Biker musste nach Unfall bei Perschen reanimiert werden: Verursacherin tief betroffen vor Gericht

Von Martin Kellermeier · 11. Juli 2026 um 15:00

Seitdem sie einen schweren Unfall in Perschen bei Nabburg im September 2024 verursacht hat, ist eine heute 37-Jährige aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab arg mitgenommen. Noch heute kämpft sie mit den Folgen der Karambolage, bei der ein damals 78 Jahre alter Motorradfahrer schwer verletzt worden war. Dass die Mutter zweier Kinder den Vorfall sehr bedauert, wurde bei einer Verhandlung vor dem Schwandorfer Amtsgericht deutlich. In dem Prozess kämpfte die Frau vor allem um ein kürzeres Fahrverbot.

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Der Unfall hatte sich am 1. September kurz nach 13 Uhr ereignet. Die Frau wollte mit ihren Kindern ins beliebte Freibad nach Perschen fahren. Kurz vor dem Ziel kam es dann zum Desaster. Die Frau übersah wenige Meter vor dem Bad beim Linksabbiegen einen Motorradfahrer. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Senior laut Staatsanwältin Luisa Mertel ein Lungen- und Bauchtrauma, Rippenbrüche und eine Wirbelsäulenverletzung erlitt.

Der Mann wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Eine Polizeibeamtin im Zeugenstand wusste gar zu berichten, dass der Mann im Krankenhaus zweimal reanimiert werden musste. Die Staatsanwältin warf der Angeklagten daher fahrlässige Körperverletzung vor.

Angeklagte bereut vor Gericht ihren Fehler sehr

Die 37-Jährige zeigte sich bei der Verhandlung auch zwei Jahre später noch immer arg belastet von dem Unfall. Sie schilderte Richterin Katharina Bauer die Unfallörtlichkeit und sprach von einer Kuppe. Sie sei auf jeden Fall nicht zu schnell unterwegs gewesen, denn dafür habe ihr Auto „viel zu wenig PS“. Noch heute könne sie sich an den Blickkontakt erinnern, als plötzlich der Motorradfahrer auftauchte. Während ihrer Aussage brach immer wieder die Stimme der Frau, mit einem Taschentuch wischte sie sich Tränen aus ihrem Auge. „Mir tut es wirklich leid und ich hätte es gerne vermieden“, sagte die Angeklagte.

Vor Gericht versuchte sie zusammen mit ihrem Verteidiger Johannes Zintl vor allem ein längeres Fahrverbot abzuwenden. Die Mutter begründete dies vor allem mit ihren beiden Kindern, die schließlich auf das „Mama-Taxi“ angewiesen seien. Ihr Anwalt erklärte zudem, dass seine Mandantin „keineswegs als Verkehrs-Rowdy“ zu sehen sei. Er hielt daher ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro für angemessen.

Führerschein ist für einen Monat weg

Staatsanwältin Mertel forderte dagegen ein zweimonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 35 Euro. Richterin Bauer entschied sich in ihrem Urteil für die goldene Mitte: 55 Tagessätze zu je 35 Euro. Außerdem muss die 37-Jährige ihren Führerschein für einen Monat abgeben. Die Richterin sah in der Tat ein Augenblicksversagen. „Das kann jeden von uns treffen“, relativierte Bauer.