Für Pflegeheim-Mitarbeiterin aus Furth im Wald wurde Haftfortdauer angeordnet

Neue Erkenntnisse zum Fall der Further Pflegeeinrichtung, in der es zu ungeklärten Todesfällen gekommen ist, gibt es laut dem stellvertretenden Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, Dr. Moritz Büchele, nicht. Allerdings sagt er auch: „Was die Beschuldigten angeht, hat das Oberlandesgericht Nürnberg bei den beiden weiblichen Inhaftierten kürzlich Haftprüfungsentscheidungen getroffen.“
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Demnach ist in einem Fall das Oberlandesgericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft gefolgt, dass sich der Haftprüfungstermin verschiebt. „Hintergrund ist, dass der Haftbefehl bei dieser Beschuldigten im August ergänzt wurde.
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Den Anlass dafür bildeten wiederum Erkenntnisse aus einer chemisch-toxikologischen Untersuchung nach einer Exhumierung.“ Das heißt, die sechsmonatige Untersuchungshaft begann mit dem neuen Tatvorwurf von vorne.
„Bei der anderen Beschuldigten – in diesem Fall ging es um die Haftprüfung nach neun Monaten Untersuchungshaft - hat das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet“, erklärt Büchele.
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