Polizei findet zufällig Sturmgewehr bei 25-Jährigem – und Hitler-Buch

Von Josef Schaller · 18. Juli 2024 um 05:00

Der unerlaubte Erwerb eines vollautomatischen Sturmgewehres samt 212 Patronen kam einem 25-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis Schwandorf in mehrfacher Hinsicht teuer zu stehen.

Neben den 3500Euro, die er für die Waffe bezahlt hatte, bekam er am Mittwoch vom Amtsgericht Schwandorf auch noch eine 17-monatige Haftstrafe und eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro aufgebrummt. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Waffe und die Munition wurden form- und entschädigungslos vom Gericht eingezogen.

Das Sturmgewehr der Marke Colt und die Munition seien im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei Oberviechtach wegen des Verdachts der Unterschlagung von Ausrüstungsgegenständen der Bundeswehr zufällig in einem Nebenzimmer mit vollem eingeführtem Magazin entdeckt worden.

Auch Hitler-Buch gefunden

Die Waffe sei frei zugänglich und schussbereit gewesen, wie ein Polizeibeamter vor Gericht als Zeuge aussagte. Auch ein Notizbuch, in dem unter anderem Details zur Zieleinrichtung der Waffe erklärt werden, sei vorgefunden worden.

Daneben seien auch noch viele Ersatzteile von BMW aufgefunden worden, die nach Rücksprache mit dem Autohersteller sichergestellt worden seien. Das Verfahren wegen der Unterschlagung sei allerdings inzwischen eingestellt worden, so der Zeuge.

Zwei Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums hätten die sichergestellten Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr begutachtet und ein Großteil dem Angeklagten wieder ausgehändigt. Aufgefunden im Rahmen der Durchsuchung sei auch das Buch „Mein Kampf“, die Programmschrift Adolf Hitlers, worden.

Munition passend zur Waffe

Eine Nachfrage bei der US-Militärpolizei habe ergeben, dass die Waffe nicht aus einem Bestand der US-Streitkräfte komme, wie ein weiterer Zeuge, der sachbearbeitende Beamte der KPI Amberg, mitteilte. Laut Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) stamme das Gewehr aus einem Waffengeschäft in den USA, das allerdings nicht mehr existiere. Ein Ermittlungsschießen des BLKA habe ergeben, dass die Munition zur Waffe passe.

Laut einem Gutachten des BLKA kann das Sturmgewehr halbautomatisch oder vollautomatisch betrieben werden. Die Waffe besteht einer Abzugseinrichtung mit Feuerwahlschalter, einem zweibeinigen Stativ und einem Trageriemen. Unter das Kriegswaffenkontrollgesetz falle das Gewehr allerdings nicht, da diese Waffe in keinem Land zu militärischen Zwecken zum Einsatz komme, wie es im Gutachten heißt. Erworben habe der Angeklagte das Gewehr und die Munition auf einem Markt in Tschechien, wie dieser vor Gericht aussagte. Über die Gründe des Kaufs wollte er sich allerdings nicht äußern.

Minderschwerer Fall?

Zum Verkäufer wollte der Angeklagte ebenfalls keine Angaben machen. Der Staatsanwalt wollte in seinem Plädoyer von einem „minderschweren Fall“ nichts wissen. Dafür gebe es zu wenig, was zugunsten und zu viel, was zulasten des Angeklagten spreche. Insbesondere die große Menge an Patronen, die Aufbewahrung und eine Vorahndung wegen eines weiteren waffenrechtlichen Vergehens aus dem Jahr 2022. Er sah eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten als Tat- und schuldangemessen. Bejahen konnte er die Frage nach einer Bewährung. Er bescheinigte dem 25-Jährigen eine positive Prognose, da er einem geregelten Beruf nachgehe, in geordneten Verhältnissen lebe und seit dem Vorfall 2022 nicht erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Die Bewährungszeit empfahl er auf drei Jahre festzusetzen.

Der Tatbestand sei zwar nicht zu bestreiten, so Rechtsanwalt Oswald Zimmer in seinem Plädoyer. Mit der rechtlichen Einordnung durch den Staatsanwalt habe er aber ein Problem. Sein Mandant sei Einzeltäter und kein Mitglied in einer Organisation. Zudem sei die Wohnung abgesperrt gewesen. Aus seiner Sicht sei ein „minderschwerer Fall“ schon gegeben, so die Meinung des Verteidigers. In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, dass er sich wegen seines Verhaltens „schlecht“ fühle. Es tue ihm leid.

Besonders schwerwiegend beurteilte Richterin Kathrin Heitzer, dass die Waffe nicht verschlossen und in schussbereitem Zustand vorgefunden wurde. Der Verurteilte darf in der dreijährigen Bewährungszeit weder Waffen kaufen noch besitzen.