Den Steuerzahler käme es viel billiger: Sollen Obdachlose kostenlos Bus fahren?

Von Jonas Raab · 4. März 2024 um 15:00

Sollten Obdachlose in Regensburg kostenlos Bus fahren dürfen? Ja, sagt Caritas-Streetworker Ben Peter. Das entlaste nicht nur die Menschen, die ohnehin am Rand der Gesellschaft stehen, sondern auch Gefängnisse und die Staatskasse.

Vergangene Woche wurde Ben Peter bei Regensburgs Sozialbürgermeisterin Astrid Freudenstein mit seinem Anliegen vorstellig. Die zeigt Verständnis, sieht aber einen Haken.

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„Fast alle Obdachlosen fahren notgedrungen schwarz“, sagt Peter. Beim täglichen Pendeln zwischen Ämtern, Behörden und Übernachtungsmöglichkeiten seien sie auf Busse angewiesen, ohne Geld für ein Ticket in der Tasche zu haben. Wer erwischt wird, muss 60 Euro zahlen. Wer nicht bezahlen kann, muss irgendwann eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Regensburg: Obdachlose Schwarzfahrer verursachen 50.000 Euro Gefängniskosten

„Viele Obdachlose landen ohne kriminelle Absicht im Gefängnis“, sagt der Streetworker. Betroffen seien insbesondere Menschen, die keinen Sozialleistungen beziehen – beispielsweise, weil sie aus Osteuropa kommen, oder weil sie nach einer Inhaftierung und einem Bürgergeld-Neuantrag monatelang auf einen Bescheid warten. „Nur zehn Prozent der Obdachlosen haben ihre Sozialleistungen im Griff“, sagt er.

Peter hat eine einfache Rechnung angestellt: Angenommen, zehn Prozent der rund 300 Obdach- und Wohnungslosen in Regensburg (also 30 Personen) kaufen das günstigste Dauerticket, nimmt der Regensburger Verkehrsbund (RVV) knapp 11.000 Euro jährlich ein. Auf diese Summe müsse man verzichten, wenn Obdachlose kostenlos Bus fahren dürften.

Auf der anderen Seite: Jedes Jahr müssen laut Peter mindestens fünf Obdachlose eine im Schnitt zwei Monate dauernde Ersatzfreiheitsstrafe abbüßen, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen können. Ein Tag im Gefängnis wird mit 171 Euro veranschlagt. Die Kosten für die Justizkasse demnach: knapp über 50.000 Euro pro Jahr. „Es wäre also volkswirtschaftlich günstiger, wenn man Obdachlose kostenlos fahren ließe“, so Peters Schlussfolgerung. Was in der Rechnung allerdings fehlt: Zum einen die sogenannten erhöhten Beförderungsentgelte (siehe Infokasten unten), die der RVV von obdachlosen Schwarzfahrern erfolgreich einholt. Zum anderen die Bearbeitungs- und etwaige Verfahrenskosten.

Bus fahren in Regensburg: Streetworker Peter bespricht Obdachlosen-Anliegen mit Freudenstein

Ist ein kostenloser ÖPNV für Obdachlose eine ernsthafte Option? Wie RVV-Geschäftsführer Kai Müller-Eberstein erklärt, obliege eine solche Entscheidung nicht dem RVV sondern der Kommune. Bürgermeisterin Astrid Freudenstein sagt, Peters Anliegen sei „total berechtigt“, aber sehr schwer umsetzbar. „Wir hatten ein langes Gespräch. Wir haben das Thema immer wieder hin und hergedreht“, berichtet sie vom Austausch mit dem Streetworker.

Mit dem Stadtpass – Regensburger mit geringem Einkommen bekommen damit diverse Vergünstigungen, unter anderem RVV-Tickets zum halben Preis – habe man ein super Model, sagt Freudenstein. „Da sind viele der Obdachlosen bereits erfasst“, erklärt sie. Es sei sehr schwer, aus dem Personenkreis, der für den Stadtpass berechtigt ist, noch einmal eine Gruppe herauszunehmen. Als Beispiel führt Freudenstein Suchtkranke an, mit denen Peter argumentiert. Sie würden ihr Geld notgedrungen für Drogen ausgeben und seien mit ihrem Leben überfordert, so der Streetworker. Laut Freudenstein seien das Kriterien, mit denen man bei öffentlichen Geldern nicht hantieren könne. „Wir erfassen keine Krankheiten. Das dürfen wir auch gar nicht“, erklärt die Bürgermeisterin. Freie Träger – wie eben die Caritas, bei der Peter arbeitet – hätten mehr Spielraum beim Einsatz von Geldern, stellt sie als Kompromiss in Aussicht.

Kostenloser ÖPNV für Obdachlose in Regensburg: Köln als Vorbild

Freudenstein will herausfinden, wie andere Städte mit dem Thema umgehen. Laut Peter gibt es diverse Vorbilder. So habe beispielsweise der Kölner Rat Ende 2023 beschlossen, die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) sollen bei Schwarzfahrern keine Strafanzeige mehr stellen, um Gefängnisstrafen zu vermeiden. Wie die Kölner FDP-Fraktion zum Beschluss mitteilte, entstehe den KVB kein finanzieller Schaden, denn vom Gericht verhängte Geldstrafen würden an die Staatskasse gezahlt. Das erhöht Beförderungsentgelt werde trotzdem fällig. Auch der Fiskus profitiere: Die vom Steuerzahler bisher zu tragenden Kosten für Schwarzfahrer-Verfahren und Gefängnisstrafen liegen laut Kölner FDP bei rund 200 Millionen Euro jährlich.

Was eine Regensburger Lösung betrifft, ist Ben Peter zuversichtlich. „Wir sind eine soziale Stadt und in der Größe überschaubar. An den Kosten sollte es nicht scheitern, am Willen der Leute auch nicht“, sagt der Streetworker. Freudenstein verspricht: „Ich werde mich umhören.“

Ohne Ticket im Bus erwischt: Diese Strafe droht Schwarzfahrern

Schwarzfahrer: Rund 6000 Menschen treffen Kontrolleure jedes Jahr in Bussen des RVV ohne Ticket an an. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.

Strafe: Schwarzfahrer, die erwischt werden, müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Begleicht das jemand auch nach einer Mahnung nicht, behält sich der RVV rechtliche Schritte vor. Wiederholungstätern drohen Strafanträge.