Gaststätte in Schwandorf hielt nicht lange durch – Nun klagte Ex-Mitarbeiterin Lohn ein

Für die Betreiber eines Restaurants lief das Gastspiel im Schwandorfer Stadtgebiet alles andere als geplant. Es dauerte nicht lange, da schlossen sie ihr Lokal schon wieder. Eine Ex-Mitarbeiterin wurde nun vor dem Schwandorfer Arbeitsgericht vorstellig und klagte dort einen Teil ihres Lohns ein. Die Servicekraft lieferte auch Erklärungsansätze, warum der Betrieb offenbar schnell in finanzielle Schieflage geraten war.
91 Gaststätten mit Schankerlaubnis gab es nach MZ-Informationen zuletzt im Schwandorfer Stadtgebiet. Eine davon war das besagte Lokal, in dem die Klägerin etwa eineinhalb Monate gearbeitet und zuvor nach eigener Aussage sogar bei der Renovierung geholfen hatte. Zu ihren Chefs habe sie persönlich ein gutes Verhältnis gehabt, doch im laufenden Betrieb sei es dann doch eher drunter und drüber gegangen, schilderte die Frau vor dem Schwandorfer Arbeitsgericht. Der Lohn für den ersten halben Monat sei noch bar auf die Hand ausbezahlt worden. In der darauffolgenden Zeit sei jedoch kein Geld mehr geflossen. Die Ex-Mitarbeiterin sah sich schließlich dazu gezwungen, zu kündigen und nun auch noch den bis heute nicht gezahlten Lohn vor Gericht einzuklagen.
Vonseiten des Gastrobetriebs erschien niemand zur Gerichtsverhandlung
Warum der Lohn ausblieb, ließ sich bei der Güteverhandlung nicht klären. Denn Richter Ferdinand Hagelstein und die Klägerin warteten vergeblich auf einen Vertreter des Gastrobetriebs. Nach gut 15 Minuten Verzug blieb Hagelstein letztlich nichts anderes übrig, als ein Versäumnisurteil zu erlassen. Damit bekam die Klägerin Recht und darf nun vorläufig weitere Maßnahmen ergreifen, um an ihren restlichen Lohn zu kommen.
„Haben Sie einen Verdacht, warum Sie das Geld bislang noch nicht bekommen haben?“, fragte der Richter die Frau nach dem Urteil. Die zuckte zunächst mit den Achseln, machte dann aber auch keinen Hehl daraus, dass das Geschäft wohl von Anfang an nicht wirklich rund gelaufen sei – auch weil das Preis-Leistungs-Verhältnis wohl nicht gepasst habe. Parallel hätten die Chefs trotz mäßiger Gästefrequenz sehr viel Personal auf einmal eingestellt. „Das hat mich dann schon gewundert“, so die Ex-Mitarbeiterin.
Es droht die Zwangsvollstreckung
Sie könnte sich vorstellen, das unter diesen Umständen das Budget schnell knapp geworden sei. „Angeblich ist zuletzt auch die Pacht nicht mehr gezahlt worden“, sagte die Frau, die anschließend von Hagelstein unterbrochen wurde. Über weitere Details brauche man hier und heute auch nicht sprechen, befand der Richter – und beendete nach gut 20 Minuten die Verhandlung.
Die Verantwortlichen des beklagten Gastrobetriebs haben eine Woche nach Zustellung des Urteils Zeit, Einspruch einzulegen. Tun sie das, wird ein neuer Gerichtstermin anberaumt. Der Fall wird dann inhaltlich verhandelt: Der Arbeitgeber kann seine Einwände vorbringen, und das Gericht fällt anschließend ein Urteil. Das ursprüngliche Versäumnisurteil kann bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Bleibt ein Einspruch aus, ist das Versäumnisurteil rechtskräftig. Wie Hagelstein auf Nachfrage erklärte, kann die Klägerin dann die Zwangsvollstreckung betreiben. Ob tatsächlich pfändbares Vermögen vorhanden ist, hängt dann von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab.