Im Sammeltransport in Abschiebehaft – Regensburg greift gegen Tunesier durch

Polizeieinsatz in Flüchtlingsunterkunft in Regensburg: Abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien wurden zum Haftrichter gebracht, auch drei Intensivtäter. Die Regierung der Oberpfalz bestätigte der MZ eine größere Rückführungsaktion.
Im Kampf gegen hochkriminelle Straftäter greifen Polizei und Staatsanwaltschaft durch. Die Abschiebung Ausreisepflichtiger scheiterte im Allgemeinen bislang oft an fehlenden Papieren. Am Donnerstag wurden Fakten geschaffen: Im Sammeltransport ging es in Abschiebehaft nach Hof. Nach MZ-Recherchen haben die Behörden gegen elf Tunesier durchgegriffen – drei davon bereits verurteilte Intensivtäter. Die Regierung der Oberpfalz reagierte auf eine Anfrage zurückhaltend.
Bestätigt wurden von einer Sprecherin, dass es im Ankerzentrum Oberpfalz am Donnerstag „eine größere Polizeimaßnahme im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen gab“. Die Aktion sei aber noch nicht abgeschlossen, weshalb keine Details zu betroffenen Personen und zum Einsatz genannt werden könnten. Die Sprecherin nannte jedoch aktuelle Zahlen: Die Zentrale Ausländerbehörde Oberpfalz habe vergangenes Jahr 136 Abschiebungen vollzogen, im ersten Halbjahr 2024 waren es bislang 88, so die Info.
Bereitschaftspolizei in Flüchtlingsunterkunft
Nach dem Zugriff von Bereitschaftspolizisten in der Unterkunft in der Zeißstraße sowie im Landkreis dürfte diese Zahl bald dreistellig sein. Nahezu im 45-Minuten-Rhythmus wurden ab morgens Männer mit tunesischer Staatsangehörigkeit beim Amtsgericht vorgeführt. Die Richter ordneten für sie alle Abschiebehaft an.
Im Hintergrund soll eine geplante größere Ausweisung nach Tunesien geplant sein, hieß es. Dafür soll der Abflug von einem ostdeutschen Flughafen offenbar schon fix geplant sein. Bis das eigens dafür gecharterte Flugzeug abhebt, müssen die Männer nun in Hof in Abschiebehaft bleiben. Dort gibt es eine zentralisierte Einrichtung für Abschiebehäftling, als Außenstelle der Hofer Justizvollzugsanstalt.
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Unter den zu vollziehenden Ausweisungen nach Tunesien sind nach MZ-Recherchen drei Männer, die als Mehrfach-Intensivtäter bereits Kontakt zur Justiz hatten. Daher ist in diesen Fällen auch die Staatsanwaltschaft gefragt – sie muss zustimmen, falls direkt aus dem Gefängnis abgeschoben werden soll. Das passiert häufiger als man meint, meist aber erst nach der Verbüßung eines Teils der verhängten Strafe. Die erst jüngst verurteilten Schläger, die in der Neujahrsnacht vor dem Hemingways in Regensburg randalierten, waren daher wohl nicht unter den Abschiebehäftlingen, die im Bus und per Einzeltransport nach Hof gebracht werden mussten.
Abschiebehaft nicht länger als zwei Wochen
Länger als zwei Wochen dürfen die Männer nicht inhaftiert werden, besagt das Gesetz. Ihre Reaktionen auf die Rückführung in ihre Heimat Nordafrika sollen unterschiedlich ausgefallen sein: Zumeist war es Unverständnis, bei einigen flossen die Tränen und kamen Ausreden, was begangene Straftaten betraf. Fakt ist: Bleibeperspektiven gibt es für Migranten aus Tunesien keine – es fehlt an Gründen, die Asyl in Deutschland rechtfertigen. Bis auf ganz wenige Ausnahmen werden solche Anträge abgelehnt.
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Der Verein Pro Asyl, der deutschlandweit für humane Flüchtlingspolitik kämpft, sieht Abschiebungen nach Tunesien äußerst kritisch: Das Land sei „weder ein sicherer Ort für Flüchtlinge und Migranten noch für viele tunesische Staatsbürger“, hieß es dazu zuletzt. Die Einstufung als sogenanntes sicheres Herkunftsland nannten die Aktivisten „schlicht zynisch“.
