Schockierende Tat in Schwandorf: Mehr als neun Jahre Haft für Vergewaltiger

Von Philipp Breu · 29. Januar 2024 um 14:11

Nach zwölf Verhandlungstagen steht das Urteil fest: Ein 32-jähriger Schwandorfer, der seine Frau nach Überzeugung des Gerichts übel zugerichtet und vergewaltigt hat, muss für neun Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Verteidigung will das wohl nicht akzeptieren und gibt sich weiterhin kämpferisch.

Es war ein verzwickter Fall, der seit Oktober 2023 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Amberg unter Vorsitz der Vizepräsidentin, Richterin Elke Escher, verhandelt wurde. Aus zunächst vier angesetzten Prozesstagen wurden zwölf. Das lag vor allem daran, dass im Verlauf immer wieder Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten, aber auch der Geschädigten, die als Nebenklägerin auftrat, aufkamen.

Nach dem Essen mit Freundinnen begann der Alptraum

Das war laut Anklage geschehen: Am 6. Januar 2023 soll die Frau mit zwei Freundinnen Essen gegangen sein. Ihr getrennt lebender Ehemann, dem sie trotz Kontaktverbots gestattete, zuhause auf die drei gemeinsamen Kinder aufzupassen, verweilte währenddessen in ihrer Wohnung. Es sei spät geworden, immer wieder habe der Angeklagte der Geschädigten geschrieben und bei ihr angerufen. Als diese die Kontaktversuche nicht mehr erwiderte, soll der Mann mit den Kindern nach Bodenwöhr gefahren sein, da dort die Freundinnen seiner Frau wohnten.

Währenddessen habe die Geschädigte bei ihm angerufen. Sie sei zwischenzeitlich mit ihren Begleiterinnen zuhause angekommen, doch weder er noch die Kinder seien hier. Sie forderte den Angeklagten auf, zurückzukommen. Das habe er getan und er habe anschließend die Freundinnen noch nach Bodenwöhr gefahren.

Im Auto sei der Mann abermals von der Geschädigten kontaktiert worden. Er solle nicht mehr zurück in die Wohnung kommen, seine Sachen liegen abholbereit in der Garage. Das habe den Angeklagten wohl verärgert, worauf es im Anschluss zu Szenen gekommen sein soll, die an Grausamkeit schwer zu überbieten sind. Es sei etwa 1 Uhr gewesen, als sich der Mann zunächst gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft haben und diese anschließend verschlossen haben soll. Dann soll er die Ehefrau mit Schlägen und Tritten übel zugerichtet, ihr zwei Brüche im rechten Bein zugefügt haben.

Zahlreiche Zeugen verhört

Anschließend soll er den Slip des im Wohnzimmer am Boden liegenden Opfers zerrissen, und sie dann vergewaltigt haben. Die gemeinsamen Kinder hätten die Gewaltexzesse zunächst mit ansehen müssen. Eines habe sogar noch im selben Raum auf dem Sofa geschlafen, als die Vergewaltigung stattgefunden haben soll. Die anderen beiden seien zwischenzeitlich ins Bett gebracht worden. Gegen 6 Uhr morgens habe die Frau durch ein Online-Kontaktformular die Polizei alarmiert.

Zahlreiche Zeugen wurden im Verlauf des Prozesses befragt: behandelnde Ärzte, Gutachter, Freunde und Wegbegleiter, Polizisten sowie IT-Forensiker. Eine Ermittlungsrichterin befragte sogar zwei der drei gemeinsamen Kinder – die beiden siebenjährigen Zwillingstöchter. Auch das vermeintliche Opfer selbst wurde über Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhört, der Angeklagte bezog ebenfalls Stellung.

Die befragten Ärzte, Polizisten, Freunde und Gutachter stützten die Version der Ehefrau. Eine gute Freundin sagte beispielsweise aus, dass das Verhältnis der seit 2016 verheirateten Eheleute, die sich 2021 trennten, schon länger angespannt gewesen sein soll. Die Verletzungen an diesem Abend seien nicht die ersten gewesen. Ende 2018 habe sie das Opfer in ein Frauenhaus gebracht, so die Zeugin.

Angeklagter sprach lediglich von „Ohrfeige“

Der Angeklagte, der bislang in der JVA Regensburg in Untersuchungshaft saß, schilderte ein gänzlich anderes Bild. Demnach sei in der Wohnung zwar ein hitziger Streit entbrannt, jedoch habe er dabei seine Frau weder schwer misshandelt, noch ihr gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr aufgezwungen. Er habe sie geohrfeigt, die schweren Verletzungen seien bei einem Sturz über die Couch entstanden. Man habe einvernehmlichen Sex gehabt – zur Versöhnung.

Doch das Gericht konnte der Angeklagte mit seiner Version letztlich nicht überzeugen. Am Montag kam die Große Strafkammer zur Übereinkunft, dass der 32-Jährige sich der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerer Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat.

Letztlich hätten sich die Aussagen der Geschädigten mit denen der Zeugen im Kern gedeckt. So habe ein Polizist, der vor Ort war, beispielsweise geschildert, dass der Slip der Frau beschädigt gewesen sein soll, als er die Wohnung betrat. Auch die Freundinnen der Nebenklägerin sagten laut Richterin aus, dass diese ihnen sowohl von den Schlägen und Tritten, als auch von der Vergewaltigung erzählt hatte. Sie beschrieben das Opfer als kommunikativ und offen. Im Krankenhaus habe die Frau viel geweint und „nur die Wand angestarrt“.

Auch die Kinder sagten aus

Die siebenjährigen Zwillinge hätten ihren Vater ebenfalls schwer belastet. „Wir hatten Angst um unsere Mama“, sollen sie unter anderem gesagt haben. Auch, dass ihr Papa sehr verärgert gewesen sei und ihre Mama mehrmals gepackt und geschlagen haben soll.

„Bei der Gesamtabwägung sind wir der Meinung, dass das Opfer die Vergewaltigung nicht erfunden hat“, sagte Richterin Escher. Die Frau sei schwer verletzt gewesen, hatte große Schmerzen. „Da kann mir keiner erzählen, dass der Sex einvernehmlich war und zur Versöhnung stattfand“, so die Richterin weiter. Bei Betrachtung der Verletzungen sei auch ausgeschlossen, dass der Angeklagte seine Frau, wie er geschildert hatte, lediglich einmal geohrfeigt und geschubst habe. Die schwere Freiheitsberaubung sah die Kammer ebenfalls als erwiesen an. Schließlich habe der Beschuldigte die Frau an einer Flucht gehindert und diese zusätzlich gesundheitlich schwer geschädigt.

Zugunsten des Angeklagten sprach aus Sicht der Kammer nicht viel. Lediglich äußerte man Verständnis, dass das Verhalten des Opfers an diesem Abend zu einer gewissen Verärgerung des Angeklagten geführt haben könnte. Außerdem sei er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Doch die Delikte seien alle schwerwiegend. Deshalb hielt das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten für angemessen. Die Verteidigung hat nun die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision einzulegen. Davon, so sagte es Rechtsanwalt Jörg Jendricke nach Prozessende, will man wohl Gebrauch machen.