Barrierefrei, aber verspätet? – Busfahrer und Fahrgäste aus Cham fordern Abgleichung der Fahrpläne

Bus und Bahn im Landkreis Cham werden barrierefrei. So sind inzwischen sieben von zehn Fahrzeugen, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, behindertengerecht aus- oder umgebaut. Jetzt werden aber kritische Stimmen laut. Die Barrierefreiheit führe zu weiteren Verspätungen auf bestimmten Strecken.
Überall dort, wo der Fahrplan äußerst knapp aufeinander abgestimmt ist und nur wenige Minuten zwischen den Anschlussverbindungen liegen, komme es wegen gesetzlicher Regelungen schnell zu Unpünktlichkeit, sagen sogar Busfahrer. Offenbar gibt es Strecken im Landkreis, die das besonders betrifft. Ein Busfahrer, der nicht genannt werden möchte: „Sobald sich ein Rollstuhlfahrer, ein Kinderwagen oder ein stehender Fahrgast im Bus befinden, ist das Fahren nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h erlaubt.“
Weniger Sitzplätze durch Umbau
Weil die umgebauten Busse oft weniger Sitzplätze haben, kommt es sehr viel öfter zu der Situation, dass ein Fahrgast stehen muss. Dazu komme: Bis ein Rollstuhl mithilfe einer Hebevorrichtung in den Bus gefahren werden kann, dauert es schon gut fünf Minuten, wie ein Test am Chamer Busbahnhof beweist. Oft haben Fahrgäste aber keine fünf Minuten Zeit, um den Anschlusszug oder -bus zu erreichen.
Verkehrshindernis und Verspätung
Eine betroffene Linie: die Linie 410 Weiding - Schönthal - Cham, die letztes Jahr auf einen barrierefreien Bus umgestellt wurde. Der größte Teil der Strecke führt über die Bundesstraße 22. Allerdings stellt der Bus bei einer geringeren Geschwindigkeit ein Verkehrshindernis dar. Ein Busfahrer: „Dadurch entstehen nicht nur gefährliche Situationen, die in gewagten Überholmanövern enden, sondern auch Verspätungen.“ Durch diese könne der von der Verkehrszentrale im Landkreis angestrebte Fahrplan nicht mehr eingehalten werden. Denn: „Als Folge ist es nicht mehr möglich, die Anschlusszüge nach Schwandorf, Waldmünchen und Furth im Wald zuerreichen.“
Das bestätigt ein Fahrgast, der regelmäßig die Strecke von Grafenkirchen nach Cham mit der Buslinie 410 zurücklegt. „Krankheitsbedingt nehme ich mehrmals die Woche morgens den Bus, um zum Bahnhof nach Cham zu gelangen. Dort nehme ich den Zug nach Schwandorf und anschließend nach Regensburg. Jedoch ist dies nicht möglich. Der Grund hierfür liegt im Projekt Barrierefreier Bus.
Ein solcher Bus fährt seit geraumer Zeit die Linie 410. Aufgrund der geringeren Kapazität ist es dem Bus leider nicht möglich, die auf dem Fahrplan eingetragenen Zeiten einzuhalten, da, sobald sich ein Rollstuhlfahrer im Bus befindet oder ein Fahrgast stehen muss, eine maximale Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern vorgeschrieben ist. Der Zug ist leider im Moment der Ankunft bereits abgefahren, und mir ist es daher nicht möglich, meine krankheitsbedingten Arzttermine in Schwandorf oder Regensburg wahrzunehmen.“ Auch andere Strecken seien betroffen.
Probleme nicht bekannt
Im Interview betont man beim zuständigen Landratsamt Cham, dass ähnliche Probleme bis dato nicht an die Mobilitätszentrale herangetragen worden seien. Generell sei die Umstellung auf Barrierefreiheit bereits sehr weit vorangeschritten.
Wie weit ist die Barrierefreiheit damit im Landkreis inzwischen gediehen ?
Rund 85 Prozent aller im Landkreis Cham eingesetzten Linien- und regulären Schulbusse sind barrierefrei.
Wer kommt für die Kosten der Umrüstungen/der Austausche auf?
Die Kosten für die Investitionen bei den Bussen tragen die Unternehmen. Hierbei ist aber davon auszugehen, dass diese langfristig gesehen zumindest teilweise an den Fahrgast weitergegeben werden oder auch durch höhere Angebotspreise an den Landkreis. Die Kosten für die Haltestellen trägt der jeweilige Straßenbaulastträger.
Wie viele Kosten sind dadurch entstanden?
Eine Schätzung der Gesamtkosten der verschiedenen Beteiligten ist uns nicht möglich.
Wie läuft der Umstieg auf Barrierefreiheit weiter?
Weiterhin werden wir bei der Errichtung neuer Haltestellen, beim Umbau bestehender Haltestellen oder der Beschaffung neuer Fahrzeuge die Grundsätze zur Barrierefreiheit des Nahverkehrsplans berücksichtigen.
Welche Strecken sind gegebenenfalls noch nicht barrierefrei oder kurz vor der Umstellung?
Es sind der Mobilitätszentrale derzeit keine Probleme auf bestimmten Strecken bekannt. Eine generelle Aussage zu einzelnen Linien ist nicht möglich, da dies u.a. maßgeblich davon abhängt, welche Busse das Busunternehmen konkret einsetzt.
Einige Fahrgäste und Busfahrer kritisieren, dass mit der Umstellung auf Barrierefreiheit weniger Sitzplätze in den Bussen sind und öfters Personen stehen müssen – mit der Folge, dass der Bus nur noch 60 fahren darf – und die Fahrgäste womöglich Anschlussverbindungen verpassen... Ist hier bei einigen Strecken eine Fahrplananpassung notwendig? Falls ja, wo? Und ist das bereits passiert?
Es ist korrekt, dass sich die Barrierefreiheit in den Bussen zu Lasten der Sitzplätze im Fahrzeug auswirkt. Die Geschwindigkeitsregelung von 60 km/h ist aber nicht aufgrund der Barrierefreiheit vorhanden, sondern aufgrund der Stehplatzregelungen. Das heißt, sobald ein Fahrgast im Bus steht, ist die Geschwindigkeit auf 60 km/h zu reduzieren.
Wenn ein Rollstuhlfahrer den Bus nutzen möchte, dauert das Ein- und Aussteigen ebenfalls recht lange, sodass womöglich Anschlüsse verpasst werden... Wird/wurde hier mit Fahrplananpassungen reagiert?
Uns sind bis heute keine Anschlussprobleme aufgrund der Barrierefreiheit der Busse bekannt, weshalb es auch noch nicht zu Fahrplananpassungen gekommen ist. Sollten hier Probleme entstehen, wird der Landkreis Cham darauf umgehend reagieren.
Gibt es Erhebungen, wie viele behinderte Fahrgäste den ÖPNV im Landkreis nutzen?
Nach Erhebungen des Bundes sind 2,81 Prozent aller Fahrgäste mobilitätseingeschränkt. Der Landkreis Cham sieht diese Zahl als repräsentativ an, weshalb keine eigenen Erhebungen gemacht wurden.
Vorgaben
ÖPNV: Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen seit Anfang 2022 barrierefrei zugänglich sein – und zwar überall in Deutschland. So verlangt es das Personenbeförderungsgesetz. Die Wirklichkeit in Sachen Barrierefreiheit im ÖPNV sieht jedoch an vielen Orten anders aus. Im Landkreis liegt beispielsweise die Barrierefreiheit derzeit laut Mobilitätszentrale am Landratsamt bei rund 85 Prozent.
