Mögliche Vergewaltigung: Gutachten bringt Glaubwürdigkeit des Angeklagten ins Wanken

Von Stefanie Kraus · 2. November 2023 um 19:00

Tag drei im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in Schwandorf: Seit vergangener Woche muss sich ein 32-Jähriger vor der Großen Strafkammer des Amberger Landgerichts verantworten, weil er seine Ehefrau in Anwesenheit der gemeinsamen Kinder in ihrer Wohnung eingesperrt und schwer verletzt haben soll.

Am Donnerstag wurden weitere wichtige Zeugen in dem Fall gehört, darunter ein rechtsmedizinischer Sachverständiger. Dessen Einschätzung stellt die Version des Angeklagten zur Tatnacht infrage.

Mit Spannung wurde vor Beginn des dritten Verhandlungstags die Einschätzung des rechtsmedizinischen Sachverständigen, Professor Peter Betz, dem Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Erlangen, erwartet. Dieser sollte sich unter anderem zu den Verletzungen äußern, die das Opfer in der Nacht vom 7. Januar 2023 erlitten hatte. Zur Rekonstruktion des Tathergangs war dabei von besonderem Interesse, wie es zu dem mehrfach gebrochenen Bein gekommen war.

Laut der Schilderungen des Opfers gegenüber der Ermittlungsrichterin habe der Angeklagte sie hochgehoben und mit voller Wucht zu Boden geworfen. Der 32-Jährige hatte bei seiner Einlassung am ersten Prozesstag jedoch geschildert, dass die Frau wegen eines Schubsers über das Sofas gestolpert, gegen den Wohnzimmertisch geprallt sei und sich dabei verletzt haben soll.

Verletzungen durch Tritte und Faustschläge entstanden

Nach Meinung des Rechtsmediziners sei die Art der Brüche in Schien- und Wadenbein jedoch nur mit den Schilderungen des Opfers zum Tathergang in Einklang zu bringen. Auch die anderen Verletzungen, wie etwa Hämatome an verschiedenen Körperstellen, müssten Betz zufolge durch Tritte oder Faustschläge entstanden sein. Der Angeklagte hatte zu Protokoll gegeben, dass er seiner Frau lediglich eine Ohrfeige versetzt hatte.

Weiter betonte Betz, dass die Frau aufgrund des instabilen Bruchs „höllische Schmerzen“ bei jeder Bewegung gehabt haben muss und nicht mehr bewegungsfähig gewesen sei. „Wie viel Lust man in einer solchen Situation auf sexuelle Manipulation hat, muss jeder für sich selber wissen“, so Betz.

Dass der Angeklagte gegenüber seiner Frau nicht das erste Mal Gewalt ausgeübt haben könnte, legten auch mehrere Zeugenaussagen am gestrigen Prozesstag nahe. Unter anderem schilderte eine enge Freundin der Frau, dass sie dieser in der Vergangenheit bereits auf der Flucht vor dem 32-Jährigen in ein Frauenhaus geholfen habe. Auch war immer wieder die Rede von einem Kontaktverbot des Angeklagten zu seiner Ehefrau. Weiter habe die Frau in Gegenwart ihrer Freundinnen öfter von Vorfällen gesprochen, bei denen der Angeklagte ihr gegenüber aggressiv, gewalttätig und drohend aufgetreten sein soll. Eine der Freundinnen hatte der Frau daraufhin auch ein Pfefferspray zur Verteidigung gegeben.

Besonders eindrücklich stützten die These von der bestehenden häuslichen Gewalt auch die Aussagen der beiden Kinder, die sich in der vermeintlichen Tatnacht mit in der Wohnung befunden hatten. Zwar machten diese, vertreten durch ihren Ergänzungspfleger, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, doch wurden ihre Aussagen von der Ermittlungsrichterin vorgetragen. Beide Kinder hätten übereinstimmend geschildert, dass der Vater in der Nacht des 7. Januars massive Gewalt gegen die Mutter ausgeübt habe. „Der Papa hat die Mama geschmissen und danach war der Fuß kaputt“, zitierte die Richterin aus den Aussagen der Kinder. Beide Kinder hätten Angst gehabt, dass „die Mama danach nicht mehr da ist“. Auch der handgeschriebene Zettel mit der Notiz „Bitte helft meiner Mama“, der bereits Gegenstand der Verhandlung war, wurde nochmals thematisiert.

Kinder warfen Hilferuf aus dem Fenster

Eines der Mädchen will zwei dieser Botschaft geschrieben und eine davon in der Hoffnung aus dem Fenster geworfen haben, einer der Nachbarn könnte so auf die Geschehnisse in der Wohnung aufmerksam werden. Auch ging aus den Aussagen der Kinder hervor, dass die Gewalt gegen die Mutter kein Einzelfall gewesen sein soll.

Weiter sagten am dritten Prozesstag zwei Freundinnen aus, mit denen das spätere Opfer am Abend vor dem Vorfall unterwegs gewesen war. Entgegen der Einlassung des Angeklagten schilderten sie übereinstimmend, dass das spätere Opfer an dem Abend nicht betrunken gewesen sei. Heute wird der Prozess mit der Vernehmung polizeilicher Zeugen fortgesetzt.