Löffler zeigt sich erschüttert über Gewalttat und verspricht „maximale“ Aufklärung

Von Christine Schröpf · 31. Oktober 2023 um 07:00

Nach der Gewalttat am Bezirksklinikum, bei der ein 14-Jähriger am Donnerstag vergangener Woche einen sieben Jahre alten Jungen mit einem großen Messer getötet und einen 63 Jahre alten Lehrer schwer verletzt hatte, meldet sich der Oberpfälzer Bezirkstagspräsident Franz Löffler zu Wort.

Es werde alles dafür getan, „um zur vollständigen Aufklärung des Falles maximal beizutragen“, verspricht der CSU-Politiker. „Der ganze Bezirk inklusive aller Mitarbeitenden und Bezirksräte ist erschüttert angesichts der schrecklichen Ereignisse.“ Die Gedanken konzentrierten sich auf die Familie des verstorbenen Kindes – aber auch auf die betroffenen Mitarbeiter und Patienten. Allen wurden demnach inzwischen therapeutische Angebote gemacht, mit Wahl zwischen internen oder externen Experten. Die Gewalttat war von einem 27-jährigen Mitarbeiter der Einrichtung gestoppt worden. Er hielt den 14-Jährigen bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte fest und verhinderte damit wohl noch Schlimmeres. Der Mann war dabei selbst verletzt worden.

Drängende Fragen offen

Das Klinikum zählt zur mebo, den medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Kein Statement gibt es von dort zu Einzelheiten des Tatverlaufs: Offen ist bisher, wie und wo der 14-Jährige, der im geschützten Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) untergebracht war, an das große Tatmesser gelangte und warum es ihm möglich war, zwei Menschen auf dem Areal des Bezirksklinikums schwerst zu attackieren. Er war Anfang 2023 mit 13 Jahren in die Klinik gekommen, galt wegen Phantasien zu einen Schulmassaker als Gefährder und trug eine elektronische Fußfessel. „Da es sich um laufende Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft handelt, bitte ich um Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu den verschiedenen Tatorten, den genauen Einrichtungen genauso wie den betroffenen Patienten, Verletzten oder den genauen Abläufen erteilen dürfen“, sagt medbo-Sprecher Johannes Müller auf Anfrage. Der Bezirks werde alles unterlassen, was die Aufklärung störe. Tatsächlich hat bei den Untersuchungen inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft in München das Heft in der Hand. Die dort angesiedelte Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus ermittelt nach eigenen Angaben „in alle Richtungen und gegen alle Beteiligten“.

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Der 14-Jährige war auf Anordnung eines Gerichts in den geschützten Bereich der KJP eingewiesen worden. Heftig öffentlich diskutiert wird seit der Gewalttat, ob die Justiz damit den richtigen Ort bestimmte und was überhaupt der richtige Ort für Kinder und Jugendliche mit extremen Gewaltphantasien und hoher vermuteter Gewaltbereitschaft ist. In den Fokus rückte dabei auch ein Angebot der Katholischen Jugendfürsorge im Bistum Regensburg, die eine so genannte Clearingstellen für schwere Fälle bereithält. Ob Clearingstelle oder Jugendforensik „eine geeignetere Anlaufstelle für den Patienten als unsere Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie gewesen wären, muss aus unserer Sicht sehr dringend Teil der Aufarbeitung werden“, sagt Müller. Denn die KJP sei „in erster Linie eine allgemeinpsychiatrische Klinik und keine Vollzugsanstalt“. Sie bestehe zum Großteil aus offen geführten Therapiestationen. Die „beschützende psychiatrische Station“ sei vergleichbar mit der Intensiv-Station einer somatischen Klinik für Patienten mit besonders schweren Krankheitsbildern. Die Großteil der Fälle dort umfasse Depressionen, schizophrene Psychosen, bipolare Störungen oder posttraumatische Belastungsstörungen. Im Kern gehe es weniger um das Weg- oder Einsperren, sondern vielmehr um den Schutz vor Eigen- und Fremdgefährdung. Ziel sei die Wiedereingliederung – auch durch Ausgänge mit oder ohne Begleitung, Belastungstests wie Stadtbesuchen, Lebensmitteleinkäufen oder auch Schulbesuchen, sagt Müller und verweist auf die staatliche „Schule für Kranke“ auf dem Gelände des Bezirksklinikums, die in Zuständigkeit des Bayerischen Kultusministeriums ist, das auch Lehr- und Verwaltungspersonal stellt. Ein möglicherweise bedeutsamer Hinweis, auch wenn Müller dazu keine weiteren Angaben macht. Nach bislang unbestätigten Hinweisen war die Schule bei der Gewalttat einer der Tatorte des Geschehens.

Deutlich wird der medbo-Sprecher, wenn es um die erheblichen Unterschiede in punkto Sicherheitsmaßnahmen im Vergleich zur Jugendforensik oder gar von Jugendstrafanstalten geht. In der Jugendforensik kommen nach Müllers Worten besondere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen zum Einsatz. Er verweist auf eine spezielle Außensicherung, Metalldetektoren am Klinikeingang oder Video-Überwachung. „Eine Pfortenanlage bildet zum Beispiel den einzigen Zugang zur Klinik und geschultes Wachpersonal ist rund um die Uhr im Einsatz.“

Rechtsstaat setzt Grenzen

Im Fall des nun 14-Jährigen setzte aber der Rechtsstaat Grenzen: Zum Zeitpunkt seiner Phantasien und teils konkreten Vorbereitungen für den Angriff auf eine Schule war er mit 13 Jahren strafunmündig. Für die ab 14 Jahren mögliche Unterbringung in einer Jugendforensik wäre laut Müller eine so genannte „Anlasstat“ notwendig gewesen.

Unstrittig ist allerdings, dass auch in der KJP mehr Schutzvorkehrungen möglich gewesen wären – wie Müller klarstellt allerdings nur mit Zustimmung von „beispielsweise Staatsanwaltschaft, Polizei oder Amtsgericht“. Jede freiheitseinschränkende Maßnahme sei, genauso wie jede Mobilisierungs- bzw. Lockerungsmaßnahme, „immer eine Entscheidung der jeweils zuständigen Behörden, nicht die der Einrichtungen wie der medbo“. Keine Antwort gab es auf Nachfrage dazu, ob Verschärfungen beantragt und möglicherweise nicht genehmigt worden sind.

Bezirkstagspräsident Löffler stellt sich schützend vor die Mitarbeiter der KJP. Er findet anerkennende Worte für ihr Agieren nach der Gewalttat. „In Anbetracht dieser Extremsituation wurde schnell, professionell und vor allem beherzt reagiert. Das beeindruckt mich zutiefst.“ Auch aus anderen medbo-Einrichtungen seien nach der Messerattacke binnen kürzester Zeit eine Vielzahl Beschäftigter zu Hilfe geeilt.