Warum darf auf der B85 zwischen Roding und Cham nicht schneller als 100 gefahren werden?

Autobahnähnlich ausgebaut wirkt der Teilabschnitt der B85 zwischen Roding-Mitterdorf und Cham-Michelsdorf, eigentlich wären dadurch erlaubte Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 100 km/h möglich. Das Staatliche Bauamt erläutert, warum die Beschränkung aus mehreren Gründen trotzdem Sinn macht.
Zweispuriger Ausbau in beide Richtungen, bauliche Trennung in der Mitte, gute Qualität der Fahrbahn – viele Autofahrer haben sich schon gefragt, warum auf der B85 zwischen Mitterdorf und Cham-Michelsdorf seit dem vorläufigen Ende des Ausbaus eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Stundenkilometer gilt (mit Ausnahme des Tunnels bei Wetterfeld, wo ohnehin nur 80 km/h erlaubt sind), obwohl die Straße autobahnähnlich ausgebaut ist.
Die Drosselung der maximal erlaubten Geschwindigkeit in diesem Bereich mache aber aus mehreren Gründen durchaus Sinn, erläutert auf Nachfrage Baudirektor Dr. Richard Bosl, Abteilungsleiter für den Straßenbau im Landkreis Cham am Staatlichen Bauamt Regensburg.
Wenige Unfälle
Die B85 zwischen Altenkreith und Cham sei mit ungefähr 16000 Fahrzeugen pro Tag bei einem hohen Schwerverkehrsanteil (etwa 15 Prozent) überdurchschnittlich belastet, berichtet Bosl.
Im Unfallgeschehen sei der zweibahnige Streckenabschnitt „erfreulicherweise vollkommen unauffällig“, so der Baudirektor weiter. Dies sei nach Auffassung des Staatlichen Bauamts Regensburg vor allem auch auf das Geschwindigkeitsniveau und dem eher geringen Geschwindigkeitsunterschied zwischen den verschiedenen Nutzergruppen der Bundesstraße (Autos, Lastwagen und Motorräder) zurückzuführen.
Auch die Abstände zwischen den Anschlussstellen seien in diesem Bereich vergleichsweise gering. Höhere Geschwindigkeiten an sich und vor allem bei den Anschlussstellen könnten sich nachteilig auf das Unfallgeschehen auswirken, so Bosl. Ein geringeres Geschwindigkeitsniveau auf der B85 wirke sich deshalb insgesamt positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Im Tunnel Wetterfeld gelte, wie gesetzlich vorgeschrieben, ohnehin Tempo 80.
Der Ausbau der B85 habe sich am Bestand orientiert, informiert der Abteilungsleiter. Daraus resultierten durch Steigungen und bestehende Kurvenradien Einschränkungen bei den erforderlichen Haltesichtweiten. Dies gelte vor allem für den Bereich zwischen Untertraubenbach und Cham, so Bosl weiter.
„Wird gut akzeptiert“
Außerdem würden auch die verkehrsbedingten Emissionen wie Lärm oder Abgase durch geringere Geschwindigkeiten reduziert, erläutert der Baudirektor.
Tempo 100 werde durch das mittlerweile jahrelange komfortable und unfallarme Befahren der B85 mehr als bestätigt, erläutert Bosl. Nach der Einschätzung des Staatlichen Bauamts treffe die Beschränkung auf 100 Stundenkilometer auch auf eine breite Akzeptanz in der Öffentlichkeit und bei den Verkehrsteilnehmern.
Autobahnähnliche Straßen
Definition: Eine Autobahnähnliche Straße muss von hoher Verkehrsbedeutung sein und im Regelbetrieb eine Fahrt ohne Anhalten sicherstellen. Sie soll idealerweise mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen werden.
Bestand: In Deutschland existieren etwa 3350 Kilometer Straßen mit zwei Fahrbahnen mit je mindestens zwei Fahrstreifen.
Tempolimit nicht unbedingt erforderlich: Auf außerörtlichen Straßen ohne bauliche Trennung, jedoch mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt für Autos und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für diese Fahrzeuge gilt dann, genau wie auf der Autobahn, lediglich eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Für andere Fahrzeuge gelten auf solchen Straßen hingegen die gleichen Höchstgeschwindigkeiten wie auch sonst auf außerörtlichen Straßen, also etwa 60 km/h für Lastwagen. Auf Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen gelten – unabhängig von der Zahl der Fahrstreifen – sogar für alle Fahrzeugtypen dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie auf Autobahnen.
Oft Begrenzungen: In vielen Fällen sind die autobahnähnlich ausgebauten Straßen in Deutschland jedoch mit einer festen Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 beziehungsweise 120 Stundenkilometern versehen. Gründe dafür können enge Kurvenradien, schmalere Fahrbahnen oder fehlende Standstreifen sein.