Kassier buchte 25.000 Euro vom Vereinskonto ab: Urteil am Amtsgericht Schwandorf

Vor dem Amtsgericht Schwandorf ist am Dienstag ein Fall von Untreue verhandelt worden, der sich um eine Überweisung in Höhe von 25.000 Euro aus der Kasse eines Vereins drehte. Richter Sebastian Eckl, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sowie Verteidiger Albin Schreiner aus Burglengenfeld befassten sich dabei mit den Hintergründen und der strafrechtlichen Bewertung der Tat.
Dem heute 35-jährigen Angeklagten wurde zur Last gelegt, als Kassier eines Vereins aus dem Städtedreieck unberechtigt Geld vom Vereinskonto auf sein privates Konto transferiert zu haben. Laut Anklageschrift überwies er im September 2025 insgesamt 25.000 Euro und nutzte dabei bewusst seine Verfügungsbefugnis aus, obwohl er hierzu nicht berechtigt war. Bei der Untreue geht es darum, dass jemand eine ihm anvertraute Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch dem betreuten Vermögen einen Nachteil zufügt.
Dem Vorsitzenden fiel die Überweisung zufällig auf
Der Angeklagte hatte das Amt des Kassiers über einen Zeitraum von vier Jahren inne. In dieser Funktion war er für die Verwaltung der Vereinsfinanzen verantwortlich und genoss innerhalb des Vereins ein entsprechendes Vertrauen. Infolge der Tat ist er nicht mehr in dieser Position tätig. Wenige Wochen nach der Überweisung fiel dem Vorsitzenden des Vereins eher zufällig auf, dass der Betrag auf dem Vereinskonto fehlte. Nach entsprechenden Nachforschungen wurde schließlich Anzeige bei der Polizei erstattet, was die Ermittlungen in Gang setzte.
Zu Beginn der Verhandlung ließ sich der Angeklagte zur Sache ein und räumte die Überweisung ein. Die Beweggründe für sein Handeln blieben jedoch unklar. Zunächst erklärte er, er habe die Funktion der Echtzeit-Überweisung bei Banken mit einer höheren Summe ausprobieren wollen. Diese Darstellung wirkte im Verlauf der Verhandlung jedoch nicht abschließend überzeugend.
Im weiteren Verlauf verlas Richter Eckl Auszüge aus der polizeilichen Vernehmung eines Zeugen, dem Vorsitzenden des betroffenen Vereins. Dabei wurden auch mögliche Käufe von Kryptowährungen angesprochen. Ob der Angeklagte tatsächlich beabsichtigt hatte, das Geld in digitale Währungen zu investieren, blieb letztlich offen. Auch eine konkrete Verwendung der 25.000 Euro konnte nicht abschließend nachvollzogen werden.
Betrag im Oktober zurück überwiesen
Für das Gericht war diese Frage jedoch nicht ausschlaggebend. In seiner Urteilsbegründung stellte Richter Eckl klar, dass es für die rechtliche Bewertung nicht entscheidend sei, welchem Zweck die Überweisung diente. Maßgeblich sei vielmehr, dass der Angeklagte über Vermögen verfügte, das ihm nicht gehörte und über das er nicht frei entscheiden durfte. Damit sei der Tatbestand der Untreue erfüllt gewesen.
Eine wesentliche Rolle spielte hingegen das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Bereits Anfang Oktober überwies er den vollständigen Betrag zurück auf das Vereinskonto. Ein dauerhafter finanzieller Schaden entstand dem Verein somit nicht. Dieser Umstand wurde ebenso strafmildernd berücksichtigt wie das Geständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Zudem wertete das Gericht die Kooperation des Angeklagten im Verfahren als positiv. Auch seine persönlichen Lebensumstände fanden in der Abwägung Berücksichtigung.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte unter Berücksichtigung dieser Aspekte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Verteidiger Schreiner schloss sich dem Antrag im Grundsatz an, plädierte jedoch dafür, das Strafmaß niedriger anzusetzen. Er verwies darauf, dass sein Mandant den Fehler eingeräumt und den entstandenen Schaden vollständig ausgeglichen habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Gericht folgte schließlich im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zusätzlich wurde dem Angeklagten auferlegt, eine Geldauflage in Höhe von 2800 Euro zu zahlen. Damit solle ihm deutlich vor Augen geführt werden, dass es sich bei dem Geschehen nicht um eine Bagatelle handle, sondern um einen gravierenden Vertrauensbruch gegenüber dem Verein.
Insgesamt machte das Gericht deutlich, dass insbesondere die missbräuchliche Nutzung einer Vertrauensstellung schwer wiegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Rechtsmittel einzulegen. Ob davon Gebrauch gemacht wird, war zunächst nicht bekannt.