Mysteriöse Todesfälle in Furth im Wald: Vierter Inhaftierter des Pflegedienstes aus U-Haft entlassen

Der Haftbefehl gegen den vierten Inhaftierten im Zuge der Ermittlungen über dubiose Sterbefälle in einer Further Pflegeeinrichtung ist aufgehoben worden. Der Verdächtige wurde nach Beschluss des Amtsgerichts Regensburg aus der U-Haft entlassen. Das hat Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Anfrage mitgeteilt.
Wie der Regensburger Oberstaatsanwalt berichtet, geht der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg davon aus, dass kein dringender Tatverdacht vorliege. Es sei „derzeit“, wie Rauscher betont, nicht widerlegbar, dass der Inhaftierte nicht gewusst habe, dass das Fentanyl ohne Verordnung eines Arztes verabreicht worden war. Der Tatvorwurf sei ja, dass ein anderer Beschuldigter das Pflaster ohne ärztliche Indikation geklebt habe und der vierte Inhaftierte nicht eingeschritten sei.
Anfang August in U-Haft genommen
Der Beschuldigte in leitender Position war Anfang August in U-Haft genommen worden. Im Zuge der Ermittlungen waren bei der Exhumierung eines 2018 in Ränkam beigesetzten Mannes Überreste von Fentanyl festgestellt worden. Dem nun Entlassenen war vorgeworfen worden, er habe nichts dagegen unternommen, dass das Medikament ohne Verordnung verabreicht worden sei. Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen lautete deshalb der Vorwurf. Drei Mitarbeiter des Pflegedienstes sitzen immer noch in U-Haft.
Weitere Details zu nennen, so der Oberstaatsanwalt, sei aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht möglich. Er könne auch keine seriöse Angabe zum Ende der Ermittlungen machen.