Mordversuch in der Obermünsterstraße – viele Aussagen, viele Widersprüche

Ein 26-Jähriger steht in Regensburg wegen versuchten Mordes vor Gericht. Der Vorfall in der Obermünsterstraße soll ein Martyrium für seine Ex gewesen sein. Nun sprach der Rechtsmediziner Klartext zur Version des Angeklagten.
Wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und Bedrohung steht ein 26-Jähriger in Regensburg vor Gericht. Er bestreitet den Übergriff auf seine Ex-Freundin vehement. Viel mehr sei er von der 22-Jährigen in jener Nacht im Januar mit einem Messer attackiert worden. Die beiden Stichverletzungen im Rücken müsse sie sich selbst beigebracht haben, so die Einlassung zu Prozessbeginn. Rechtsmediziner Peter Betz fand für diese Angaben gestern klare Worte.
Laut Anklage musste die junge Frau in der Nacht zum 3. Januar ein Martyrium durchleben. Ehe der Angeklagte sie vergewaltigte, soll er ihr zweimal ein Messer in den Rücken gerammt haben. Als sie blutüberströmt ins Bad flüchtete, soll er wieder zu einem Messer gegriffen haben: „Ich werd’ dich zerschlachten“, soll er ihr angedroht haben.
Zur Beziehung mit dem Angeklagten, ihrem Besuch in Regensburg und dem Verlauf des Tages und der Tat, aber auch zum wahren Vater ihres Kindes machte sie jedoch teils wechselnde Angaben. Im Prozess am Landgericht wird die 22-Jährige am 7. August als Zeugin aussagen.
Rechtsmediziner fehlte „die Fantasie“
Eindeutig fiel dagegen die Einschätzung des Rechtsmediziners aus: Peter Betz ließ keinen Zweifel daran, was er von den Angaben des Angeklagten hält. „Mir fehlt da ehrlich gesagt die Fantasie“, sagte er. Ein hinter dem Rücken verstecktes Messer – so schilderte es der mutmaßliche Täter – könne keine solchen Verletzungen hervorrufen. Das habe er in seinen mehr als drei Jahrzehnten als Rechtsmediziner noch nie gesehen. Zumal die Frau eine typische Abwehrverletzung gehabt habe.
Zu einem ähnlich klaren Ergebnis kam die psychiatrische Sachverständige Leila Badry in ihrem Gutachten. Sie bejahte die Voraussetzung für eine Entzugstherapie im Maßregelvollzug und sah zudem eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit. Bis auf eines seien alle Kriterien erfüllt.
Auffallend nannte die Gutachterin am Ende des zweiten Prozesstages zudem die mangelnde Empathie des 26-Jährigen – die Schuld an dem, was in seiner Wohnung in der Obermünsterstraße, mitten in der Regensburg Altstadt, geschehen ist, sehe er nur bei seiner Ex. Sie attestierte dem Mann zudem ein dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung.
Widerlegen Chats angeblichen Kontaktabbruch?
Offenbar gibt es auch beim Angeklagten einige Widersprüche: Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen regte an, auch die Handyauswertungen im Prozess einzuführen. Der 26-Jährige hatte über Strafverteidiger Alexander Greithaner erklären lassen, den Kontakt zu der Frau mehrfach abgebrochen zu haben. Er wollte sogar die Telefonnummern gewechselt haben, um endlich Ruhe zu haben. Wie Theißen andeutete, würden die Chats das jedoch eindeutig widerlegen.
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Vorsitzender Richter Michael Hammer deutete bereits an, dass „nicht auszuschließen wäre, dass bei beiden am Ende Widersprüche bleiben und wir dann schauen müssen, was bleibt“. Und dafür will sich das Schwurgericht auch Zeit nehmen. Ein Urteil in diesem Fall soll daher statt am 11. nun frühestens am 21. August fallen.