Nach Aus für Restaurant in Schwandorf: Weiterer Mitarbeiter klagt Lohn ein

Von Vanessa Ebert · 13. Juli 2026 um 05:00

Es war eine Stippvisite in der Schwandorfer Gastroszene. Nur einige Wochen war das Restaurant geöffnet, deren Betreiber jetzt offenbar in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Im Juni war bereits eine Mitarbeiterin vor dem Schwandorfer Arbeitsgericht vorstellig geworden, um einen Teil ihres Lohns einzuklagen. Nun erschien noch ein Mitarbeiter vor Gericht, dabei kamen weitere Details ans Licht.

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Die Stühle, auf denen im Sitzungssaal üblicherweise die Beklagten Platz nehmen, blieben bei der Güteverhandlung am Dienstag leer. Die beiden Geschäftsführer des ehemaligen Gastrobetriebs waren weder vor Gericht vertreten noch entschuldigt.

Wie berichtet, war das bereits im Juni so. Damals war eine andere Mitarbeiterin vor Gericht erschienen, weil sie ihren Lohn nicht erhalten hatte. Nachdem sie ihr Gehalt anfangs noch in bar bekommen habe, sei im Anschluss kein Geld mehr geflossen, schilderte die Frau damals dem Vorsitzenden Richter. Die Ex-Mitarbeiterin sah sich schließlich dazu gezwungen, zu kündigen und den nicht gezahlten Lohn vor Gericht einzuklagen.

Hat das Unternehmen falsch gewirtschaftet?

Wie die Frau bei der Verhandlung im Juli erzählt hatte, sei das Geschäft wohl von Anfang an nicht wirklich rund gelaufen. Im laufenden Betrieb sei es doch eher drunter und drüber gegangen, so hatte sie berichtet. Aus ihrer Sicht passte auch das Preis-Leistungs-Verhältnis im Restaurant nicht, bei dem es sich um eine von 91 Gaststätten mit Schankerlaubnis im Stadtgebiet handelte.

Darüber hinaus machte sie noch einen weiteren Grund aus, der das Unternehmen möglicherweise in Schieflage gebracht haben könnte: Trotz mäßiger Gästefrequenz hätten ihre ehemaligen Chefs sehr viel Personal auf einmal eingestellt. Aus diesen Gründen könnte das Budget schnell knapp geworden sein, vermutete die Frau.

In der neuesten Verhandlung ging es erneut um ausstehende Löhne. Der Streitwert betrug in diesem Fall rund 7.100 Euro. Der Kläger schilderte dem Vorsitzenden Richter Dietmar Striegan am Rande noch eine weitere Befürchtung. Es sei nicht klar, ob die Krankenversicherung für das Personal bezahlt worden sei, sagte der Mann. Sein Ex-Chef habe sich in diese Richtung geäußert und erklärt, dass er Beitragsschulden habe, teilte der Mann mit. Zum Verbleib seines damaligen Chefs konnte der ehemalige Mitarbeiter nichts sagen: „Es gibt Gerüchte, dass er weg ist“, meinte der Kläger.

Bisher noch kein Insolvenzverfahren

Wie die Anwältin des Mitarbeiters sagte, würden bisher keine Informationen zu einem laufenden Insolvenzverfahren gegen die Geschäftsleute vorliegen. Der Kläger schilderte, dass einer der Geschäftsführer zunächst erklärt habe, auf einen entsprechenden Termin zu warten. Im weiteren Verlauf habe der ehemalige Gastwirt jedoch auch gesagt, dass er nicht schuldig, sondern vielmehr ein Opfer sei. Weitere Nachfragen seien ebenso im Sande verlaufen, berichtete der Kläger. Einträge zum Unternehmen sind auch nach MZ-Recherchen derzeit nicht im öffentlichen Insolvenzbekanntmachungs-Portal zu finden.

Richter Striegan sprach das entsprechende Versäumnisurteil aus, was für den Kläger die Voraussetzung darstellt, um gegen den säumigen Schuldner vorgehen zu können. Zusätzlich fallen für die Beklagten Zinsen ab dem Tag nach der Zustellung der Klageschrift an. Der Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dagegen können die beklagten Gesellschafter innerhalb einer einwöchigen Frist Einspruch erheben.