Burglengenfeld baut die Ferienbetreuung aus – ein Verein ist dabei wertvolle Stütze

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, wusste schon Sepp Herberger. In Anlehnung an dieses Motto des legendären Fußballtrainers gilt heute auch: Nach dem letzten Schultag ist vor dem ersten. Deshalb hat sich die Burglengenfelder Verwaltung mit der Frage beschäftigt, wie die neuen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Betreuung von Kindern zu erfüllen seien. Das Ergebnis wurde am 22. Juli dem Stadtrat präsentiert. Dazu gab es neben viel Lob auch vorsichtige Kritik.
Eltern kleiner Kinder haben die Entwicklung gewiss aufmerksam verfolgt: Ab 1. August gibt es für Grundschüler nahezu das ganze Jahr über einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das einschlägige Gesetz soll stufenweise umgesetzt werden. Zunächst gilt das Anrecht nur für die erste Jahrgangsstufe, und von der Regel ausgenommen sind 20 Tage im Jahr.
Wie dieses Angebot letztlich aussieht und vor allem durch wen es erbracht wird, bleibt nach Informationen der Redaktion jeder Kommune selbst überlassen. Organisation und Finanzierung liegen in ihrer Verantwortung.
Institution hat sich in über 20 Jahren bewährt
Das soll in vielen Rathäusern für Stirnrunzeln gesorgt haben. Vermutlich wäre dies auch in Burglengenfeld so gewesen, gäbe es hier nicht den Verein zur Förderung und Betreuung von Kindern.
Seit über 20 Jahren betreibt diese Institution im Neuen Stadthaus eine Kinderkrippe – und vor über 20 Jahren bot sie, wie 2. Vorsitzende Edith Schatz auf Anfrage berichtete, erstmals in den Sommerferien eine vierwöchige Betreuung auch für Vorschulkinder an. In Kooperation mit der Stadt wurde die Leistung 2016 ausgebaut. Seitdem gibt es auch für die Hälfte der Oster- und Pfingstferien ein Betreuungsangebot.
Gewerkschaften kritisieren fehlende Ausgestaltung
Nun aber soll, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, die nächste Stufe gezündet werden. Die betreuungsfreie Zeit ist auf 20 Tage im Jahr zu reduzieren. Dabei kritisieren die Gewerkschaften ver.di und GEW, dass wesentliche Fragen – wie etwa die Definition der Qualitätsstandards – ungeklärt seien. Das Gesetz definiere den Anspruch auf Ganztagsbetreuung primär als Zeitfenster.
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Wie auch immer: Um die Aufgabe zu lösen, suchte die Verwaltung den Kontakt zum erwähnten Förderverein. Dabei sollte eruiert werden, ob dessen Team überhaupt in der Lage sein würde, die Dienstleistung erneut zu erweitern. Das Ergebnis: Der Verein wird ab kommenden Schuljahr auch in den Herbst- und in den Faschingsferien Betreuung gewährleisten. Damit sind seine personellen Kapazitäten aber erschöpft, berichtete Schatz.
SPD-Bürgermeister rechtfertigt Elternbeiträge
Die Stadt sieht sich daher gezwungen, auch eigenes Personal stärker in die Pflicht zu nehmen als bisher. Denn trotz des Kraftakts des Vereins bliebe eine ungeklärte Betreuungslücke von zwei Wochen. Laut Bürgermeister Martin Antretter (SPD) spielen vorwiegend bewährte Mitarbeiterinnen aus der Mittagsbetreuung eine Rolle. Sollte auch das nicht reichen, stünden im Haushalt Mittel für weitere Verstärkung zur Verfügung. Für die Ganztagsbetreuung in den Ferien erhält die Stadt keine extra Fördermittel, konstatierte Antretter, daher sei es aber auch gerechtfertigt, den Eltern Gebühren abzuverlangen, zumal man bei der Betreuung nicht nur einer Pflicht nachkomme, sondern Qualität bieten werde. Letzteres sei doch auch eine „frohe Botschaft“.
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Je nachdem, welche Zeiten gebucht werden, fallen pro Kind täglich 19 beziehungsweise 25 Euro an, wobei die Mittagsverpflegung inbegriffen ist. Dass Gebühren angebracht sind, wollte auch AfD-Rat Armin Bachl nicht in Abrede stellen. Aber er gab zu bedenken, dass einkommensschwächere Eltern stark belastet würden. Die Rechnung sei einfach: Wer zwei Kinder zwei Wochen lang täglich bis 16 Uhr in die Betreuung schicke, zahle 500 Euro. Zwar gebe es die Möglichkeit, Zuschussanträge zu stellen, doch das sei immer nicht nur mit bürokratischem Aufwand, sondern auch einer gewissen Scham verbunden, gab Bachl zu bedenken.
Räte raten zu Kooperation mit Teublitz und Maxhütte
Wie aus dem Vorlagebericht der Verwaltung hervorgeht, gibt es während der Ferien auch keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung.
Gregor Glötzl (BWG) bezeichnete das Konzept der Verwaltung dennoch als „gute Lösung“, auch was die Preise angeht. Allerdings wünschte er sich eine Kooperation mit den Nachbarn im Städtedreieck, was auch Hans-Edmund Glatzl (BFB) begrüßen würde. Dadurch ließen sich Kosten sparen. Bürgermeister Antretter hielte dies ebenfalls für sinnvoll, glaubte aber zu wissen, dass jede Kommune selbst in der Pflicht sei, sich um die Ferienbetreuung zu kümmern. Die Sachlage werde geprüft.
Christine Kammerl (BFB) regte an, von Eltern, die ihr Kind in die Betreuung geben, einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung zu verlangen. Antretter bezweifelte, dass sich so eine Klausel rechtssicher formulieren ließe, weil dadurch der Anspruch auf das Angebot ausgehebelt würde.
Hier eine kurze Zusammenfassung – mitsamt den Spielregeln
Grundsätzliches: Ab 1. August gibt es für Schüler der 1. Jahrgangsstufe einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Ferien. Ausgenomen sind 20 Tage. Es gibt zwei Buchungszeiten: 7.45 bis 14 oder 7.45 bis 16 Uhr. Die Kosten betragen 19 bzw. 25 Euro, inklusive Mittagstisch.
Anmeldung erfolgt schriftlich und muss künftig spätestens zum 30. April des jeweiligen Kalenderjahrs für das gesamte Folge-Schuljahr eingegangen sein. Für das 2026/27 erfolgte die Bedarfsabfrage ab 3. Juli. Verbindliche Rückmeldung sollte bis 24. Juli erfolgen.
Spielregeln: Die Stadt hat für die Ferienbetreuung eine Benutzungsordnung erlassen. Darin heißt es, eine Teilnahme des gemeldeten Kindes an der Mittagsverpflegung sei verpflichtend. Eine Abmeldung oder Änderung der Buchung sei nach Ablauf der Meldefrist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Ein Kind könne unter gewissen Umständen vom Besuch der Betreuung auch ausgeschlossen werden, etwa dann, wenn es insgesamt mehr als zwei Tage unentschuldigt gefehlt habe oder die Erziehungsberechtigten wiederholt gegen Vertragsregeln verstoßen haben. Als Verstoß gilt zum Beispiel ein Überziehen der vereinbarten Buchungszeit.