Stadt Schwandorf drohte Gastrobetrieb, das Wasser abzudrehen – Chefin klagte vor Gericht

Weil Gebühren nicht gezahlt wurden, drohte die Stadt Schwandorf einem Gastrobetrieb und dessen Geschäftsführerin, die Wasserversorgung zu kappen. Das entsprechende Schreiben zog eine Klage nach sich. Nun musste sich das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg mit dem Fall beschäftigen.
Die Frau klagte im Namen ihrer GmbH, die im Schwandorfer Stadtgebiet im Gastrogewerbe angesiedelt war. Doch kurz vor der Verhandlung hatte sich die ehemalige Gastronomin aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt. Auch die Vertreter der Stadt Schwandorf erschienen nicht – aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters.
So saß Richter Jakob Bedane in Sitzungssaal drei relativ alleine. Bis auf eine Justizfachangestellte und den MZ-Reporter war niemand anwesend. Die Geschäftsführerin der klagenden GmbH hatte zuvor zwar beantragt, die Verhandlung zu verlegen. Der Richter sah dafür allerdings keinen Anlass, denn die Sachlage war ohnehin eindeutig. Außerdem konnte die Frau auch kein ärztliches Attest vorweisen.
Stadt Schwandorf sah sich zu Mahnbrief gezwungen
Konkret ging es um einen rechtlichen Streit zwischen der GmbH und der Stadt Schwandorf. Weil Wassergebühren und andere Verbindlichkeiten nicht gezahlt worden sein sollen, sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, einen Mahnbrief zu verschicken. Wie zu erfahren war, drohte die Stadt der GmbH und deren Geschäftsführerin, die Wasserversorgung einzustellen.
Aus juristischer Sicht sei das Schreiben allerdings etwas missverständlich formuliert gewesen, wie Richter Bedane erklärte. Prinzipiell dürfe der Wasserversorger unter bestimmten, streng geregelten Voraussetzungen zwar das Wasser abdrehen — quasi als letztes Mittel bei gravierendem Zahlungsverzug. Doch in dem Schreiben der Stadt seien nicht nur die Versäumnisse in Sachen Wassergebühren aufgelistet worden, sondern auch andere Gebühren, die nicht gezahlt wurden – und die mit der Wasserversorgung nichts zu tun hatten.
Klage der GmbH wurde abgewiesen
Die betroffene Geschäftsführerin der GmbH akzeptierte das Schreiben nicht und reichte Anfang März Klage ein. Diese wurde von der Stadt Schwandorf Mitte Mai erwidert. Folglich musste sich nun das Verwaltungsgericht mit der Sache beschäftigen. Der Richter kam hier aber zu einem schnellen Urteil: Die Klage wurde abgewiesen. Bedane begründete dies damit, dass die Stadt Schwandorf bereits im Vorfeld der Verhandlung aktiv geworden sei und das Missverständnis in einem zweiten Schreiben an die Klägerin richtiggestellt habe. Außerdem sei die GmbH, die vor Gericht als rechtliche Person gelte, mittlerweile aufgelöst. Somit gebe es in diesem Verfahren faktisch auch keine Klägerseite mehr.
Warum die Geschäftsführerin unter diesen Voraussetzungen dennoch vor Gericht zog, darüber kann man nur spekulieren. Zumindest ist es nicht das erste Mal, dass die GmbH, deren Chefin und vor allem ein weiterer Familienangehöriger die Justiz und die Behörden beschäftigten. So wehrten sich die Betreiber beispielsweise vehement, als die Stadt Schwandorf im Oktober 2024 ihnen wegen mangelnder Zuverlässigkeit die Konzession für die Gaststätte entzogen hatte.
Immer wieder Auseinandersetzungen vor Gericht
Die Wirtsleute klagten vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg und hatten damit zunächst Erfolg: Die Stadt Schwandorf legte allerdings Rechtsmittel ein und der Fall landete letztlich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München. Der kassierte das Regensburger Urteil ein. Folglich musste die Gaststätte wieder schließen, bis in der Hauptsache entschieden wurde.
Wie das Verwaltungsgericht auf Nachfrage der MZ schilderte, haben die Wirtsleute die Klage in der Hauptsache zwischenzeitlich zurückgezogen, damit ist der Entzug der Konzession wirksam. Außerdem sagte VG-Pressesprecherin Kristin Benedikt, dass bezüglich der besagten GmbH derzeit noch vier weitere Verfahren am Verwaltungsgericht anhängig seien. Wie man diese ob der zwischenzeitlichen Auflösung der Gesellschaft nun bewerte, stehe noch nicht fest.
Doch nicht nur am VG in Regensburg sind die GmbH und deren Protagonisten bestens bekannt. Ein Familienangehöriger, der ebenfalls fester Teil des Gastrobetriebs war, musste sich in den vergangenen Monaten wegen mehrerer Delikte vor dem Amtsgericht und dem Landgericht in Amberg verantworten. Zwischenzeitlich saß er auch in Untersuchungshaft. Der Mann wurde zum einen wegen Betrugs und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. In einem anderen Verfahren sah er sich mit dem Vorwurf der Falschaussage konfrontiert. Dieses wurde nach Paragraph 154 allerdings eingestellt.