Schwandorf: Groß angelegter Betrug beim Autohandel landet vor Gericht

Von Friedrich Gluth · 19. März 2023 um 15:36

Im großen Stil sollen drei Angeklagte falsche Angaben zu Autos gemacht haben, die sie verkauften. Ein vierter Beschuldigter soll bei einer Reihe von Fahrzeugen den Kilometerstand manipuliert haben. Und so wurde am Amtsgericht Schwandorf durch ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Silvia Schatz eine ganze Litanei von Straftaten verhandelt.

Der Anklageschrift zufolge, die Staatsanwalt Johannes Weiß vortrug, sollen die drei Angeklagten übereingekommen sein, Autos an Dritte zu einem überhöhten Preis zu verkaufen, indem sie sie über wesentliche Eigenschaften der Fahrzeuge täuschten. Dabei seien sie, so der Vorwurf, durch einen weiteren Angeschuldigten unterstützt worden. Dieser habe die Tachos in der Weise manipuliert, dass sie einen niedrigeren Zählerstand aufwiesen. Welche Täuschungen im Einzelnen begangen sein sollten, listete Staatsanwalt Weiß anschließend anhand von 15 Fällen auf.

Vier Personen standen im Fokus des Gerichts

Zwei stachen dabei als Extreme ins Auge. Bei einem Fahrzeug sei die Laufleistung von 160.000 auf 14.100 Kilometer reduziert worden, bei einem anderen von 346.000 auf 180.000 Kilometer. Ferner sollen die Angeschuldigten beim Verkauf eines weiteren Autos ein Getriebeproblem verschwiegen haben. Die Straftaten wurden laut Anklage von einem 37-jährigen Mann aus dem Städtedreieck, seinem 22-jährigen Bruder und seiner Mutter (57) sowie einem 57-Jährigen aus dem Landkreis Kelheim begangen, und zwar im Zeitraum vom 4. Mai 2012 bis zum 24. Oktober 2015.

Im Anschluss führten auf Vorschlag der Vorsitzenden das Gericht, der Staatsanwalt und die vier Anwälte der Beschuldigten ein etwa 15-minütiges Rechtsgespräch. Das Ergebnis gab Richterin Schatz bekannt: Wenn die Angeklagten Geständnisse ablegten, sagte sie, werde der 37-Jährige eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und sechs Monaten, sein Bruder und seine Mutter eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und vier Monaten erhalten. Voraussetzung für diesen Strafrahmen sei allerdings, dass sich im Verlauf des Prozesses keine wesentlichen anderen Gesichtspunkte ergäben, etwa durch die Aussage des ermittelnden Polizeibeamten.

Die Einbindung des Angeklagten aus dem Kreis Kelheim in den bandenmäßigen Betrug, wie er bei den anderen Angeklagten vorliege, könne nicht nachgewiesen werden, sagte Richterin Schatz. Hier komme deshalb nur ein einfacher Betrug in Betracht.

Angeschuldigte räumten Vorwürfe ein

Die Angeschuldigten räumten durch ihre Verteidiger, Michael Haizmann, Stephanie Bauer und Johannes Büttner aus Regensburg, die in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe ein. Daraufhin verkündete Richterin Schatz, dass das Verfahren gegen den Angeklagten aus dem Kreis Kelheim, der die Laufleistung der Autos verfälscht habe, gegen Zahlung von 1500 Euro an die Staatskasse vorläufig eingestellt werde. Wirksam werde die Verfahrenseinstellung erst mit Eingang dieses Betrages.

Sodann teilte die Richterin mit, dass von den 15 in der Anklageschrift aufgeführten Fällen fünf eingestellt würden. Die Begründung für diesen Schritt sei, dass bei diesen Betrugsfällen eine Rückabwicklung der Vorgänge erfolgt und damit den ursprünglich Geschädigten kein Schaden entstanden sei. Außerdem werde berücksichtigt, dass durch den langen Zeitraum zwischen Ermittlungen und Prozess eine hohe nervliche Belastung für die Angeklagten entstanden sei.

Prozess wurde unterbrochen, Urteil fällt diese Woche

Der ermittelnde Polizist berichtete, dass sich eine Bekannte aus dem Umfeld des 37-jährigen Angeklagten an die Polizei gewandt und so die Ermittlungen ins Laufen gebracht habe. Wie die Richterin erklärte, findet sich im Bundeszentralregister außerdem für den 37-Jährigen ein Eintrag wegen Steuerhinterziehung, für die beiden anderen Angeklagten gebe es keine Vermerke. Die Vorsitzende unterbrach schließlich die Verhandlung für eine Woche. Bei der Fortsetzung sind Urteile im Rahmen des im Rechtsgespräch vereinbarten Strafrahmens zu erwarten.

Drei der vier am Prozess beteiligten Strafverteidiger: Johannes Büttner, Stephanie Bauer, Michael Haizmann (v. l.) -Foto: Friedrich Gluth