Mögliche Vergewaltigung: Neue Beweise sollen Glaubwürdigkeit des Opfers infrage stellen

Von Stefanie Kraus · 15. November 2023 um 13:21

Nächster Akt im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer Mutter im Beisein ihrer Kinder in Schwandorf: Am Mittwoch wurde die Verhandlung fortgesetzt – allerdings auch bereits nach 20 Minuten wieder geschlossen. Die Zeit nutzte der Verteidiger des 32-jährigen Angeklagten, Rechtsanwalt Jörg Jendricke, um eine Reihe an Beweisanträgen zu stellen.

Ein Mann aus Schwandorf soll Anfang des Jahres seine Frau in ihrer Wohnung eingesperrt, ihr über Stunden schwere Verletzungen zugefügt und sie in Anwesenheit der gemeinsamen Kinder vergewaltigt haben. Über ein Kontaktformular zum Polizeipräsidium der Oberpfalz soll die Frau einen Hilferuf abgesetzt haben, der wenig später zu ihrer Befreiung aus der Wohnung geführt haben soll.

Die Version des Angeklagten, was sich in der Nacht des 7. Januar 2023 abgespielt hat, zeichnet ein gänzlich anderes Bild. Demnach sei in der Wohnung zwar ein hitziger Streit entbrannt, jedoch gab der Beschuldigte bereits am ersten Prozesstag an, dass er dabei seine Frau weder schwer misshandelt, noch ihr gegen ihren Willen analen Geschlechtsverkehr aufgezwungen zu haben.

Die Beweisanträge, die Verteidiger Jendricke am Mittwoch vor Gericht stellte, sollen nun die Glaubwürdigkeit der Geschädigten maßgeblich infrage stellen. Diese tritt im Prozess auch als Nebenklägerin auf und nahm am Mittwoch zum ersten Mal seit ihrer eigenen Zeugenaussage im Gerichtssaal Platz.

Überprüfung des Mobiltelefons beantragt

Jendricke warf der Frau vor, bereits bei der Feststellung ihrer Personalien vor Gericht gelogen zu haben. Demnach habe sie angegeben, sich derzeit im Erziehungsurlaub zu befinden. Allerdings soll die Frau Jendrickes Aussagen zufolge selbstständig tätig sein und Nagelpflegeprodukte vertreiben. Der Anwalt beantragte, dass das Mobiltelefon und die Notizbücher der Frau durch die Polizei sichergestellt und dahingehend überprüft werden sollen.

Weiter soll sie in Bezug auf die Unterwäsche die Unwahrheit gesagt haben. In der Anklage wird dem Mann vorgeworfen, dass er den Slip der Frau im Zuge der Vergewaltigung zerrissen haben soll. Allerdings habe ein Sachverständigengutachten ergeben, dass dieser wohl aufgeschnitten wurde, möglicherweise im Zuge der Behandlung der Frau im Krankenhaus. Auch diese mögliche falsche Aussage der Frau stelle laut Jendricke ihre generelle Glaubwürdigkeit infrage.

Weiter beantragte der Anwalt, dass die Nachricht, die die Frau in den frühen Morgenstunden über das Kontaktformular an die Polizei gesendet hatte, verlesen werde. Darin habe sie geschrieben, in ihrer Wohnung eingesperrt worden zu sein, kein Handy mehr habe und geschlagen worden sei. Von einer Vergewaltigung sei laut Jendricke nicht die Rede gewesen. Weiter will der Anwalt erwirken, dass der Gastronom gehört wird, bei dem die Frau gemeinsam mit ihren Freundinnen am Abend vor der Tat gewesen sein will. Rechnungsbelege sollen Aufschluss über eine mögliche Alkoholisierung der Frau geben. Sie selbst sowie ihre Begleiterinnen hatten vor Gericht ausgesagt, nicht betrunken gewesen zu sein.

Was steht im Scheidungsantrag?

Weiter beantragte der Verteidiger, einen IT-forensischen Sachverständigen mit der Auswertung der Handydaten zu beauftragen. Aus den hin und her gegangenen Anrufen zwischen den Eheleuten im Vorfeld der Tat sowie den GPS-Daten sollen neue Erkenntnisse über zeitliche Abläufe sowie das Bewegungsprofils des Angeklagten gewonnen werden.

Außerdem will Jendricke erwirken, dass der Scheidungsantrag, den die Frau im Februar beim Amtsgericht gestellt hat, verlesen wird. Darin habe die Frau als Grund für die alleinige elterliche Fürsorge angegeben, dass ihr Ehemann sie „heftig geschlagen und schwer verletzt“ habe. Von einer Vergewaltigung sei auch hier nicht die Rede gewesen, so Jendricke. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt. Unter anderem wird dann die Staatsanwältin Gelegenheit bekommen, zu den gestellten Beweisanträgen Stellung zu beziehen.