli 2024 um 15:00

Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos wurde ein 26-Jähriger vom Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte auf seinem Handy entsprechende Inhalte gespeichert.

Unter dem Vorsitz von Richterin Kathrin Heitzer tagte das Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf. Die Anklage gegen den 26-Jährigen aus dem südlichen Landkreis trug Staatsanwalt Frank Gaßmann vor. Demnach hatte er auf seinem Mobiltelefon, das im Dezember 2022 von der Polizei eingezogen wurde, wissentlich und willentlich zwölf Bilder und drei Videos mit kinderpornografischem Inhalt sowie 85Bilder und 37 Videos mit jugendpornografischem Inhalt für sich zugriffsbereit abgespeichert hatte. Der Besitz derartiger Inhalte stellt laut Gaßmann eine strafbare Handlung dar.

Der Angeklagte sagte aus, dass er über einen Chanel Daten aus dem Netz auf sein Handy geladen habe und diesen Daten kinder- und jugendpornografischen Inhalte beigefügt gewesen seien. Er habe zwar beim Betrachten der Downloads festgestellt, dass derartige Inhalte dabei waren, habe diese aber gar nicht angeschaut. Sie hätten ihn nicht interessiert, da er in dieser Hinsicht keine sexuellen Neigungen habe, so der 26-Jährige. Er bestätigte aber, dass er die verbotenen Inhalte nicht gelöscht habe.

Handy wurde an der Arbeitsstelle eingezogen

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie die Polizei Kenntnis von den Daten erlangt habe, erläuterte der ermittelnde Polizist als Zeuge, dass es in Amerika eine Organisation gebe, die Verdachtsfälle von Kinder- und Jugendpornografie an das Bundeskriminalamt melde.

Um in den Besitz des Handys des Angeklagten zu kommen, erging ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung. Da dort aber nur dessen Vater angetroffen wurde, fuhr die Polizei zur Arbeitsstelle des 26-Jährigen und zog dort dessen Handy ein. Der Angeklagte habe das Handy problemlos ausgehändigt, so der Zeuge. Der 26-Jährige sei kooperativ gewesen. Die strafbaren Inhalte seien auf dem Handy in einer eigenen Datei gesichert gewesen, der Zugang zu diesen Dateien habe erst geknackt werden müssen. Der Polizist führte dann auf die Frage der Vorsitzenden Richterin detailliert aus, welche Inhalte auf den Bildern und Videos zu sehen sind.

In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Gaßmann, dass die Verhandlung die Richtigkeit der Anklage in vollem Umfang bestätigt habe. Der Angeklagte habe eingeräumt, die Bilder nicht gelöscht, sondern in einem eigenen Ordner im Handy gespeichert zu haben, wodurch sie ihm jederzeit wieder zugänglich gewesen seien. Folglich sei von einem bewussten und vorsätzlichen Handeln auszugehen. Der Strafrahmen für die Taten liege zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Vor einigen Wochen habe die Mindeststrafe noch ein Jahr betragen.

Zu Gunsten des Angeklagten spreche sein frühes Geständnis, ebenso die freiwillige Herausgabe seines Handys und die Zustimmung zu dessen Einziehung und Vernichtung. Für ihn spreche ferner, dass die Bilder und Videos schwerpunktmäßig Jugendliche zeigten und nicht Kinder. Gegen den Angeklagten sprächen die Anzahl der Bilder und Videos und auch zwei Einträge im Bundeszen-tralregister. Weil eine positive Sozialprognose vorliege und der Angeklagte sich reuig und einsichtig zeige, halte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten mit einer dreijährigen Bewährungszeit für angemessen, so Gaßmann – außerdem eine Geldauflage von 2000 Euro.

Urteil ist bereits rechtskräftig

Verteidiger Gunther Haberl sprach sich in seinem Plädoyer dafür aus, das Strafmaß nicht über acht Monate, auf jeden Fall aber nicht über einem Jahr anzusetzen. Zur Begründung dienten ihm die vom Staatsanwalt bereits positiv erwähnten Punkte, außerdem die „doch recht überschaubare“ Menge der strafbaren Inhalte.

Bei der Urteilsverkündigung nach der Beratung mit den Schöffen sagte Richterin Kathrin Heitzer, der 26-Jährige sei schuldig im Sinne der Anklage, die Freiheitsstrafe werde auf ein Jahr mit einer Bewährungszeit von drei Jahren festgesetzt. Der Angeklagte muss zudem eine Geldauflage in Höhe von 2100 Euro an den Kreisjugendring Schwandorf zahlen.

Beide Parteien verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.