Mann (31) steht in Regensburg mitten in der Nacht im Schlafzimmer seiner Ex

Attacke mit einem Messer: 31-Jähriger zerrt den Neuen seiner Ex am Penis aus dem Bett. Heimtücke und niedrige Beweggründe sieht das Regensburger Schwurgericht und schickt den Mann aus Nigeria für lange Zeit ins Gefängnis. Sein Verteidiger bestätigt, dass er in Revision gehen soll.
Mit einem Messer steht Mitte August 2025 ein 31-Jähriger plötzlich im Schlafzimmer der Ex. „Heute ist dein Tod“, sagt er, stürzt sich auf den Mann neben der Mutter seiner Kinder, versucht den Neuen zu töten und zerrt ihn am Penis aus dem Bett. Die geplante Tat misslingt aber: Das Opfer nämlich wehrt sich nach Leibeskräften und schlägt den Angreifer am Ende in die Flucht. Versuchter Mord war das, sagt das Schwurgericht in Regensburg und verurteilt den Nigerianer am Mittwoch zu acht Jahren Gefängnis. Akzeptieren will er das allerdings nicht.
In typischer Häftlingskleidung wird der 31-Jährige kurz vor der Urteilsverkündung von Vorsitzendem Richter Polnik in Sitzungssaal 104 des Regensburger Justizgebäudes geführt. Weniger als eine Stunde später steht er auf, pocht mehrmals auf ein Blatt vor sich und diskutiert intensiv mit Strafverteidiger Alexander Greithaner. Worum es geht, liegt auf der Hand: Das Urteil will der Mandant anfechten – er solle „noch heute Revision einlegen“, bestätigte der Jurist später auf Anfrage.
Messerattacke im Bett nur mit dem Arm abgewehrt
Zu dem, was im August vergangenen Jahres nach 2 Uhr morgens zu einem Großeinsatz der Polizei führte, gingen die Schilderungen ganz weit auseinander. Die Ex des Mannes auf der Anklagebank und ihr damaliger Freund berichteten von dramatischen Minuten im Schlafzimmer. Plötzlich sei das Licht angegangen und der 31-Jährige habe den Neuen attackiert. „Ich dachte nicht, dass ich da lebend rauskomme“, so das Opfer. Den ersten Stich habe er abgewehrt, dann sei das Messer auf das Bett und schließlich zu Boden gefallen. Mehrfach wiederholte er, was für ein „Horror“ das war.
Am Penis habe er ihn aus dem Bett gezerrt. Auch er habe dann im Intimbereich des Angreifers zugepackt. Erst, als ein Mitbewohner des 31-Jährigen ihn wegzog, war es vorbei. Wenig später hatten mehrere Polizeistreifen das Nachbarhaus schon umstellt – der Nigerianer kam daraufhin heraus und ließ sich widerstandlos verhaften.

Als großes Missverständnis versuchte der Angeklagte alles darzustellen. Er hab seinen Kindern oder sich selbst etwas zu essen kochen wollen und wäre deshalb in der Wohnung gewesen. Da unterschieden sich die Versionen ab seiner Festnahme bis zum Prozess durchaus. Seine Ex hätte die Tür nur angelehnt gelassen. In das Schlafzimmer sei er nur gegangen, um nach einer bestimmten Zutat zu fragen. Dann wäre er vom Neuen grundlos attackiert worden.
Das Schwurgericht schenkte dieser Version allerdings keinen Glauben. „Der Angeklagte hatte vor ihn zu töten“, betonte Vorsitzender Richter Polnik. Es sei ein geplanter „Anschlag auf das Leben des Opfers“ gewesen. Motiv sei sein sein alleiniger Besitzanspruch auf die Mutter seiner Kinder gewesen – einen neuen Mann in deren Leben habe er nicht tolerieren wollen. Heimtücke und niedrige Beweggründe führte Polnik als Mordmerkmale an, die man darin sehe.
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Im Kontrast zu den widersprüchlichen Angaben des Angeklagten habe das Opfer trotz Sprachbarriere und „mühsamer Vernehmungen“ stringent ausgesagt und letztlich „immer ein und denselben Vorgang“ beschrieben. Passend dazu habe Rechtsmedizinerin Dr. Bauer die Abwehr zudem als plausibel bezeichnet. Dass es trotz der 24-Zentimeter-Klinge der Tatwaffe, die unter Plastiktüten hinter einem Schrank versteckt war, zu keinen Stichverletzungen kam, sei daher für das Gericht durchaus nachvollziehbar, so Polnik.
Mit „sehr hoher krimineller Energie“ am Werk gewesen
Letztlich sei der Mordversuch fehlgeschlagen. Vielfache verbale Todesdrohungen des 31-Jährigen „während und vor der Tat unterstreichen seine Tötungsabsicht“. Mit rund 1,4 Promille Alkohol im Blut sei der Angeklagte enthemmt gewesen, habe aber mit „sehr hoher krimineller Energie“ agiert. Statt lebenslänglich entschied sich die Kammer nach einer Milderung für acht Jahre Gefängnis. Trotz der einschlägigen Vorstrafen mit Gewaltdelikten. In dem Fall aber wird wohl der Bundesgerichtshof das letzte Wort haben.