Angeklagter aus dem Landkreis Cham gesteht schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

Von David Salimi · 22. Juli 2026 um 16:45

„Die können mich nicht leiden.“ Es ist ein Satz, den der Angeklagte während der rund siebenstündigen Verhandlung mehrmals sagt. Vor dem Schöffengericht muss sich der 41-jährige aus dem Landkreis Cham wegen mehrerer Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs minderjähriger Mädchen aus seinem familiären Umfeld verantworten. Er spricht von einer Intrige – doch mit jeder Zeugenaussage gerät seine Verteidigung stärker ins Wanken.

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Noch bevor der erste Zeuge aufgerufen wird, beschäftigt das Gericht ein Vorfall wenige Tage vor der Hauptverhandlung. Vor dem Wohnhaus der Großfamilie soll es zu einem aufgebrachten Gespräch zwischen dem Angeklagten, dem Vater eines der betroffenen Mädchen und einer weiteren Angehörigen gekommen sein. Mehrere Beteiligte schildern übereinstimmend, der 41-Jährige habe auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung Bezug genommen und erklärt, die Mädchen seien zu ihm gekommen und hätten das doch gewollt. Außerdem habe er auf die mehrjährige Haftstrafe hingewiesen, die ihm im Falle einer Verurteilung drohe.

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Der Angeklagte weist diese Darstellung entschieden zurück. Er sei lediglich vor die Tür gegangen, um zu rauchen und seiner Lebensgefährtin Bescheid zu geben, dass die gemeinsame kleine Tochter gewickelt werden müsse. Über die Verhandlung habe er nicht gesprochen. Für die Staatsanwaltschaft liegt dennoch zumindest der Verdacht nahe, dass versucht worden sein könnte, Einfluss auf spätere Aussagen zu nehmen.

Vorgeworfen werden dem 41-Jährigen mehrere Taten, die sich im Zeitraum zwischen 2013 und 2022 ereignet haben sollen. Zwei damals zehnjährige Mädchen aus der Familie soll der Angeklagte gegen ihren Willen auf seinem Schoß festgehalten und deren Körper auf seinem Unterleib hin- und hergerieben haben. Eines der Mädchen will dabei dessen erigierten Penis unter der Hose gespürt haben. In einem weiteren Fall soll er eines der Mädchen unter dem Vorwand ein Spiel spielen zu wollen, angelockt haben. Sie sollten sie sich gegenseitig Gegenstände in die Hose stecken. Währenddesssen soll er dem Mädchen einen Fidget Spinner, ein kleiner Hand- oder Fingerkreisel, in die Hose gesteckt und dabei deren Intimbereich berührt haben. Ein anderes Mal soll sich der Angeklagte mit einem der Mädchen im Pool vor dem Haus aufgehalten haben und ihr dabei die nassen Etikette einer Bierflasche mehrmals auf die Brust geklebt haben. Ein weiterer Vorfall ereignete sich im April 2022. Eine damals 15-Jährige aus dem Bekanntenkreis konnte sich nach einem sexuellen Übergriff des Mannes schließlich befreien.

Angeklagter spricht von Intrige innerhalb der Familie gegen ihn

Immer wieder kehrt Richter Strauß zu der zentralen Frage zurück: Warum sollten mehrere Mitglieder derselben Familie unabhängig voneinander solch schwerwiegende Vorwürfe erheben? Der Angeklagte bleibt bei seiner Erklärung. Seit rund zwei Jahren habe er in der Familie „keinen guten Stand“ mehr. Konkrete Gründe dafür kann er allerdings nicht nennen. Auf die Frage des Richters, warum insbesondere ein Kind eine solche Geschichte erfinden sollte, antwortet er knapp: „Weil sie mich nicht leiden kann.“

Die entscheidende Wendung nimmt die Verhandlung mit der Aussage einer heute 22-Jährigen. Über weite Strecken spricht sie ruhig und gefasst, beantwortet die Fragen des Gerichts ohne Zögern. Der Angeklagte verfolgt ihre Schilderungen regungslos. Im Saal herrscht nahezu durchgehend Stille. Die junge Frau berichtet, wie sie als als Kind im Alter von zehn Jahren von ihrer Tante in die Wohnung des Angeklagten geschickt worden sei, um Zigaretten zu holen. Dort habe sie der Angeklagte wortlos empfangen, mit den Armen umgriffen und auf die Couch im Wohnzimmer gezerrt. Dort habe er ihren Körper mehrmals auf seinem Unterleib hin- und hergerieben – laut der heute 22-Jährigen mindestens zehn Minuten. Sie erinnere sich noch, wie sie sich wehrte und in Tränen ausgebrochen sei. Unmittelbar danach habe sie ihrer Tante davon erzählt. Diese sei sofort nach oben gegangen und habe ihren ihr lautstark zur Rede gestellt. Später soll ihr nahegelegt worden sein, „dass i mei Goschn halten soll“, erinnert sie sich. Erst Jahre später habe sie erkannt, dass sie mit ihren Erlebnissen nicht allein war.

Ich habe mir Vorwürfe gemacht, dass ich mir das Maul verbieten lassen habe und dadurch noch mehr Schaden angerichtet habe.Missbrauchsopfer im Zeugenstand vor dem Schöffengericht in Cham

Besonders eindringlich schildert die 22-Jährige nicht nur die Situationen selbst, sondern deren Folgen. Lange habe sie geglaubt, ihre psychischen Probleme hätten andere Ursachen. Erst als ihre Cousine ihr von ähnlichen Erfahrungen mit dem Angeklagten erzählt habe, seien die Erinnerungen mit voller Wucht zurückgekehrt. „Ich habe mir Vorwürfe gemacht, dass ich mir das Maul verbieten lassen habe und dadurch noch mehr Schaden angerichtet habe“, sagt sie.

Psychische Auswirkungen: Missbrauchsopfer gibt sich selbst Schuld

Richter Dr. Thomas Strauß greift zu einem Schriftstück aus der Ermittlungsakte. Es handelt sich um einen Tagebucheintrag der heute jungen Frau. Darin steht unter anderem der Satz: „Ich bin schuld, weil ich nicht früher was gesagt habe.“ Im Gerichtssaal wird es still. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage messen diesem Moment besondere Bedeutung bei. Die Vertreterin der Nebenklage spricht später von einem Verhalten, das bei Betroffenen häufig zu beobachten sei: Sie habe die Schuld bei sich selbst gesucht und damit „die Last des Täters auf sich genommen“. Erst als ihre Cousine sich einer Schulpsychologin anvertraut und schließlich Anzeige erstattet, vertraut auch sie sich der Polizei an.

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Auch für das Gericht wird die Aussage zum Schlüsselmoment des Verfahrens. Richter Strauß macht deutlich, dass die Schilderungen der jungen Frau in sich stimmig, detailreich und glaubhaft seien. Vor allem die geschilderten seelischen Folgen führen dazu, dass das Gericht die rechtliche Bewertung eines der angeklagten Sachverhalte neu einordnet. Ab diesem Zeitpunkt verhandelt das Gericht aufgrund der Schwere der psychischen Belastungen für die 22-Jährige nicht mehr sexuellen Missbrauch von Kindern, sondern schweren sexuellen Missbrauch von Kindern.

Nüchtern kenne ich ihn gar nicht.Vater eines der missbrauchten Mädchens im Zeugenstand über den Angeklagten

Auch die weiteren Zeugen zeichnen ein Bild, das der Darstellung des Angeklagten widerspricht. Der Vater eines der betroffenen Mädchen schildert, weshalb er den Angeklagten kurz vor Prozessbeginn selbst zur Rede gestellt habe. Er habe von ihm persönlich hören wollen, was geschehen sei. Auf die Frage des Gerichts, weshalb seine Tochter trotz der Vorwürfe später noch Kontakt zum Wohnhaus gehabt habe, verweist er auf die Großeltern des Mädchens, die dort weiterhin lebten. Seine Tochter habe an ihnen sehr gehangen. „Nüchtern kenne ich ihn gar nicht“, sagt der Vater über den Angeklagten und bestätigt damit den Eindruck mehrerer Zeugen, wonach Alkohol den Alltag des 41-Jährigen über Jahre geprägt habe. Den exzessiven Alkoholkonsum bestätigen auch die übrigen Zeugen.

Auf Nachfragen der Nebenklage wirkt seine Erklärung einer angeblichen Intrige zunehmend brüchig. Seit wann ihn die ganze Familie nicht leiden könne, möchte die Vertreterin der Nebenklage wissen. Einen konkreten Anlass kann der 41-Jährige nicht nennen. Im Gegenteil: Als er mit seiner heutigen Lebensgefährtin zusammenkam, sei das Verhältnis zunächst gut gewesen. Seit der Anzeige habe sich die Stimmung gegen ihn gewendet.

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Erst einige Stunden und mehrere Beratungen des Gerichts später, folgt der Moment, mit dem zu diesem Zeitpunkt kaum noch jemand gerechnet hat. Der Verteidiger erhebt sich und erklärt, sein Mandant wolle die ihm vorgeworfenen Taten nun vollumfänglich einräumen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt der Angeklagte das Geständnis persönlich. Damit endet eine Verteidigungslinie, an der der 41-Jährige zuvor über Stunden unbeirrt festgehalten hatte.

Milderung der Strafe durch spätes Geständnis

Für eine der jungen Frauen bedeutet dieser Schritt zugleich Erleichterung. Sie muss nicht mehr als Zeugin aussagen. Dies berücksichtigt das Gericht später ausdrücklich zugunsten des Angeklagten, ebenso wie der angebotene Täter-Opfer-Ausgleich. Den lehnt die 22-Jährige jedoch ab. Gleichzeitig machen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Vorsitzende Richter deutlich, dass das Geständnis erst in einem sehr späten Stadium der Verhandlung erfolgt sei – zu einem Zeitpunkt, als die Beweislage bereits deutlich gegen den Angeklagten gesprochen habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung plädiert dagegen für zwei Jahre und neun Monate.

Nach sieben Stunden Verhandlung verurteilt das Gericht den 41-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Als der Vorsitzende Richter die Entscheidung begründet, sitzt der Angeklagte regungslos auf der Anklagebank, die Hände vor das Gesicht geschlagen. Seine zuvor über Stunden vorgetragene Darstellung einer angeblichen Familienintrige weist das Gericht deutlich zurück. „Ich habe nicht den Eindruck, dass hier eine Verschwörung gegen Sie vorliegt“, sagt Richter Dr. Thomas Strauß. Ausschlaggebend seien die in sich stimmigen und detailreichen Aussagen der Zeugen sowie deren Glaubhaftigkeit gewesen. Besonders die Schilderungen der heute 22-Jährigen und die nachvollziehbar beschriebenen psychischen Folgen hätten das Gericht überzeugt.

Ich glaube, dass Sie damit sehr gut weggekommen sind.Abschließende Wortes des Richters an den Verurteilten

Strauß macht zugleich deutlich, dass das späte Geständnis dem Angeklagten letztlich zugutegekommen sei. Zum einen habe er damit einer weiteren Betroffenen die Aussage vor Gericht erspart. Zum anderen sei zwischenzeitlich sogar erwogen worden, das Verfahren wegen seines Gewichts an das Landgericht Regensburg zu verweisen. Dort hätte dem 41-Jährigen eine deutlich höhere Freiheitsstrafe gedroht.

Mit einem ungewöhnlich deutlichen Satz beendet der Vorsitzende die Verhandlung. An den Verurteilten gewandt sagt er: „Ich glaube, dass Sie damit sehr gut weggekommen sind.“