Vorfall in Regensburger Klinik war kein Mordversuch – Frau (31) muss in die Psychiatrie

Von André Baumgarten · 9. August 2023 um 19:00

Ein Angriff im Bezirkskrankenhaus in Regensburg beschäftigte das Schwurgericht. Die Richter sahen jedoch keinen Tötungsvorsatz und sprachen die Angeklagte frei – wegen Schuldunfähigkeit. Die psychisch kranke Frau bleibt aber in einer Klinik.

Wegen Mordversuchs musste sich eine 31-Jährige nach einem Vorfall im Bezirkskrankenhaus in Regensburg vor Gericht verantworten. Sie soll einer Mitpatientin den Zipfel einer Bettdecke auf den Mund gedrückt haben, um sie zu töten, so die Anklage. Das sah das Schwurgericht anders: Die Richter erkannten keinen Tötungsvorsatz. Da die Frau zum Tatzeitpunkt am 16. November 2022 schuldunfähig war, sprach das Landgericht sie frei. Es ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an.

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Wie Vorsitzender Richter Michael Hammer sagte, ist Aufklärung zu den Motiven einer tat wesentliche Aufgabe des Strafgerichts. Doch das habe Grenzen, wie dieser Fall zeige. Man habe sich daher bemüht, „strafrechtliche Schablonen in der Schublade zu lassen“ und eine Lösung für die psychisch schwer angeschlagene Frau zu finden.

Das Schwurgericht sei am Ende der Beweisaufnahme in dem Prozess jedoch überzeugt, dass sich die Tat wie in der Anklage geschildert abgespielt habe. Dass am Ende „einiges nicht aufklärbar gewesen ist, irritiert uns nicht“, betonte Hammer in der Urteilsbegründung.

Angeklagte litt unter Geschrei der Mitpatienten

Fakt ist: An jenem Tag im November 2022 war es auf der geschlossenen Abteilung im Bezirkskrankenhaus in Regensburg besonders laut, worunter die Angeklagte offenbar sehr litt. Pfleger hatten ihr daher zuvor sogar erlaubt, auf dem Flur zu schlafen.

Am Tattag selbst bemerkte eine Pflegehelferin dann, dass die 31-Jährige direkt am Bett ihrer Zimmergenossin stand und ihr eine Decke auf den Mund drückte. Erst nach dem sie eine Kollegin zu Hilfe holte, gelang es, die völlig abwesend wirkende Angeklagte wegzuziehen.

Was danach passierte, war für das Regensburger Schwurgericht ausschlaggebend: Die krankheitsbedingt völlig wehrlose Mitpatientin wurde untersucht – sie zeigte laut Zeugen jedoch keinerlei Erstickungsanzeichen oder Atemnot. Auch Blutdruck und Sauerstoffsättigung seien völlig normal gewesen.

Das spreche für das Gericht klar dafür, dass die Angeklagte die Decke lediglich mit geringem Druck auf Mund und Nase drückte, und gegen einen Tötungsvorsatz, der die Tat zum Mordversuch gemacht hätte. Auch einen bedingten Tötungsvorsatz, wenn der Tod als Folge einer Tat in Kauf genommen wird, verneinte Hammer.

Rechtlich wäre das gefährliche Körperverletzung

Rechtlich erfülle der Vorfall laut Hammer den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Da die 31-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, war aber die wesentliche Frage, wie sowas künftig verhindert werden könne. Daher ordnete das Schwurgericht zum Schutz der Allgemeinheit die Unterbringung der Frau in einer psychiatrischen Klinik an.

Damit gebe man der Angeklagten die Chance, mit einer Therapie die Persönlichkeitsstörung in den Griff zu kriegen und „so auch die Voraussetzungen für ein selbstständiges Leben zu schaffen“, wie Hammer betonte. Die Erfolgschancen dafür hatte ein psychiatrischer Sachverständiger im Prozess genau erläutert.

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Genauso hatten es die Strafverteidiger Shervin Ameri und Martin Ondrasik in den Plädoyers auch beantragt. Sie und die Angehörigen der 31-Jährigen, die bei der Urteilsverkündung im Saal waren, zeigten sich mit dem Urteil zufrieden.