Hochgefährlich: Angreifer von der Steinernen Brücke empfindet Manie als angenehm

Von André Baumgarten · 23. Juni 2024 um 05:00

Von Menschenschreddern, Telepathie und Gottgleichheit sprach der 29-Jährige aus Amberg, der einen unschuldigen Syrer (21) in Regensburg in die Tiefe stieß. So begründet das Landgericht seine zeitlich unbefristete Einweisung in eine psychiatrische Klinik.

Überraschend ist das Urteil des Schwurgerichts nicht ausgefallen, brachte aber durchaus Klarheit: Der 29-Jährige, der am 13. Oktober einen jungen Syrer von der Steinernen Brücke stieß, muss auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Dass er die Tat heimtückisch und aus ausländerfeindlichen Motiven beging, schlossen die Richter jedoch eindeutig aus – vielmehr habe der Mann im Wahn gehandelt. Er glaubte, sein Opfer wäre ein gefährlicher Drogenboss, den er töten müsse.

Als der Mann aus Amberg am Vormittag am Landgericht eintrifft, genehmigt er sich vorm Justizgebäude noch eine Zigarette. Wenige Minuten später ist das auffällige Klimpern seiner Fußfesseln auf der Treppe zu hören. Mit einem Bauchgurt sowie Handschellen geleiten zwei Zivilpolizisten ihn zu seinem Platz im Sitzungssaal 104.

Beschuldigter hatte noch Besserung „versprochen“

Im Gegensatz zum Prozessauftakt, wo der 29-Jährige vor Anspannung fast hektisch mit seinen Beinen wippte, war kurz vor dem Urteil nichts zu sehen. Wohl auch, weil der Beschuldigte „alles daran setzen will, an sich zu arbeiten“. So zitierte Vorsitzender Richter Thomas Polnik die letzten Worte des Mannes am Freitag vor Gericht.

Seit 7. Juni hatte sich der Beschuldigte aus Amberg wegen des Vorfalls verantworten müssen, der bundesweit Schlagzeilen machte – vor allem wegen der Begleitumstände der Tat. Unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund stieß der Mann gegen 12.15 Uhr einen jungen Syrer von der Steinernen Brücke. Vor den Augen zahlloser Zeugen und Touristen. Der Geschädigte saß rittlings auf der Brüstung und telefoniert per Video gerade mit seiner Mutter in Syrien. Er stürzte fast sieben Meter tief und blieb schwer verletzt auf dem Plateau des Pfeilers liegen.

Dass das Opfer des Angriffes dabei nicht getötet wurde, „war ein glücklicher Zufall“, betonte der Vorsitzendes des Schwurgericht klar. Dann geht der 29-Jährige ungerührt weiter, wird von mehreren Passanten angehalten und zeigt lächelnd den Hitlergruß. Ein Detail, das den ganzen Fall in ein anderes Licht zu tauchen scheint.

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Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke, ging aber auch von Schuldunfähigkeit aus. Das Gericht beurteilte das anders und schloss sich Verteidiger Marius Hoser an: Rechtlich sei der Brückenstoß von Regensburg als versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zu sehen. Eine ausländerfeindliche Gesinnung sei nicht feststellbar gewesen. Zudem wurde das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlichen Organisationen gesehen – wegen des Hitlergrußes.

Doch, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung: Wie vom psychiatrischen Sachverständigen attestiert, müsse das alles als Verhaltensmuster in manischen Episoden und nicht als politische Weltanschauung des 29-Jährigen gesehen werden. Es sei in den Ermittlungen „sehr gründlich“ nachgeforscht worden. „Das alles verlief negativ“, erklärte Polnik am Freitag dazu.

Was der Mann aus Amberg nach seiner Festhaftung gegenüber Zeugen sagte, wiederholte der Schwurgerichtsvorsitzende teils wörtlich: Von einer „Menschenschredder-Maschine“ war die Rede, von Telepathie, mit der der Beschuldigte das Opfer, in dem er einen vermeintlichen Drogenboss sah, dazu bringen wollte, zu springen. Da stand der Beschuldigte nahe der Wurstkuchl. Weil der nicht sprang, habe es dann doch selbst tun müssen.

Polizeibeamte nannte der Mann aus Amberg, der am 13. Oktober 2023 vor der Fahrt in die Domstadt auch dort schon auffällig wurde, mal Mama, mal Papa, sprach von seiner Gottgleichheit und Sonnenkindern. Aber auch: „Es gehen alle kaputt, die Nazis sind.“ Einerseits distanziere er sich laut der Urteilsbegründung also von Rechtsradikalen, zeige dann aber den Hitlergruß. Allesamt sei das aber Ausfluss seiner psychischen Erkrankung, so Polnik.

Gutachter sieht erhebliche Gefahr für neue Rückfalle

Über die hohe Gefährlichkeit des Mannes könne das aus der Sicht des Gerichts jedoch nicht hinwegtäuschen. Zumal der 29-Jährige die manischen Phasen als angenehm empfinde sowie erstrebenswert, wie er dem Gutachter sagte. Die bipolare affektive Störung und eine Drogensucht führe zu „einer ganz erheblichen Rückfallgefahr“, so Polnik. Daran könne und müsse er nun arbeiten.

Teile des Prozesses, wie das psychiatrische Gutachten, liefen zum Schutz der Persönlichkeitsrecht des Beschuldigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Foto: Baumgarten