Frau erlitt eine CO-Vergiftung: Heizungsreparatur endete vor Schwandorfer Amtsgericht

Von Selina Schaefer · 10. April 2026 um 11:00

Weihnachten wegen einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung (CO-Vergiftung) im Krankenhaus feiern, das ist keine schöne Vorstellung für das Fest. Genau das passierte jedoch einer heute 83-Jährigen im Städtedreieck. Ein Heizungsmonteur stand deswegen am Donnerstag wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem zuständigen Amtsgericht in Schwandorf.

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Der Monteur hatte am 23. Dezember 2024 bei der Frau aus dem Städtedreieck eine Heizung repariert, trug Staatsanwalt Fabian Poxleitner die Anklage vor. Dabei sei dem Mann ein Missgeschick passiert: Er habe eine Sechskantschraube nicht gedreht und dadurch die sogenannte Schaulochöffnung nicht verschlossen. Diese Unachtsamkeit habe dazu geführt, dass Verbrennungsgase in das Haus der Geschädigten geströmt seien, sobald die Heizung wieder lief.

Weil sich die Frau bis zum 24. Dezember vormittags in dem Haus aufgehalten habe, erlitt sie eine CO-Vergiftung, führte der Staatsanwalt weiter aus. Bis zum nächsten Tag habe die Frau in einem Krankenhaus stationäre behandelt werden müssen.

Nach 25 Minuten fiel eine Entscheidung im Gerichtssaal

Es war bereits der zweite Verhandlungstag – nach einem ersten Versuch Anfang des Jahres. Und er war kurz: Nach nur 25 Minuten und einem Rechtsgespräch zwischen Staatsanwalt Poxleitner, Anwalt Sebastian Bösl und Richterin Katharina Bauer war eine Entscheidung gefällt.

„So eine CO-Vergiftung kann blöd ausgehen – ist es aber zum Glück nicht“, hob Bauer hervor. Die Frau habe keine bleibenden Schäden davon getragen. Sie hielt dem Monteur zugute: „Jeder macht einmal Fehler.“ Weil es wegen des Vorfalls zu einer Verhandlung gekommen sei, hoffte die Richterin, dass dies bei ihm einen bleibenden Eindruck gemacht habe und er beim nächsten Mal seine Arbeit genauer kontrolliere.

Es tut mir leid, dass Sie im Krankenhaus waren und ich hoffe, dass Sie keine weiteren Schäden davon getragen haben.Der Angeklagte bei seiner Entschuldigung

Sie zeigte die Optionen auf: Entweder man verhandele weiter – oder man beende das Verfahren „kurz und knapp“ an dieser Stelle. Sie schlug eine Einstellung nach Paragraf 153 Strafprozessordnung. Dort heißt es, dass Einstellung möglich ist, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. In diesem Fall würde die Anklage auch nicht im Bundeszentralregister auftauchen, erläuterte Bauer dem Angeklagten. Außerdem übernehme die Staatskasse die Kosten des Verfahrens. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft stimmten dem Vorschlag zu.

Mann entschuldigt sich persönlich bei Betroffener

Verteidiger Bösl fügte dem nur die Bitte hinzu, dass der Heizungsmonteur gerne noch ein paar persönliche Worte direkt an die Geschädigte richten wolle. „Es tut mir leid, dass Sie im Krankenhaus waren und ich hoffe, dass Sie keine weiteren Schäden davon getragen haben“, sagte der Mann. Die Frau nahm die Entschuldigung mit einem „Danke“ an.

Richterin Bauer sagte zu diesem Abschluss: „Dann würde ich anregen, dass wir das Verfahren einstellen und dann ist hier der Rechtsfrieden wieder hergestellt.“ Am Ende wurden weder der Zeuge noch der Sachverständige, der bereits zum zweiten Mal nicht anwesend war, gebraucht.