Einbruchserie im Lamer Winkel: Angeklagter zu empfindlicher Haftstrafe verurteilt

Sieben kurz hintereinander verübte Einbrüche in öffentliche Gebäude im Lamer Winkel hatte die Staatsanwaltschaft einem 42-jährigen Mann zur Last gelegt. Diese soll er im Juli und August des vergangenen Jahres begangen haben. Daher stand er nun vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer.
Er sei zu Unrecht angeklagt, beteuerte der Mann zu Beginn der fünfstündigen Verhandlung, denn die Taten habe ein Bekannter von ihm begangen. Letztlich sah das Gericht aber doch ihn als den Verantwortlichen und verhängte eine Haftstrafe.
Begonnen hatte die Einbruchserie Ende Juli 2023, als ins Lamer Pfarrbüro eingebrochen wurde – offenbar mit Hilfe des Pfarrhausschlüssels. Dort fand der Dieb auch einen Schlüssel für den Tresor der Pfarrei auf der Empore. In dem waren die Bargeld-Kassen verschiedener Pfarrgruppen und der Pfarrei selber, nach Schätzung der Betroffenen mit insgesamt über 10 000 Euro Bargeld darin, aufbewahrt. Aus dem Büro ließ der Einbrecher zudem Briefmarken und andere kleinere Teile mitgehen.
Anfang August war dann die Lohberger Gemeindeverwaltung an der Reihe. Dort soll eine ehemalige Terrassentür auf der Rückseite des Gebäudes offen gestanden haben. Im Gebäude wurde etwas Bargeld entwendet, außerdem ließ der Einbrecher Blanko-Reisepässe, Fischereischeine, Freikarten für den Tierpark Lohberg, Briefmarken, eine Box mit Gummibärchen, etliche Lose und diverse Schlüssel mitgehen. Kurze Zeit später wurde der Lohberger Tierpark heimgesucht, offenbar mittels eines Schlüssels aus dem Gemeindeamt. Dort stand unversperrt ein Klein-Lkw, aus dem eine Akku-Bohrmaschine samt Koffer mit zwei Akkus, Bohrern und Bit-Set sowie anderes Werkzeug entwendet wurden, auch etwas Trinkgeld, das in der Mittelkonsole lag, fand der Dieb und nahm es mit. Dann versuchte er sich noch am Kiosk und am Kassenhäuschen des Tierparks. Dort richtete er aber mehr Schaden an, als dass er Beute machte.
Vereinsheim war ein Ziel
Wieder ein paar Tage später wurden an der Schule Lam zwei Fenster aufgehebelt, doch wurde im Gebäude nichts Verwertbares gefunden, da der Schulleiter nach den vorhergehenden Fällen vorsichtig war. Der Schaden an den Fenstern belief sich auf rund 1000 Euro.
Am selben Wochenende wurde ins Vereinsheim der SpVgg Lam eingebrochen. Etwa 400 Euro wurden aus den zwei Kassen mitgenommen, dazu noch ein älterer Laptop. Im Häusl der Stockschützen gleich daneben scheiterte der Einbruchversuch. Nur die Spuren blieben zurück, die der Vereinshauswart selber reparierte.
Schließlich kam noch der Dorfladen in Lohberg an die Reihe. Dort wurden die drei Kassen, die über Nacht unter der Fleischtheke deponiert sind, geleert. Außerdem wurden diverse 50-Euro-Warengutscheine gestohlen. Zudem entwendete der Dieb ein paar Wiener Würstchen, die sich in einer Kühlbox zur Auslieferung befanden. Weil zumindest ein Teil dieser erbeuteten Dinge nicht zum Eigenbedarf war, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auch auf gewerblichen Diebstahl.
Der Angeklagte wollte mit den Einbrüchen nichts zu tun gehabt haben. Zu der Zeit wohnte ein Kumpel bei ihm, der diese Einbrüche begangen habe, behauptete er. Die Sachen, die in seiner Wohnung bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren, habe ihm dieser Freund entweder geschenkt oder sie vorübergehend in der Wohnung deponiert. Die ganze Sache war aufgeflogen, weil die Schwägerin des Angeklagten mit einer der gestohlenen, jedoch mit Nummern registrierten Freikarten aus der Gemeindekanzlei den Lohberger Tierpark besucht hat und bei der Kartenkontrolle auffiel.
Die Geschichte mit dem Bekannten, der großzügig sein Diebesgut verschenkt hat, konnten weder der Staatsanwalt noch das Schöffengericht glauben. Zumal der Angeklagte bei der Polizei alle Taten, bis auf einen Einbruch im Lamer Wertstoffhof, zugegeben hatte und den jeweiligen Verlauf der Diebstouren genau schildern konnte. Außerdem wurde auf dem Balkon seiner Wohnung ein Täschchen mit den meisten gestohlenen Schlüsseln gefunden.
Das Geständnis habe er nur abgelegt, weil der vernehmende Polizeibeamte ihm gedroht hat, dass er in Untersuchungshaft komme, wenn er jetzt nicht gestehe, behauptete der Angeklagte. Wenn er gestehe, könne er gleich heimgehen. Außerdem hatte ihm sein Freund genau erzählt, wie die Einbrüche abgelaufen sind, so dass er diese habe schildern können.
Von allen betroffenen Einrichtungen wurden Zeugen vernommen, die im Prinzip das bestätigten, was Polizei und Staatsanwaltschaft herausgefunden hatten. Ein Zeuge hatte den Angeklagten im Zeitraum des Einbruchs in den Pfarrhof mit der Schwägerin auf einer Bank sitzen sehen, obwohl die beiden nicht in der Nähe wohnten. Nach der Zeugenvernehmung schlugen Staatsanwalt und Richterin dem Angeklagten vor, seine Aussage zu überdenken, sie hielten sie nicht für glaubwürdig. Doch er blieb bei seiner Geschichte.
So forderte der Staatsanwalt eine Gesamthaftstrafe für die sieben Einbruchsfälle von drei Jahren und fünf Monaten. Eine Bewährung würde sich erübrigen, da diese nur bei höchstens zwei Jahren Haft infrage komme. Außerdem stand der Angeklagte noch unter einer laufenden Bewährung, die bis Juli 2024 verlängert worden war.
Verteidiger Ziesche versuchte, einige zweifelhafte Zusammenhänge bei den Taten hervorzuheben und forderte letztlich einen Freispruch für seinen Mandanten, da dieser nicht der Täter gewesen sei.
Eine zu absurde Geschichte
Das Schöffengericht folgte jedoch der Argumentation des Staatsanwalts, dass die Figur des freigebigen Einbrechers, der nur Sachen stehle, um sie dann dem Angeklagten zu schenken, zu absurd sei, um sie zu glauben. Außerdem seien eben die meisten gestohlenen Gegenstände in der Wohnung des Beschuldigten aufgefunden worden – vom Laptop über die Schlüssel bis zur Gummibärchenbox.
Drei Jahre Haft und die Einziehung von 11 500 Euro Wertersatz (für das gestohlene Bargeld) sprach das Gericht gegen den Angeklagten aus.