Amoktat am BKH Regensburg: Mehrere Helden verhinderten wohl noch Schlimmeres

Der Schock am Bezirksklinikum Regensburg sitzt weiter tief. Ein Pfleger und eine Lehrkraft verhinderten womöglich ein noch größeres Blutbad. Und es gibt Hinweise, dass der 14-jährige Tatverdächtige im Vorfeld provokante Ansagen machte. Nur deuten konnte man sie nicht.
Am Regensburger Bezirksklinikum herrscht noch immer Ausnahmezustand nach dem Amoklauf eines 14-jährigen Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie. „Der Vorfall erschüttert die gesamte medbo nach wie vor zutiefst“, sagt Pressesprecher Johannes Müller. Ein siebenjähriger Patient der Ambulanz starb bei der Messerattacke, ein 63-jähriger Lehrer der Schule für Kranke wurde schwer verletzt. Lehrer, Pflegekräfte und Schüler wurden Augenzeugen.
Mehrere Kollegen hätten großen Mut bewiesen und somit Schlimmeres verhindert, lobt Müller. Auch das Lehrpersonal habe außerordentlich souverän und entschlossen reagiert und sofort Schutzmaßnahmen für die anwesenden Schüler umgesetzt. „Unter anderem wurden die Klassenzimmertüren umgehend verschlossen“, sagt Müller. Der Täter drang daraufhin durch eine offene Tür in den ambulanten Bereich, wo er den Siebenjährigen niederstach. Ein Pfleger überwältigte den Jugendlichen und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Dabei wurde der medbo-Mitarbeiter leicht verletzt. Die Opfer waren nach den bisherigen Erkenntnissen Zufallsopfer.
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Zur Verarbeitung der traumatischen Ereignisse unterbreitet das Bezirksklinikum interne und externe Therapieangebote für Mitarbeiter wie Patienten. Eine zentrale Maßnahme nehme auch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ermittelnden Behörden ein, heißt es. „Wir sehen unsere Rolle klar darin, mit maximaler Transparenz zur Aufklärung und Aufarbeitung der Ereignisse beizutragen“, betont Müller.
Im Raum steht die Frage, ob die tödliche Messerattacke hätte verhindert werden können, wenn verbale Provokationen des 14-jährigen Tatverdächtigen Dennis V. anders gedeutet worden wären? Zwar will die Generalstaatsanwaltschaft München keine Details aus den Ermittlungsakten preisgeben, bestätigt allerdings, dass weiterhin auch geprüft werde, ob der Jugendliche Unterstützer oder Mitwisser hatte.
Drohungen im Vorfeld
Nach Informationen der Mediengruppe Bayern hat der 14-Jährige seinen Amoklauf nicht nur mit einem mit „Revenge“ (Rache) betitelten Instagram-Post kurz vor der Tat angekündigt. Bereits zuvor soll er gegenüber Mitpatienten und einer Pflegekraft Andeutungen gemacht haben. Der Pflegekraft soll er, so wurde es aus der medbo-Belegschaft berichtet, gedroht haben, dass er keine Skrupel hätte, sie „abzustechen“. Auf Twitter kursierten zudem Informationen, wonach sich der Tatverdächtige vor dem Amoklauf in einem Seelsorge-Forum mit Mordphantasien gemeldet haben soll. Bereits als 13-Jähriger hatte Dennis V. wohl einen Amoklauf an einer Nordoberpfälzer Schule geplant. In seinem Umfeld war Industriesprengstoff sichergestellt worden. Die Pläne flogen auf, weil er sich in Foren über Amokläufe wie Columbine High oder Winnenden austauschte.
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Dass sich Dennis V. nach seiner richterlich angeordneten Unterbringung in einer beschützenden Station der Kinder- und Jugendpsychiatrie weiter radikalisierte, blieb unbemerkt. Man wähnte ihn, der zuvor von Sicherheitexperten als „Gefährder“ eingestuft worden war, sogar auf dem Wege der Besserung. Für wie gefährlich die Polizei Dennis V. allerdings hielt, zeigt ein neues Detail: Der damals 13-Jährige war und ist das einzige Kind in ganz Deutschland, für das je das Tragen einer Fußfessel angeordnet wurde.
Behandlung im Vordergrund
Fraglich bleibt, ob die Kinder- und Jugendpsychiatrie der richtige Ort der Unterbringung war. „Eine beschützende psychiatrische Station kann am besten mit einer Intensiv-Station verglichen werden. Denn auch die dort untergebrachten Patienten weisen ein besonders schweres Krankheitsbild auf“, sagt medbo-Sprecher Müller. Im Vordergrund stehe nicht eine Resozialisierung, sondern die Behandlung. Zum Beispiel durch Abschirmung von äußeren Belastungen, Sicherheit gebenden und verlässlichen Strukturen, intensiver Bezugspflege sowie Überwachung bei Selbst- und Fremdgefährdung.
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Deshalb durfte Dennis V. begleitete Ausflüge unternehmen und hatte Zugriff auf ein Handy, so entschied es ein Gericht. Kurz vor der Tat soll er daher seine Familie besucht haben. Gegenstand der Ermittlungen ist, ob er von diesem Ausflug in die Nordoberpfalz womöglich das Fleischermesser in die Station einschmuggelte. Zugangskontrollen finden auf so einer Station nicht statt.
Umfangreiche Ermittlungen
Die Generalstaatsanwaltschaft will das alles nicht kommentieren, wie Oberstaatsanwalt Sebastian Murer auf Nachfrage betont. Es sei Aufgabe der Ermittler, den Sachverhalt in alle Richtungen aufzuklären. Erst wenn man ein klares Bild über Tatablauf und begleitende Ereignisse habe, werde man diese der Öffentlichkeit mitteilen. Dieses Vorgehen erfolge auch zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen sowie der jungen Mitpatienten. Deshalb will Murer auch nicht sagen, ob gegen weitere Personen Ermittlungen eingeleitet wurden. Erst „in einigen Wochen oder eher einigen Monaten“ sei mit dem Abschlussbericht zu rechnen. Dennis V. wurde inzwischen in einer Jugendforensik außerhalb Bayerns untergebracht.