Berufungsverhandlung: Kaum aus der Haft entlassen, beging 34-Jähriger die nächste Straftat

Das Landgericht Amberg befasste sich in einer Berufungsverhandlung mit einer körperlichen Auseinandersetzung, die sich im November 2023 auf dem Bahnhofsgelände in Schwandorf ereignet und für großes Aufsehen gesorgt hatte. Der Geschädigte war bei einer Rangelei mit dem Angeklagten vom Bahnsteig ins Gleis gerutscht.
Die Staatsanwaltschaft war bei der ersten Verhandlung ursprünglich von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, was sich aber nicht bestätigte. Der 34-jährige Angeklagte war deshalb im Mai 2024 wegen versuchter Körperverletzung, mehreren Widerstandshandlungen und Bedrohung gegen Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Berufungen waren auf das Strafmaß beschränkt
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil fristgerecht Berufung ein. Beide Seiten beschränkten sich dabei auf das Strafmaß. Am Mittwoch stand nun die Berufungsverhandlung am Landgericht an. Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte am 24. November 2023 in Schwandorf am Bahnsteig zwischen den Gleisen 2 und 3 einen Mann verbal angegangen. Beim Versuch, diesem Mann zu helfen, wurde der Geschädigte vom 34-Jährigen bei einer Rangelei in Richtung Bahngleis gedrückt, so dass er vom Bahnsteig aufs Gleis rutschte.
Der Angreifer wurde zur Polizeiinspektion Schwandorf gebracht, wo er wegen seines zunehmend aggressiven Verhaltens im Haftraum untergebracht wurde, so die Staatsanwaltschaft. Wegen des starken Widerstands des 34-Jährigen sei der Einsatz von sechs Polizeibeamten notwendig gewesen, um ihn zu Boden zu bringen und zu fixieren. Bei Zellenkontrollen habe der Angeklagte die Beamten mehrmals angespuckt und bedroht. Zu einem Polizisten soll er gesagt haben: „Ein Messer in deinem Bauch wäre ganz gut.“ Des Weiteren entblößte der Angeklagte, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, vor den Polizeibeamten seinen Unterleib, so die Anklageschrift weiter. Der Vorfall am Schwandorfer Bahnhof ereignete sich nur einen Tag nach der Haftentlassung des 34-Jährigen aus der Justizvollzugsanstalt Regensburg, wo er von 25. September bis 23. November 2023 eine Reststrafe verbüßt hatte.
Unter Einfluss von Medikamenten und Drogen
Verteidiger Rainer Rockenstein erklärte, das Ziel der Berufung sei, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen und gegebenenfalls die Haftstrafe von 14 auf 12 Monate zu verringern. Sein Mandant habe am Tattag unter Medikamenten- und Drogeneinfluss gestanden. Die Äußerung mit dem Messer gegenüber einem Polizeibeamten sei von diesem falsch interpretiert worden. Sein Mandant habe damit sich selbst gemeint, so der Anwalt.
„Wenn ich kurz zuvor entlassen werde und gleich wieder Straftaten begehe, besteht die Befürchtung, dass ich so weitermache“, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe zudem ein Suchtproblem und lehne eine Behandlung offensichtlich ab. Für eine Bewährung bestehe aus seiner Sicht überhaupt kein Spielraum. Ihm sei schleierhaft, wie man da zu einer positiven Prognose kommen könne, so der Staatsanwalt.
Fünf Einträge stehen bei dem 34-Jährigen im Bundeszentralregister zu Buche – unter anderem wegen mehrfachen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzungen in Tateinheit mit Beleidigung. Aufgrund dieser Tatsachen sah auch Richter Peter Hollweck bei der Würdigung des Sachverhalts keine Ansatzpunkte für eine Bewährungsstrafe. „Eine höhere und schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann man sich kaum vorstellen.“
Angeklagter ignoriert den Rat des Richters
Zudem bestünden keinerlei Anhaltspunkte für eine positive Prognose. Auch eine Reduzierung der Haftstrafe komme deshalb nicht in Betracht, so der Richter, der dem Angeklagten empfahl, seine Berufung zurückzunehmen. Auch ein Angebot der Staatsanwaltschaft, in diesem Falle ebenfalls von ihrer Berufung abzusehen, konnte den Angeklagten nicht umstimmen.
Die Hauptverhandlung musste unterbrochen und soll am 24. Juli um 11 Uhr am Landgericht Amberg fortgesetzt werden. Dann wird der Fall nochmals neu aufgerollt. Die Sachverständige und ein Großteil der Zeugen müssen erneut geladen werden.