Halbe Pille pro Häftling? Mysteriöse Bestellungen aus Regensburger Gefängnis – Behörde mauert

Von Philip Hell · 30. Juli 2026 um 15:00

Psychopharmaka-Bestellungen der Regensburger Justizvollzugsanstalt sorgen für Stirnrunzeln in München: Das Gefängnis hat hohe Mengen von bestimmten Medikamenten geordert. Die Grünen hakten nach – doch die Behörden schweigen zu diesem Fall.

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Im Februar stellte der niederbayerische Landtagsabgeordnete Toni Schuberl eine Anfrage an die bayerische Staatsregierung. Darin bezieht er sich auf eine vorhergehende Auskunft. Der Grüne schreibt von großen Unterschieden zwischen dem Bestellverhalten der einzelnen Justizvollzugsanstalten, was die Orderungen von Psycholeptika und Psychoanaleptika anbelangt, „insbesondere wenn man die jeweilige Belegung berücksichtigt“.

Medikamenten-Bestellungen aus dem Regensburger Gefängnis

Als Beispiel führt Schuberl auch das Gefängnis in der Domstadt an. „In der JVA Regensburg wurden statistisch gesehen genügend Quetiapin-Tabletten bestellt, um jedem Gefangenen täglich eine halbe Tablette auszugeben.“ Das Medikament kommt laut dem Arzneimittelverzeichnis bei Schizophrenie und bipolaren Störungen zum Einsatz. Auch das Antidepressivum Mirta werde laut Schuberl überdurchschnittlich oft bestellt. „Hier beträgt die statistische Menge pro Tag und Gefangenem eine Zehnteltablette pro Tag“, schreibt der Grünen-Abgeordnete.

Für Schuberl wirft die Auswertung der Daten Fragen auf. „Der Justizvollzug muss eine adäquate Versorgung von psychischen Krankheiten der Gefangenen sicherstellen, gerade auch im Kontext der Resozialisierung.“ Aber: „Sowohl eine Überversorgung als auch eine Unterversorgung mit Psychopharmaka weisen auf Probleme hin.“ In Bezug auf Quetiapin, also das Medikament, das laut Schuberl besonders häufig von der Regensburger JVA bestellt wird, äußert der Grünen-Politiker einen Verdacht: Es sei zu befürchten, „dass es außerhalb der Zulassung als Schlaf- und Beruhigungsmittel eingesetzt wird“. Von der Staatsregierung wollte Schuberl Informationen zu den Auffälligkeiten.

„Nicht aussagefähig“: Staatsregierung lässt Kritik an Grünen-Anfrage durchscheinen

Die Antwort ließ auf sich warten: Erst fünf Monate nach Schuberls Anfrage reagierte die Staatsregierung. Die Berechnung eines Pro-Kopf-Verbrauchs anhand der Bestellmengen sei „nicht aussagefähig“, heißt es. Bestellte Medikamente würden nicht zwangsläufig verabreicht. Ein Teil werde Gefangenen bei ihrer Entlassung mitgegeben, um eine Entsorgung aus hygienischen Gründen zu vermeiden. Außerdem führten Therapiewechsel, Wirkstoffaustausch und Lagerhaltung dazu, dass Medikamente ungenutzt entsorgt würden. Dadurch könne die bestellte Menge deutlich vom tatsächlichen Verbrauch innerhalb der JVA abweichen.

Die Staatsregierung argumentiert weiter, dass jede JVA anders sei. „In Justizvollzugsanstalten mit hohem Anteil an Untersuchungshaft ist zu Beginn der Haft aufgrund unklarer Haftumstände, Stressreaktionen oder Anpassungsstörungen zum Teil eine unterstützende pharmakologische Behandlung erforderlich.“ Die Zahl der verordneten Psychopharmaka hänge unter anderem von Alter und Gesundheitszustand der Gefangenen sowie von Dosierung und Darreichungsform der Medikamente ab, heißt es weiter. „So wird Quetiapin als Filmtablette oftmals dergestalt verordnet, dass das Medikament mehrmals täglich einzunehmen ist. Daher kann nicht aus der Bestellmenge auf einen tatsächlichen Verbrauch des Wirkstoffs oder verwandter Wirkstoffe geschlossen werden.“

Datenschutz und zu viel Aufwand: Regierung schweigt zu mysteriösen JVA-Bestellungen in Regensburg

Weiter ins Detail geht die Staatsregierung allerdings nicht. Eine statistische Erfassung erfolge nicht. Die Entscheidung über die Verordnung von Medikamenten obliege medizinischem Personal. Diese werde zwar in den Gesundheitsakten vermerkt. Aber: „Eine Erhebung für den abgefragten Zeitraum würde daher eine händische Überprüfung der Gesundheitsakten jedes einzelnen Gefangenen der Justizvollzugsanstalten“ voraussetzen. Das seien immerhin rund 8600 Menschen in den Anstalten, nach denen Schuberl gefragt hat. Und überhaupt: „Unabhängig davon, dass die Gesundheitsakten Daten beinhalten, die gemäß Art. 201 Bayerisches Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) unter besonderem Schutz stehen, würde eine solche Auswertung jedenfalls einen unvertretbaren Aufwand mit sich bringen und die Funktionsfähigkeit der benannten Justizvollzugsanstalten, insbesondere ihrer Krankenabteilungen, beeinträchtigen.“

Zu Schuberls Theorie, wonach Quetiapin womöglich außerhalb der Zulassung als Schlaf- und Beruhigungsmittel eingesetzt wird, heißt es von der Staatsregierung, dass für die Gesundheitsversorgung innerhalb der Gefängnismauern die Standards gölten, wie außerhalb von Justizvollzugsanstalten. Dazu könnte auch gehören, dass Medikamente außerhalb ihrer offiziell genehmigten Anwendungsgebiete zum Einsatz kommen.