IT-Forensiker wirft im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in Schwandorf weitere Fragen auf

Nach dreiwöchiger Pause wurde am Montag der Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in Schwandorf fortgesetzt. Aber: So schnell der Prozesstag begonnen hatte, so schnell war er wieder vorbei. Lediglich ein Zeuge der Kriminalpolizei wurde gehört – und dessen Vernehmung warf bei einzelnen Prozessbeteiligten eher weitere Fragen auf, als die Aussage zur Klärung des Sachverhalts beitrug.
Während die ersten Verhandlungstage in stetiger Regelmäßigkeit terminiert waren, war die Verhandlung für die Dauer von etwa drei Wochen unterbrochen worden. Mit umso größerer Spannung wurde deswegen die Fortsetzung der Beweisaufnahme von den Prozessbeobachtern erwartet. Das spiegelte auch die Anwesenheit gleich mehrerer Medienvertreter wider.
Zur Erinnerung: Der 32-jährige Angeklagte soll im Januar 2023 seine Ehefrau in Anwesenheit der drei gemeinsamen Kinder in deren Wohnung über mehrere Stunden eingesperrt, schwer verletzt und vergewaltigt haben. Erst als die Frau laut Anklageschrift an einen Laptop gelangen und einen Hilferuf via Onlineformular an die Polizei absetzten konnte, wurde sie aus ihrer Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht. De facto war der erste Prozesstag nach der längeren Pause dann bereits nach rund einer Stunde wieder vorbei. Lediglich ein Zeuge der Kriminalpolizei Amberg wurde gehört. Dieser wurde auf der Grundlage eines Beweisantrags nachgeladen, den Verteidiger Rechtsanwalt Jörg Jendricke gestellt hatte.
Auswertung der digitalen Beweisdaten
Der Zeuge ist bei der Kriminalpolizei in der digitalen Forensik tätig. Diese Abteilung beschäftigt sich mit der Auswertung von Beweisdaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien stehen.
Im konkreten Fall sollte der Mann sich zu Zeitstempeln und GPS-Daten äußern. Diese Daten waren sowohl vom Handy des Angeklagten wie auch von dem des Opfers sichergestellt worden. Anhand derer sollten Erkenntnisse über Anrufe und Nachrichten, Bewegungsprofile und Uhrzeiten generiert werden. Zunächst erörterte der Zeuge für die Prozessbeteiligten, wie die Endgeräte Zeiten auf der Basis unterschiedlicher Berechnungen generieren würden. Weiter sagte er, dass zu jeder Interaktion, die auf dem Gerät stattfindet, ein entsprechender Wert eingetragen werde. Konkret bedeutet das, dass für jede Anwendung eine Uhrzeit hinterlegt ist.
Der Verteidiger hatte vermutet, dass bei der Umrechnung der entsprechenden Zeitstempel womöglich ein Fehler passiert sein könnte, wonach der zeitliche Ablauf, wie die Staatsanwaltschaft ihn in der Anklageschrift dargestellt hatte, ins Wanken geraten würde. Dies konnte allerdings, zumindest am Prozesstag am Montag, nicht belegt werden. Weitere Fragen hatte der Verteidiger zu den Bewegungsprofilen des Angeklagten und des Opfers. Allerdings konnte der Zeuge dazu nur bedingt Auskunft geben, da er nicht für die Auswertung der entsprechenden Daten zuständig gewesen sei.
Weitere Details zur Chronologie der Geschehnisse
„Ich will wissen, wann wer wo war“, brachte es Jendricke auf den Punkt. Für ihn würden auch nach der Vernehmung des IT-Spezialisten weiter Unklarheiten in Bezug auf die Chronologie der Geschehnisse bestehen. Im Raum steht dabei auch die Frage, wie vom Handy des Opfers ein Anruf getätigt werden konnte, als der Angriff bereits in vollem Gang gewesen sein soll, bei dem auch das Mobiltelefon massiv beschädigt wurde.
Weiter soll auch der Gastronom vor Gericht aussagen, der das spätere Opfer und ihre drei Freundinnen an dem Abend bewirtet haben soll. Die Vernehmung soll Klarheit darüber bringen, wie viel Alkohol die Frauen tatsächlich zu sich genommen haben. Diese hatten übereinstimmend geschildert, dass das spätere Opfer nicht betrunken gewesen sein soll. Der Verteidiger stellt dies zumindest infrage. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.