Bombenbastler muss ins Gefängnis – Richterin verurteilte ihn zu einem Jahr und vier Monaten Haft

Ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf musste sich erneut vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Die Vorwürfe: Besitz von Betäubungsmitteln, Besitz von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sowie Diebstahl mit Urkundenfälschung. Eigentlich hätte der Prozess Anfang April schon längst über die Bühne gehen sollen.
Doch auf dem Weg zum Amtsgericht schlief der 26-Jährige damals im Zug von Regensburg nach Schwandorf ein und wachte erst wieder in Nürnberg auf. So berichtete es Anfang April sein Verteidiger Shervin Ameri (Regensburg) vor Richterin Kathrin Heitzer. Daraufhin erließ sie gegen den Angeklagten Sitzungshaftbefehl. Bis zu seinem Prozesstermin im Mai saß der Mann nun in Haft.
Nun sorgten Polizisten dafür, dass der Bombenbastler den erneuten Termin nicht nochmal verschläft. Die Beamten führten den Mann persönlich in den Gerichtssaal. Der Angeklagte galt laut Staatsanwaltschaft als Drogensüchtiger. Im Oktober 2021 fanden Ermittler bei einer Durchsuchung in dessen Wohnung eine etwa zwölf Zentimeter lange Rohrbombe, die der Angeklagte gebaut hatte.
Erneut Besuch von Polizei
Damit aber nicht genug: Der 26-Jährige soll gegenüber Ermittlern auch noch mit Sprengungen im Umfeld der Schwandorfer Polizeiwache und deren Beamten gedroht haben. Ein knappes Jahr später saß er unter anderem dafür auf der Anklagebank im Amberger Amtsgericht. Dort zeigte er sich reuig und geständig. Das Gericht ließ ihn daraufhin mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie der Auflage, sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen, davonkommen.
Im April 2023 kam erneut Bewegung in den Fall. Denn der verurteilte Rohrbomben-Bauer bekam wieder Besuch von der Polizei. Laut Anklage fanden die Beamten in dessen Wohnung Amphetamin und eine Flüssigkeit mit mindestens 30Prozent Wasserstoffperoxid-Lösung. Mit anderen Chemikalien wie Aceton oder Säure in Verbindung wird daraus eine hochexplosive Mischung. Die Staatsanwaltschaft erhob erneut Anklage wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.
Kennzeichen geklaut
Des Weiteren musste sich der Angeklagte in einem anderen Fall wegen Diebstahls und Urkundenfälschung verantworten. Im Juli vergangen Jahres hatte der Mann ein Kennzeichen von einem Lastwagen geklaut und dieses an seinem eigenen Auto angebracht.
Beim jüngsten Prozess , der laut Holger Vogl, Pressesprecher des Amtsgerichts Schwandorf, lange gedauert hatte, zeigte sich der Mann geständig und ließ seinen Verteidiger eine entsprechende Erklärung abgeben. Richterin Heitzer verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Bewährung gab es dieses Mal nicht für ihn.