Nach Exhumierungen im Landkreis Cham bleiben drei Beschuldigte in U-Haft

Von Mittelbayerische Zeitung · 12. Juli 2024 um 18:00

Noch immer sitzen drei Pflegeheim-Mitarbeiter in Untersuchungshaft. Sie stehen im Verdacht, Senioren aus dem Pflegeheim in Furth im Wald (Landkreis Cham) mit verabreichten Medikamenten getöten zu haben. Was verraten die Leichen?

Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt bestätigte, scheiterten Beschwerden der Anwälte über die Untersuchungshaft. Wie berichtet, kamen die Ermittlungen in dem Further Pflegeheim auf ungewöhnliche Weise ins Rollen: Eine Pflegemitarbeiterin aus dem Heim hatte mit ihrem Lebensgefährten Kontakt, der in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt einsitzt. Bei dem Gespräch soll die Frau den Tod der 93-jährigen Heimbewohnerin erwähnt und dabei auch behauptet haben, man habe die Seniorin mittels Fentanyl, einem starken Opioid, getötet.

JVA-Beamter hörte mit

Ein JVA-Beamter, der das Gespräch mitbekommen haben soll, wandte sich an seine Vorgesetzten. Zunächst wurden zwei Heimmitarbeiter, darunter auch der Heimleiter, festgenommen, später eine dritte Mitarbeiterin. Die Staatsanwaltschaft hat bislang zwei Exhumierungen durchführen lassen.

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Ein erstes toxikologisches Gutachten über eine 93-Jährige, kam zu keinem eindeutigen Ergebnis. Mitte Mai kam es zudem auf einem Friedhof in Ränkam (Lkr. Cham) zu einer weiteren Exhumierung. „Derzeit stehen noch rechtsmedizinische Gutachten aus. Eine Aussage, wann diese genau vorliegen werden, ist derzeit noch nicht möglich“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Weitere Exhumierungen seien derzeit nicht geplant.

„Haftfortdauer“ bei 54-Jähriger

Bereits am 24. Juni hatte das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) über die Haft einer 54-jährigen Heimmitarbeiterin eine Entscheidung getroffen. Das OLG habe „die Haftfortdauer angeordnet, weil es den dringenden Tatverdacht und die im Haftbefehl zugrunde gelegten Haftgründe ebenfalls bejahte“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die 54-Jährige bleibt dementsprechend in Untersuchungshaft.

Ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt der 39-jährige frühere Heimleiter. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft findet ein Prüfungstermin erst am 27. August statt. „Die Verschiebung des Termins im Vergleich zur Beschuldigten erklärt sich dadurch, dass der Haftbefehl gegen den Beschuldigten H. nach dessen Inhaftierung noch um einen weiteren Vorwurf ergänzt wurde“, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde.

Weitere Verdächtige in Untersuchungshaft

Erst nachdem der Fall ins Rollen gekommen war, fiel auch auf eine 50-Jährige ein Verdacht. Sie sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Die Beschuldigte legte über ihren Anwalt Jörg Meyer beim Landgericht Regensburg Haftbeschwerde ein, „die dort aber zurückgewiesen wurde. Auch das Landgericht bejahte den dringenden Tatverdacht und die angenommenen Haftgründe“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Regensburger Anwalt Jörg Meyer wollte sich nicht zum Verfahren äußern.

Michael Haizmann vertritt eine der beschuldigten Pflegerinnen, die in Untersuchungshaft sitzt. Er kann auf ähnliche Fälle zurückblicken, die er verteidigt hat, etwa den sogenannten „Todesengel von Straubing“. Hier blieb von einem angeklagten Tötungsdelikt am Ende lediglich eine gefährliche Körperverletzung übrig. „Ob sich zu dem jetzigen Fall Parallelen bilden lassen, lässt sich jedoch vor Abschluss der Ermittlungen noch nicht beurteilen“, so Haizmann.

Drei Monate ohne Besuche der Angehörigen

Philipp Pruy, Verteidiger des Beschuldigten Pflegedienstleiters, sagte auf Nachfrage: „Untersuchungshaft ist stets für den Beschuldigten und die Angehörigen eine extreme Belastung. Im vorliegenden Fall waren in den ersten drei Monaten selbst überwachte Besuche durch die nächsten Angehörigen untersagt.“

Erst auf eine Beschwerde Pruys hob das Amtsgericht die Beschränkungen auf. „Diese Phase war für meinen Mandanten und die Angehörigen kaum zu ertragen. Einzige Bezugsperson in dieser Zeit war ich als sein Anwalt, weshalb ich meinen Mandanten mindestens wöchentlich besuchte.“