Was Rentner bei der Steuererklärung beachten sollten: Neumarkter Steuerberater gibt Tipps

Von Wolfgang Endlein · 1. August 2024 um 19:00

Viele Rentner müssen keine Einkommenssteuer zahlen. Aber es werden jedes Jahr immer mehr. Ab wann man als Rentner Steuern zahlt und was es mit Rentenfreibetrag sowie Altersentlastungsbetrag auf sich hat, erklärt der Neumarkter Steuerberater Stephan Forster.

Herr Forster, wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Stephan Forster: Wenn man als allein stehender Rentner ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 11604 Euro im Jahr hat. Beziehungsweise 23208 Euro, wenn man verheiratet ist. Darunter fallen aber nicht nur die gesetzlichen Renteneinkünfte, sondern alle Einkünfte wie etwa Vermietung, Verpachtung, Betriebsrenten, Rürup- oder Riester-Rente. Alle steuerpflichtigen Einkünfte werden zusammenaddiert und wenn ich die erwähnten Beträge überschreite, bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

In diesem Zusammenhang müssen wir über zwei Begriffe reden: Rentenfreibetrag und Altersentlastungsbetrag. Was hat es damit auf sich?

Forster: Ein Teil der gesetzlichen Rente wird besteuert. Seit 2005 wird der Rentenfreibetrag durch das Jahr festgelegt, in dem man in Rente geht. Er bleibt dann ein Leben lang gleich.

Teile der gesetzlichen Rente sind noch steuerfrei

Wie wird der Rentenfreibetrag ermittelt?

Forster: Bei Rentnern, die im Jahr 2005 in Rente gegangen sind, waren 50 Prozent der gesetzlichen Rente steuerfrei. Bei Renteneintritt im Jahr 2024 sind es nur noch 17 Prozent. Bis 2058 wird dieser Wert schrittweise auf null Prozent absinken. Anders formuliert: Wer 2058 in Rente geht, muss seine Renteneinkünfte zu 100 Prozent versteuern.

Warum ist das so?

Forster: Das hat mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Es hat 2002 entschieden, dass es ungerecht ist, Renten und Pensionen ungleich zu besteuern. Beamte mussten ihre Pension schon nahezu immer zu 100 Prozent versteuern. Der Gesetzgeber musste daher die Regeln bis 2005 anpassen. Er hat dann eine Übergangsregelung geschaffen, durch die ursprünglich bis 2040 der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente auf 100 Prozent steigen sollte. Welcher Wert für einen gilt, hängt davon ab, in welchem Jahr man in Rente gegangen ist oder geht. Durch das Wachstumschancengesetz in diesem Jahr hat man die Übergangsregelung bis 2058 gestreckt.

Um es zusammenfassen: Der Rentenfreibetrag ist der gesamte Betrag meiner Rente minus des Besteuerungsanteils. Und der hängt davon ab, in welchem Jahr ich in Rente gegangen bin.

Forster: Richtig. Sagen wir, ein Rentner ist 2023 in Rente gegangen und hat eine jährliche Rente von 15000 Euro, dann wird diese mit 82,5 Prozent besteuert. Der besteuerte Anteil beträgt demnach 12375 Euro. Zieht man das von der Gesamtrente von 15000 Euro ab, kommt der Rentenfreibetrag von 2625 Euro heraus. Bis zu diesem Betrag bleibt die Rente bis ans Lebensende steuerfrei.

So funktioniert der Altersentlastungsbetrag

Und der Altersentlastungsbetrag?

Forster: Das ist ein Steuerfreibetrag, der Steuerpflichtigen ab 64 Jahren gewährt wird. Er gilt auf Einkünfte, die nicht wie beispielsweise die gesetzliche Rente bereits einen steuerlichen Vorteil enthalten. Beispiele dafür sind Einkünfte aus Vermietung. Die Höhe hängt davon ab, welcher Jahrgang man ist. Wenn ich 2024 64 Jahre alt werde, beträgt der Altersentlastungsbetrag aktuell 13,6 Prozent der Einkünfte, maximal 646 Euro. Bis 2058 schmilzt der Altersentlastungsbetrag in Schritten von jährlich 0,4 Prozentpunkten auf null ab.

Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung einreiche?

Forster: Soweit das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2024 weniger als 11604 bzw. 23208 Euro beträgt, fällt keine Einkommensteuer an.

Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?

Forster: Soweit beispielsweise auf Betriebsrenten Lohnsteuer oder auf Zinserträge Abgeltungsteuer einbehalten wurden, kann es sich lohnen, eine Erklärung abzugeben. Unter Umständen erstattet das Finanzamt Steuer zurück.

Gibt es für Rentner typische Ausgaben, die man von der Steuer absetzen kann?

Forster: Das sind die klassischen Dinge wie bei vielen anderen Menschen auch. Beispielsweise Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Versicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer und Krankheitskosten. Ein spezifischer Punkt bei älteren Menschen ist, wenn zum Beispiel Unterbringungskosten in einem Pflegeheim entstehen. Das wäre auch abzugsfähig.

Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Bis wann muss man die Einkommensteuererklärung abgeben?

Forster: Wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese für das Steuerjahr 2023 selbst erstellen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. August 2024 eintreffen. Dieses Jahr fällt der Termin auf ein Wochenende, daher verlängert sich die Frist bis zum Montag, 2. September. Soweit die Steuererklärung ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist für das Jahr 2023 auf den 2. Juni 2025.

Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung einreiche?

Forster: Das Finanzamt kann nach Ablauf der Frist eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen und Verspätungszuschläge festsetzen. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge werden abgezogen. Pro Monat beträgt der Zuschlag jedoch mindestens 25 Euro – unabhängig davon, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung erwartet wird.

Als Angestellter bekomme ich eine Lohnsteuerbescheinigung, mit deren Daten ich meine Steuererklärung ausfüllen kann. Wie ist das bei Rentnern?

Forster: Rentner können bei der Rentenversicherung ein Schreiben anfordern, das angibt, was die Versicherung dem Finanzamt gemeldet hat. Wenn man das einmal beantragt hat, bekommt man dieses Schreiben automatisch an jedem Jahresanfang.

Gibt es sonst etwas für Rentner zu beachten, wenn sie die Steuererklärung ausfüllen?

Forster: Man kann nicht viel verkehrt machen. Die Daten der Rentenversicherung werden bis spätestens 28. Februar des Folgejahres ans Finanzamt elektronisch gemeldet. Falsche Einträge ändert das Finanzamt gegebenenfalls automatisch ab. In sehr seltenen Fällen werden die Einkünfte falsch oder sogar doppelt ans Finanzamt übermittelt. Man sollte daher den Steuerbescheid prüfen. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel nur einen Monat.

Stephan Forster ist Steuerberater in Neumarkt. Foto: Foto Hailer