Metzgerei um 350.000 Euro geprellt? Verkäuferinnen schütteln vor Gericht die Köpfe

Von Philipp Breu · 30. April 2026 um 05:15

Haben zwei Verkäuferinnen einer Metzgerei aus dem südöstlichen Landkreis Schwandorf eine riesige Summe Geld abgezwackt? Diese Frage beschäftigt seit Mittwoch das Amtsgericht Schwandorf. Eine Geschichte von uralten Kassensystemen, sogenannten „Bonlücken“ und vielen Fragezeichen.

Video ansehen

Es waren ein paar Leberkäs- und Schnitzelsemmeln, die ein Kunde am 14. Februar 2022 in der besagten Metzgerei bestellt hatte. Die Summe war nicht der Rede wert, vielleicht 20 Euro, wie sich der Mann vor Gericht erinnerte. Der 41-Jährige kauft dort öfter ein, ist mit dem Chef befreundet. An jenem Tag sei ihm aber etwas spanisch vorgekommen. Als er seine Brotzeit entgegennahm, hätte er keinen Kassenbon bekommen. Und der Zwanziger, den er der Verkäuferin in die Hand gegeben habe, sei nicht in die Kasse gelegt worden.

Der Mann griff zum Telefon und rief den Chef an. Der hatte ihm nämlich erst wenige Wochen vorher erzählt, dass das Geschäft schon länger nicht gerade rund lief. „Ich wollte ihm den Tipp geben, dass es eventuell auch daran liegen könnte, dass nicht richtig abgerechnet wird“, so der Zeuge.

Chef vertraute seinen Angestellten blind

Der selbstständige Metzgereimeister fiel daraufhin aus allen Wolken. Er hatte, wie er vor Gericht aussagte, zunächst angenommen, dass der klamme Umsatz in den vergangenen Monaten auf eine große Baustelle vor seinem Geschäft sowie die damals strengen Corona-Maßnahmen zurückzuführen sei.

Stattdessen gerieten plötzlich zwei seiner treuesten Verkäuferinnen in den Fokus, die beide an jenem 14. Februar hinter der Theke standen. „Eigentlich waren sie wie Schwestern für mich“, sagte der Metzgermeister. Er habe den beiden Frauen, wie auch allen anderen Angestellten, blind vertraut und ihnen sogar einen Schlüssel zur Metzgerei ausgehändigt.

„Eigentlich waren sie wie Schwestern für mich.Der Metzgermeister über seine ehemaligen Verkäuferinnen

Dennoch glaubte er seinem langjährigen Kumpel mehr und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die ging der Sache auf den Grund. Ein Gutachter wurde beauftragt, der das Verkaufssystem unter die Lupe nehmen sollte. Außerdem, so schilderte es zumindest der Metzgermeister, sei über einen Zeitraum von vier Wochen eine Testkäuferin losgeschickt worden.

Der Verdacht, dass die beiden langjährigen Verkäuferinnen tatsächlich ihren Arbeitgeber geprellt haben könnten, sollte sich schließlich erhärten. Vier Jahre später sitzen beide nun auf der Anklagebank, ihren Job in der örtlichen Metzgerei haben sie verloren.

Es geht um Untreue in 7000 Fällen

Den Frauen wird vorgeworfen, im Zeitraum von 14. April 2021 bis 11. Februar 2022 in etwa 7000 Fällen Geld veruntreut zu haben. Der Gesamtschaden soll sich auf satte 350.000 Euro belaufen – eine Summe, die selbst den Geschäftsführer stutzig machte.

Die Angeklagten wollten davon allerdings nichts wissen. Sie wiesen die Vorwürfe über ihre jeweiligen Strafverteidiger Tim Fischer und Dr. Christian Meisl vollumfänglich zurück. Beide Frauen waren sichtbar emotional bei der Sache. Immer wieder schüttelten sie ungläubig den Kopf, vergruben ihre Gesichter in den Händen, auch die ein oder andere Träne floss.

Währenddessen wurde deren langjähriger Chef von Richterin Kathrin Heitzer, Staatsanwältin Jennifer Jäger und den beiden Verteidigern mit Rückfragen gelöchert. Auf die konnte der Geschäftsinhaber jedoch nicht immer die passende Antwort liefern. Er machte keinen Hehl daraus, dass er in seinem Alltag mit dem Verkauf kaum in Berührung komme. Er konzentriere sich zusammen mit seinen Metzgern nahezu ausschließlich um die Produktion der Fleisch- und Wurstwaren. Auch, welche seiner damals sechs Verkaufsangestellten im Tatzeitraum wann genau hinter der Theke stand, konnte er nicht sagen. Prinzipiell hätten aber alle Zugriff auf das System, einen Schutz gebe es nicht.

Metzgermeister sorgte mit Aussage für viele Fragezeichen

Mehr als eine Stunde lang rang der Chef mit den Worten, so richtig Licht ins Dunkel brachte er allerdings nicht. Im Gegenteil: Teilweise sorgte er bei den Prozessbeteiligten für Fragezeichen. Beispielsweise, als er sagte, er hätte die betroffenen Mitarbeiterinnen nie mit den Vorwürfen konfrontiert. Oder, als er einräumen musste, dass er nicht mehr genau wisse, wie er die Kündigungen ausgesprochen habe. Auch von einer Kündigungsschutzklage, die eine der betroffenen Mitarbeiterinnen zwischenzeitlich erhoben hatte, hätte er nie etwas gehört.

Den ein oder anderen Grinser konnten sich die beiden Verteidiger da nicht verkneifen. Und auch die Richterin, die beiden Schöffen und die Staatsanwältin runzelten zwischendurch immer mal wieder die Stirn.

Schnell war klar, dass hier noch jede Menge Aufklärungsarbeit nötig sei. Die geladenen Zeugen mussten an diesem Mittwoch aber nicht mehr aussagen. Stattdessen wurde der Gutachter befragt, der von der Polizei mit der Auswertung des Verkaufssystems beauftragt wurde.

Das Kassensystem war extrem veraltet

Um es vorwegzunehmen: Die Sache ist kompliziert. Auch, weil die Technik zum Tatzeitpunkt noch extrem veraltet war. In der besagten Metzgerei habe es laut Gutachter zum Tatzeitpunkt mehrere Preisrechenwaagen samt Bondrucker und eine separate, einfache Registrierkasse gegeben.

Der Kassenbon wurde gedruckt, nachdem Fleisch und Wurst abgewogen wurden. Der Betrag des Bons wurde anschließend in die Registrierkasse getippt. „Die Arbeitsweise war schon eigen“, sagte der Fachmann aus Hessen.

Er hatte nach Rücksprache mit der Polizei schließlich die Umsatzdaten zurückverfolgt und ausgewertet. Dabei waren ihm sogenannte „Bonlücken“ ins Auge gestochen – und zwar Tausende. Vermehrt traten diese an Freitagen auf.

Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass im System Belege gefehlt haben. Als der Gutachter auf Ursachenforschung ging, stellte er fest, dass bei einer der Verkäufernummern der Trainingsmodus hinterlegt war. Dieser dient eigentlich dazu, neue Mitarbeiter anzulernen.

Im Trainingsmodus wird zwar ein Bon gedruckt, allerdings nicht im System gespeichert. Damit könnte ein Verkäufer theoretisch einen normalen Verkauf simulieren, das Geld des Kunden allerdings für sich behalten.

Nachermittlungen sind nötig

Ob und welche Summe dem Metzgermeister aus dem südöstlichen Landkreis damit durch die Lappen ging, ist unklar. Die in der Anklageschrift aufgeführten 350.000 Euro beruhen lediglich auf Schätzungen des Gutachters – unter der Prämisse, dass jede Bonlücke auch wirklich ein Verkaufsvorgang gewesen sei, bei dem das Geld einbehalten wurde, statt es in die Kasse zu legen.

Doch ob dem wirklich so war, und ob dahinter tatsächlich die beiden angeklagten Verkäuferinnen stecken, konnte an diesem Mittwoch nicht geklärt werden.

Richterin Heitzer unterbrach die Sitzung und ordnete weitere Ermittlungen an. Der Gutachter soll nun beispielsweise klären, ob es noch eine andere mögliche Erklärung für die Bonlücken gibt. Außerdem soll eine betriebswirtschaftliche Auswertung genauen Aufschluss über die tatsächliche Kosten- und Ertragslage der Metzgerei liefern. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.