Mit Softairwaffen auf Gruppe in Schwandorf geschossen: Geldauflage nach zähem Ringen

Von Philipp Breu · 23. Juli 2026 um 11:00

Es muss eine beängstigende Situation gewesen sein: Am 18. April vergangenen Jahres fuhr ein Auto auf den Parkplatz am Schwandorfer Gleisdreieck. Aus den offenen Scheiben ragten zwei Läufe, dann wurde auf eine Gruppe Menschen geschossen. Schwerer verletzt wurde glücklicherweise niemand, denn bei den Waffen handelte es sich um Softairpistolen. Für die Täter hatte das aber nun ein juristisches Nachspiel.

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Es war eine dumme Aktion, die auch anders hätte ausgehen können. Da waren sich am Mittwoch in Sitzungssaal drei des Amtsgerichts Schwandorf alle einig. Auf der Anklagebank saßen ein heute 18-Jähriger und sein 19-jähriger Kumpel. Beide wirkten nervös. Dass ihr abendlicher Ausflug an jenem 18. April mehr als ein Jahr später vor Gericht enden würde, hätten beide nicht gedacht. Gefährliche Körperverletzung lautete der Vorwurf.

Die jungen Erwachsenen zeigten sich sofort geständig. Während der 19-Jährige zugab, das Auto, aus dem geschossen wurde, gefahren zu haben, räumte der andere über seinen Anwalt Martin Asmus ein, dass er aus der Fensterscheibe auf die Personengruppe gefeuert hatte. „Es war wirklich dumm. Wir wollten aber niemanden verletzen“, beteuerte der Jüngere der beiden. Man habe deswegen bewusst nur auf die untere Körperhälfte gezielt.

Softairwaffen auf Asiamarkt an der Grenze gekauft

Doch warum kam es überhaupt dazu? Saßen noch weitere Personen im Auto? Und hat noch ein Zweiter geschossen? Weitere Angaben wollten die Angeklagten zunächst nicht machen. Das fanden Staatsanwältin Silvia Schatz und Amtsgerichtsdirektorin Michaela Frauendorfer jedoch gar nicht gut. „Wir wollen die Sache nicht zu hoch hängen. Sie müssen aber schon drüber sprechen“, sagte die Richterin. Und die Staatsanwältin wurde noch deutlicher: „Wenn ich nochmal Arbeit habe und die Polizei schicken muss, kommt für mich eine Einstellung des Verfahrens nicht infrage.“

Diese Worte zeigten Wirkung. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt holte der 18-Jährige weiter aus. An jenem 18. April sei er mit dem zweiten Angeklagten und einem Kumpel nach Tschechien gefahren. Ziel sei einer der vielen Asiamärkte an der Grenze gewesen. Dort hätten sie dann die Softairwaffen entdeckt. „Die haben uns gefallen“, sagte der junge Mann. Die umstrittenen Spielzeuge, die Kunststoffkugeln verschießen und einer realen Schusswaffe optisch sehr nah kommen, seien sogar mit Schalldämpfern und Akkus ausgestattet gewesen. Dementsprechend hoch sei auch der Kaufpreis gewesen. „Wir haben deshalb nur zwei gekauft, mehr konnten wir uns nicht leisten“, so der Angeklagte.

Zurück in Deutschland, seien die Waffen dann erst einmal aufgeladen worden. „Dann hatte ich die Idee, rumzufahren und Quatsch zu machen“, sagte der 18-Jährige. Gesagt, getan. Mit dem Auto sei man zum besagten Parkplatz am Schwandorfer Gleisdreieck in der Birkenlohstraße gefahren. Man habe da bereits öfter „gechillt“. Dort angekommen, habe man eine Gruppe junger Menschen ins Visier genommen und aus dem fahrenden Auto geschossen. Die Opfer seien rein zufällig gewählt worden.

Angeklagter wollte seinen Kumpel decken

Drei Personen wurden am Ober- bzw. am Unterschenkel getroffen. Ernsthaft verletzt wurden sie nicht. „Wir haben halt Quatsch im Kopf gehabt“, versuchte der junge Mann die Aktion kleinlaut zu erklären. Und er und auch sein Kompagnon auf der Anklagebank beteuerten nochmals, dass sie niemanden schaden wollten. Doch war der 18-Jährige der einzige Schütze? Schließlich gab es ja zwei Waffen.

Auf diese Frage wollte der Angeklagte zunächst nicht antworten. Offensichtlich deshalb, um einen weiteren Kumpel zu decken. „Sie müssen nicht den Helden spielen und alles auf sich nehmen“, sagte der Anwalt in Richtung seines Mandanten. Und auch Staatsanwältin Schatz übte nochmals Druck aus. Wohlwissend, dass es eigentlich keine andere Möglichkeit gibt, als die Wahrheit zu sagen, nannte der junge Mann dann noch den Namen des zweiten Schützen. Außerdem sei der Wagen mit zwei weiteren Personen besetzt gewesen. „Die haben aber nur gelacht und nicht geschossen“, beteuerte der 18-Jährige. Der zweite Angeklagte bestätigte die Aussage.

Damit war die Sache eigentlich erledigt. „Es war dann doch eine schwere Geburt“, bilanzierte Richterin Frauendorfer. Wegen der Geständnisse konnte auf die Vernehmung der als Zeugen geladenen Geschädigten verzichtet werden. Als diese kurz in den Gerichtssaal gebeten wurden, ließen es sich die beiden Angeklagten nicht nehmen, sich zu entschuldigen.

Auch dem zweiten Schützen drohen nun Konsequenzen

Blieb nur noch die Frage, wie die beiden jungen Männer zu bestrafen sind? Schatz und Frauendorfer waren beide der Meinung, dass man die Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen könne. Schließlich sei niemand verletzt worden, zudem hätten beide dann doch umfänglich gestanden und Reue gezeigt. Vorstrafen hatten sie ebenfalls nicht. „Es hätte aber auch wirklich dumm ausgehen können“, sagte die Staatsanwältin in Richtung der Angeklagten. Schließlich könne man aus einem fahrenden Auto nicht garantieren, dass man mit den Kugeln nicht doch die Augen oder Ohren treffe. „Es kommt wirklich nie wieder vor“, beteuerten die beiden jungen Männer unisono.

Für den 19-jährigen Fahrer, der momentan lediglich mit einem Minijob Geld verdient, hielt Schatz eine Geldauflage von 700 Euro für angemessen – zu zahlen in monatlichen Raten von 100 Euro. Das Geld soll dem Kinderhospiz zugutekommen. Für den Schützen gab es eine etwas höhere Geldauflage. Er ist bei einem Industriebetrieb im dritten Lehrjahr angestellt. 1200 Euro, abzuzahlen in Monatsraten von 200 Euro, lautete der Vorschlag der Staatsanwältin. Das Geld soll an die THW-Helfervereinigung Schwandorf fließen.

Beide willigten ein und durften den Gerichtssaal verlassen. Dem zweiten Schützen drohen dagegen nun wohl ähnliche juristische Konsequenzen.