Dritte Pflegekraft aus Einrichtung in Furth im Wald muss in Untersuchungshaft

Im Zuge der Ermittlungen zu Todesfällen in einer Further Pflegeeinrichtung ist es zu einer dritten Festnahme gekommen. In U-Haft sitzt nun auch eine leitende Angestellte des Unternehmens, die in Eschlkam tätig war. Dies bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher in Regensburg.
Die 50-Jährige sei inhaftiert worden aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Regensburg, so Rauscher. Sie soll laut Staatsanwaltschaft einem Bewohner ohne medizinische Indikation zwei Fentanyl-Pflaster aufgeklebt haben. Zwei Tage später sei der Bewohner des Pflegeheimes dann verstorben.
Beweise nach Exhumierung
Bei dem Mann handle es sich um den kürzlich exhumierten Bewohner, bestätigte Rauscher. Allerdings laufen die Ermittlungen noch. Rechtsmedizin und Toxikologie haben derzeit keinen einfachen Job zu leisten: Sie müssen nachweisen, dass die aufgeklebten Fentanyl-Pflaster ursächlich für den Tod des alten Mannes gewesen sind.
„Das ist nicht so einfach, angesichts der Tatsache, dass Menschen in Pflegeheimen meist allgemein in einem schlechten Gesundheitszustand sind“, so Rauscher. Hinzu komme, dass der Verstorbene bereits einige Zeit unter der Erde gewesen sei und der Verwesungszustand fortgeschritten sei.
Anhaltspunkt sei bisher die Tatsache, dass der pflegebedürftige Mann zwei Tage nach dem Anbringen der Pflaster gestorben sei. Dennoch habe sich die Beweislage in den vergangenen Tagen so verdichtet, dass die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf an das Amtsgericht formuliert habe: versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Bei der 50-jährigen leitenden Angestellten handelt es sich inzwischen bereits um die dritte inhaftierte Tatverdächtige aus der Further Pflegeeinrichtung. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen eine 54-jährige Pflegerin und den 38-jährigen Leiter der Einrichtung erwirkt.
Potenziell tödliche Dosis
Der Frau wird vorgeworfen, einer 93-jährigen pflegebedürftigen Frau am 6. Dezember 2023 ohne deren Einwilligung eine potenziell tödliche Dosis Morphin verabreicht zu haben, ohne dass ein Arzt daran beteiligt war. Die Seniorin verstarb innerhalb weniger Stunden nach der Spritze, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Dem 38-jährigen Leiter der Einrichtung werfen die Ermittler vor, er habe die Pflegerin zu der Tat angestiftet.
Wie Oberstaatsanwalt Rauscher weiter berichtet, habe weder ein Sterbewunsch der 93-jährigen Seniorin vorgelegen, noch sei sie im Sterbeprozess gewesen. Die Ermittlungen sind ausgelöst worden durch die Aussage eine Zeugin. Bei der Obduktion der Leiche fanden die Rechtsmediziner in Erlangen eine potenziell tödliche Dosis des Schmerzmittels im Blut.
Derzeit nichts auszuschließen
Derzeit gebe es keine Anhaltspunkte, dass weitere Verhaftungen oder Obduktionen notwendig sind, so Oberstaatsanwalt Rauscher. Allerdings sei man auch mitten in den Ermittlungen, die sich wohl noch eine ganze Weile hinziehen werden. „So lange kann ich auch nichts ausschließen“, so der Oberstaatsanwalt.