Intensivtäter-Prozess in Regensburg: Erstes Urteil, aber keine Lösung

Von André Baumgarten · 22. Januar 2024 um 19:00

Erster Prozess gegen Mehrfachintensivtäter in Regensburg offenbart deren Maschen. Sie suchen sich die Opfer gezielt und gehen sie gemeinsam an. Für einen 24-Jährigen endet das mit sieben Monaten Freiheitsstrafe – er kam auf Bewährung frei.

Seit neun Wochen gilt für Mehrfachintensivtäter in Regensburg eine Null-Toleranz-Strategie. Jetzt ist der erste von ihnen verurteilt: Sieben Monate Haft verhängte das Amtsgericht gestern. Der 24-Jährigen wurde wegen Drogenbesitzes sowie gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt und seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt – der junge Tunesier verließ das Justizgebäude als freier Mann. Eine Ermittlerin offenbarte im Prozess viel über die Maschen, mit der Frauen sowie Betrunkene regelmäßig abgezogen werden. „Das ist alles geplant“, sagte sie aus.

Trio schlug Ende November im Petersweg zu: Dann war das Handy für 1200 Euro weg

Bei dem 24-Jährigen hatte die Polizei Anfang November geringe Mengen Kokain und Haschisch gefunden. Zwei Wochen später wurde er beim Diebstahl eines 140-Euro-Parfums erwischt. Beides räumte er über seinen Strafverteidiger Marius Hoser ein. Bestritten wurde dagegen, was am 26. November im St.-Peters-Weg geschah. Da soll der Angeklagte mit zwei weiteren Männern ein 1200 Euro teures Smartphone gestohlen haben – und das unter den Augen der Polizei.

Der erfahrenen Zivilfahnderin fiel das Trio damals auf, „weil die drei unnormal nah dran standen an dem Mann“. Ein Vorgehen, das ihr aus dem Alltag bekannt sei: Potenzielle Opfer würden „gezielt abgecheckt“ – vorwiegend habe man es auf Frauen mit Handtaschen oder Betrunkene abgesehen. Einer versuche, die Opfer in ein Gespräch zu verwickeln. Würden sie nicht sofort abgewimmelt, „dann schlagen sie zu“. Die Täter gingen arbeitsteilig vor: Einer spreche oft wild gestikulierend, umarme sein Gegenüber und lenke es so ab. Die anderen ziehen dann Handys oder auch Geldbeutel ab.

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Auch an jenem Abend war das so: Nach der Tat sei das Trio in Richtung Bahnhof weggegangen. Das Leuchten des Handydisplays hatte die Polizistin in der Hand eines Täters gesehen – dann wurde es aber offenbar weggeworfen. Bereitschaftspolizisten fanden es erst später unweit der Stelle, wo die Männer entlang gegangen waren.

Das reichte Amtsrichterin Ursula Schimke-Kinskofer, um den 24-Jährigen auch dafür zu verurteilen: „Es gibt keine andere Version, was da sonst gewesen sein soll“, betonte sie und verwies auf die „fachkundige“ Aussage der Zivilfahnderin. Anklagevertreter und Verteidiger hatten dazu eigentlich einen Freispruch beantragt.

Zuvor hatten aber die mutmaßlichen Mittäter des 24-Jährigen das Wort: Beide gehören zu aktuell 28 Männern, die im eigens für Mehrfachintensivtäter geschaffenen Sonderreferat der Staatsanwaltschaft geführt werden. Zur Aufklärung trugen die zwei Tunesier nicht wesentlich bei. Ein 21-Jähriger wollte sich alkoholbedingt an nichts erinnern können – der andere betonte vielfach, dass er „die Wahrheit sagt, weil mit Lügen kommt man nie in Freiheit“. Vom Handyklau wollte er nichts mitbekommen haben, bezichtigte indirekt die beiden anderen. Dabei hatte die Ermittlerin ihn ganz eindeutig als den Haupttäter benannt.

Wie eine Sprecherin der Regensburger Staatsanwaltschaft bestätigte, wurden seit Beginn der Null-Toleranz-Strategie gegen Mehrfachintensivtäter Mitte November 26 Haftbefehle beantragt und erlassen. Bis auf den nun verurteilten 24-Jährigen befänden sich die Beschuldigten alle in Untersuchungshaft, gegen vier von ihnen liefen bereits die Hauptverfahren. „Das klare Ziel ist es, die Täter keinesfalls gewähren zu lassen, sondern schnell und mit aller Deutlichkeit zu reagieren“, hatte Spezial-Staatsanwalt Konstantin Voges im MZ-Interview erläutert. Laut einer Zwischenbilanz der Polizei Anfang Januar habe die härtere Gangart erste Wirkung gezeigt. Doch wie nachhaltig ist das?

Nach der Verurteilung wieder frei – Abschiebungen nach Tunesien scheitern oft am Pass

Nach knapp zwei Monaten in U-Haft ist der 24-Jährige nun wieder frei. Sein Asylverfahren läuft, eine Bleibeperspektive hat der Mann aber nicht. „Die meisten Anträge tunesischer Staatsangehöriger werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt“, weiß Phillip Pruy. Dann greift laut dem Fachanwalt für Migrationsrecht eine Ausreisepflicht von einer Woche. Klagen hätten zudem keine aufschiebende Wirkung. Und anders als bei Ländern wie Syrien oder Afghanistan wären Abschiebungen nach Tunesien generell möglich, so Pruy.

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Doch im Ausländerrecht gilt eine ganz wesentliche Einschränkung: Abschiebungen sind nur mit Pass möglich. Daran scheitert es in vielen Fällen: Häufig liegt dieser bei Tunesiern nämlich nicht vor, wie Pruy und Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher aus der Praxis bestätigten. Und die Bereitschaft tunesischer Behörden soll eher gering sein, heißt es. Vom Regensburger Weg abweichen werden die Behörden in jedem Fall nicht: Klappt es in Freiheit nicht, „geht für diejenigen das ganze Prozedere einfach wieder von vorne los“.

Am dritten Prozesstag machte der Hauptverdächtige (2. v. li., im Bild mit Strafverteidiger Urs Erös) eine Aussage – er bezichtigte die anderen beiden. Foto: Baumgarten
Drei Tunesier sollen am 26. November 2023 einen betrunkenen Nachtschwärmer um sein Handy erleichtert haben. Nun gab es ein Wiedersehen vor Gericht. Foto: Baumgarten