Bei exhumiertem Leichnam in Ränkam wurden Spuren von Fentanyl gefunden

Von Alexander Frimberger · 1. August 2024 um 12:29

Im Mai wurde auf dem Friedhof in Ränkam (Landkreis Cham) die Leiche eines im Jahr 2018 verstorbenen Handwerkers exhumiert. Jetzt liegt das Ergebnis der chemisch-toxikologischen Untersuchung vor: Im Körper des Mannes wurden Spuren des Schmerzmittels Fentanyl gefunden.

Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bestätigt dies: „Im Hirngewebe des Mannes wurde ein Fentanyl Abbauprodukt festgestellt.“ Rauscher schränkt aber gleichzeitig ein, dass das nicht todesursächlich gewesen sein muss. Es bedeutet demnach nur, dass der Verstorbene die Substanz zu irgendeinem Zeitpunkt zu sich genommen hat.

Hintergrund: Pflegeheim-Ermittlungen in Furth im Wald: Ermittler öffnen ein weiteres Grab

Die Exhumierung steht in Zusammenhang mit einem Fall, der die Justiz seit mehreren Monaten beschäftigt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen eine 54-jährige Mitarbeiterin und den 38-jährigen Leiter einer Further Pflegeeinrichtung erwirkt.

Pflegeheim-Ermittlungen: Drei Personen bleiben in Untersuchungshaft

Eine weitere 50-jährige leitende Angestellte wurde später aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Regensburg ebenfalls in U-Haft genommen. Im Zuge der Ermittlungen gegen die dritte Person wurde bereits vor der Ränkamer Exhumierung eine männliche Leiche exhumiert und auf Spuren von Fentanyl untersucht. Bei ihr konnte das Schmerzmittel nicht nachgewiesen werden. Weil laut Rauscher gegen die drei Personen weiterhin ein hinreichender Tatverdacht besteht, bleiben sie in Untersuchungshaft.

Ab Ende August werden die Ermittlungsunterlagen dem Gericht vorgelegt, weil sich eine Person dann schon ein halbes Jahr in Untersuchungshaft befindet. „Nach sechs Monaten Untersuchungshaft prüft das Gericht, ob wir ausreichend schnell ermittelt haben“, so der Oberstaatsanwalt zur gängigen Praxis. Ist das der Fall, wird die Untersuchungshaft zunächst um drei weitere Monate verlängert, dann erfolgt die nächste Prüfung.