Mit Anrufen und Briefen bombardiert: Stalker kommt mit Geldstrafe davon

Wegen Nachstellungen in fünf tatmehrheitlichen Fällen verurteilte die Richterin am Amtsgericht Schwandorf, Jennifer Jäger, einen 57-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Schwandorf am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Kurios: Sein Verteidiger hatte gar Freiheitsentzug gefordert.
Zugute kam dem Mann ein psychiatrisches Gutachten, wodurch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Der Staatsanwalt betrachtete eine Geldstrafe von 900 Euro als tat- und schuldangemessen.
„Es kann nur eine Geldstrafe geben“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Freiheitsstrafen als Alternative bei Geldproblemen seien nicht vorgesehen. „Das wäre nicht gerecht.“ Der Angeklagte habe sich vorher nie etwas zuschulden kommen lassen. Mit dem Fall hat sich das Amtsgericht bereits am 10. Februar 2023 befasst. Richterin Jäger hatte damals die Verhandlung ausgesetzt und ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten in Auftrag gegeben. Sie habe dabei prüfen wollen, ob möglicherweise eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten vorliege.
Gehemmtes Urteilsvermögen
In diesem Gutachten wird dem 57-Jährigen ein hirnorganisches Psychosyndrom und ein eingeschränktes Urteilsvermögen sowie erhebliche Defizite bei seinem Langzeitgedächtnis attestiert. Eine Form der Fehleinschätzung gewisser Situationen sei dadurch durchaus möglich. Es gebe mehrere Hinweise für eine Bewältigungsstrategie seines Lebens, heißt es weiter in dem Gutachten. Es sei also nicht auszuschließen, dass das hirnorganische Psychosyndrom Einfluss auf sein Verhalten gehabt habe.
Im Zeitraum vom 18. Mai bis 22. Juli 2022 habe sich der Angeschuldigte vor dem Wohnanwesen der Geschädigten aufgehalten, sie mehrfach angerufen und ihr Briefe geschrieben, unter anderem mit zwei Schlumpffiguren und einer Postkarte, mit der er die Frau um Verzeihung bittet, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwalt hervorgeht. Der Angeschuldigte habe durch diese Handlungen die Geschädigte gegen ihren Willen kontaktiert. Diese Kontaktaufnahmen hätten „die Lebensgestaltung der Geschädigten nicht unerheblich beeinträchtigt“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte seinen bisherigen Ausführungen nichts Neues mehr hinzuzufügen und wiederholte, was er bereits in der ersten Verhandlung im Februar 2023 gesagt hatte. Die Sache sei durch Missverständnisse zustande gekommen. Er habe Äußerungen der Geschädigten falsch aufgefasst und als Avancen gewertet. Er habe niemandem schaden wollen. Inzwischen sei viel Zeit vergangen, Er habe aus seinen Fehlern gelernt. Den Kontakt zu der Frau habe er inzwischen abgebrochen.
Opfer wollte sich von Anfang an nicht treffen
Auf eine Zeugenaussage der Geschädigten hat das Gericht verzichtet. Stattdessen verlas die Richterin das Protokoll ihrer Aussage bei der vorherigen Verhandlung. Demnach sei der erste Kontakt mit dem Angeklagten im November 2021 zustande gekommen. Da habe der Angeklagte sie gefragt, ob er sie mal treffen könne. Sie habe ihm allerdings erwidert, dass sie das nicht wolle. Es habe zu keinem Zeitpunkt ein längeres Gespräch mit dem Beschuldigten gegeben. Angst habe sie vor ihm zwar nicht gehabt, aber Respekt.
Aufgrund des Ergebnisses des psychiatrischen Gutachtens hat der Staatsanwalt den Strafrahmen vermindert. Zu Gunsten des Angeklagten sprach aus seiner Sicht auch dessen umfangreiches Geständnis. Er sah eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro als tat- und schuldangemessen an.
Angeklagter hat Schulden und ist Bürgergeldempfänger
Der Verteidiger wollte eine Geldstrafe für seinen Mandanten, der Schulden hat und Bürgergeldempfänger ist, vermeiden und brachte als Alternative eine geringe Freiheitsstrafe ins Spiel.
Richterin Jennifer Jäger verurteilte den 57-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro. Das psychiatrische Gutachten schließe zwar eine Schuldunfähigkeit aus, aber nicht eine eingeschränkte Schulunfähigkeit, wie sie in ihrer Urteilsbegründung betonte.