Vergewaltigung: 32-Jähriger aus Schwandorf soll seine Ehefrau im Beisein der Kinder schwer verletzt haben

Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung: Es sind schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Amberg gegen einen 32-Jährigen aus Schwandorf erhebt. Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht bezog er am Mittwoch Stellung zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen – und zeichnete ein gänzlich anderes Bild der Tatnacht.
Am 7. Januar 2023 soll der Angeklagte, der derzeit in der JVA Regensburg in Untersuchungshaft sitzt, gegen 1 Uhr gewaltsam in die Wohnung seiner Ehefrau im Schwandorfer Stadtgebiet eingedrungen und die Haustür in der Absicht verschlossen haben, dass niemand mehr die Räume verlassen könne. Was laut Anklageschrift folgte, soll ein schier nicht enden wollender Kreislauf an Gewaltausbrüchen gewesen sein.
Zunächst soll der Mann in der Küche, wo sich die Ehefrau mit den Kindern aufgehalten hatte, mit Fäusten auf diese losgegangen sein. Anschließend soll der 32-Jährige allen Anwesenden die Handys abgenommen haben, um sie am Absetzen eines Hilferufs zu hindern. Die Mutter soll versucht haben, in den Flur zu fliehen und sich mit einem dort befindlichen Pfefferspray zu verteidigen.
Anschließend soll sich das Gerangel in das Wohnzimmer verlagert haben, wo die Frau wohl über mehrere Stunden hinweg weitere, massive körperliche Gewalt über sich ergehen lassen musste. Dabei soll der Angeklagte der Frau unter anderem den rechten Unterschenkel gebrochen haben, was sie quasi bewegungsunfähig machte.
Frau schleppte sich in die Küche, nachdem der Angeklagte sie vergewaltigt haben soll
Gegen 3.30 Uhr soll der Mann die Frau dann in Anwesenheit der schlafenden Tochter anal vergewaltigt und auf dem Boden liegen gelassen haben. Als der 32-Jährige auf der Couch eingeschlafen war, soll die Frau sich kriechend in die Küche geschleppt und dort per Online-Kontaktformular der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz einen Notruf abgesetzt haben. Polizeibeamte befreiten die Frau gegen 7Uhr aus der Wohnung und verhafteten den Ehemann. Während Staatsanwältin Jasmin Hertel die Anklageschrift vortrug, die eine Dolmetscherin für den Mann übersetzte, schüttelte er fast durchgehend mit dem Kopf oder blickte fragend und mit gerunzelter Stirn auf das Schriftstück vor sich.
Verteidiger Jörg Jendricke ergriff unmittelbar im Anschluss das Wort für seinen Mandanten und verlas eine Stellungnahme. Diese zeichnete ein deutlich anderes Bild der Geschehnisse. Die Ehefrau soll an dem Abend mit Freundinnen ausgegangen und alkoholisiert nach Hause gekommen sein. Schon während des Abends soll sie den Mann immer wieder angerufen, ihm erst oralen Verkehr in Aussicht gestellt und ihn anschließend massiv beleidigt haben. In der Wohnung soll sich ein Streit entsponnen haben, bei dem die Frau nach Schilderungen des Angeklagten der maßgebliche Aggressor gewesen sein soll.
Angeklagter spricht von einvernehmlichem Sex
Zwar gestand der 32-Jährige ein, ihr im Verlauf der Auseinandersetzung eine Ohrfeige gegeben zu haben, jedoch mit der Intention, „sie zur Besinnung zu bringen“. Die Knochenbrüche sollen bei einem Sturz der betrunkenen Frau über die Couch entstanden sein. Um die Situation im weiteren Verlauf zu deeskalieren, will der Mann zunächst das jüngste Kind ins Bett gebracht und sich anschließend um die Verletzte gekümmert haben. „Ich habe versucht, die Situation zu schlichten“, sagte der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts. Dass seine Frau dabei auf dem Boden liegen bleiben wollte, soll ihre eigene Entscheidung gewesen sein.
Später soll sie den Angeklagten aufgefordert haben, sie zu küssen und zu umarmen. Der anschließend stattfindende Geschlechtsverkehr soll laut Aussage des Beschuldigten einvernehmlich passiert sein. „Sie hat mir zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass sie das nicht will oder ich aufhören soll“, so der 32-Jährige. Die Prozessbeteiligten nahmen sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Amberg Zeit für die Vernehmung und stellten detaillierte Nachfragen, die der Angeklagte ruhig und umfassend beantwortete. Zwar sollte am Mittwoch auch das Opfer vernommen werden, jedoch nahm die Befragung des 32-Jährigen so viel Raum ein, dass dieses Vorhaben auf den nächsten Prozesstag am Freitag verschoben wurde.
Werden Kinder aussagen? Urteil soll am 10. November fallen
Bereits am Mittwoch wurde im Gerichtssaal deutlich, dass die beiden Kinder, die ebenfalls als Zeugen in dem Prozess vorgesehen sind, nicht während der Hauptverhandlung vernommen werden sollen, sondern sich auf deren Befragungen bei der Polizei gestützt werden soll. Insgesamt sind für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. Am 10. November soll wohl das Urteil fallen.